Anmerkung zu der Verordnung, betreffend Maßnahmen zur Besserung der Lage der versorgungsberechtigten Militärpersonen der Unterklassen

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Anmerkung zu der Verordnung, betreffend Maßnahmen zur Besserung der Lage der versorgungsberechtigten Militärpersonen der Unterklassen, vom 31. Dezember 1918.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1919, Nr. 1, Seite 4
Fassung vom: 31. Dezember 1918
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 4. Januar 1919
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Zu Nr. 6616) Anmerkung zu der Verordnung, betreffend Maßnahmen zur Besserung der Lage der versorgungsberechtigten Militärpersonen der Unterklassen, vom 31. Dezember 1918.

1. Die Auszahlung der unter II und III obiger Verordnung festgesetzten Beträge kann bei der großen Zahl der in Betracht kommenden Personen infolge technischer Schwierigkeiten nur allmählich - zum Teil erst nach einigen Monaten - erfolgen.
2. Hinsichtlich der Gewährung von Zuwendungen an Stelle gesetzlich nicht zuständiger Verstümmelungszulagen an die pensionsberechtigten Militärpersonen der Oberklassen bleibt das Weitere vorbehalten.
Die Reichsregierung
Ebert Scheidemann