Anmerkung zu der Verordnung, betreffend Maßnahmen zur Besserung der Lage der versorgungsberechtigten Militärpersonen der Unterklassen
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(Zu Nr. 6616) Anmerkung zu der Verordnung, betreffend Maßnahmen zur Besserung der Lage der versorgungsberechtigten Militärpersonen der Unterklassen, vom 31. Dezember 1918.
- 1. Die Auszahlung der unter II und III obiger Verordnung festgesetzten Beträge kann bei der großen Zahl der in Betracht kommenden Personen infolge technischer Schwierigkeiten nur allmählich - zum Teil erst nach einigen Monaten - erfolgen.
- 2. Hinsichtlich der Gewährung von Zuwendungen an Stelle gesetzlich nicht zuständiger Verstümmelungszulagen an die pensionsberechtigten Militärpersonen der Oberklassen bleibt das Weitere vorbehalten.