Allerhöchster Erlaß betreffend die Abänderung der bisherigen Bezeichnung "Bundeskanzler-Amt" in "Reichskanzler-Amt"

Gesetzestext
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Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung der bisherigen Bezeichnung „Bundeskanzler-Amt“ in „Reichskanzler-Amt“.
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1871, Nr. 21, Seite 102
Fassung vom: 12. Mai 1871
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 25.Juni 1871
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(Nr. 640.) Allerhöchster Erlaß vom 12. Mai 1871., betreffend die Abänderung der bisherigen Bezeichnung „Bundeskanzler-Amt“ in „Reichskanzler-Amt“.

Auf Ihren Bericht vom 11. Mai d. J. bestimme Ich, daß die auf Grund Meines Erlasses vom 12. August 1867. (Bundesgesetzbl. S. 29.) unter dem Namen „Bundeskanzler-Amt“ errichtete Behörde fernerhin den Namen „Reichskanzler-Amt“ führe.

Berlin, den 12. Mai 1871.
 Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.

An den Reichskanzler.