Allerhöchster Erlaß, betreffend die Uebertragung des Vorsitzes im Bundesrathe des Zollvereins an den Kanzler des Norddeutschen Bundes
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(Nr. 60.) Allerhöchster Erlaß vom 16. November 1867., betreffend die Uebertragung des Vorsitzes im Bundesrathe des Zollvereins an den Kanzler des Norddeutschen Bundes.
In Ausführung der Bestimmung im Artikel 8. §. 10. des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen, die Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins betreffend, vom 8. Juli d. J. übertrage Ich Ihnen hierdurch den Vorsitz im Bundesrathe des Zollvereins und die Leitung der Geschäfte desselben. Zugleich bestimme Ich, daß die durch diesen Vertrag dem Präsidium des Zollvereins überwiesenen Angelegenheiten bei dem durch Meinen Erlaß vom 12. August d. J. (Bundesgesetz-Blatt S. 29.) errichteten Bundeskanzler-Amte bearbeitet werden.
- Berlin, den 16. November 1867.
An den Kanzler des Norddeutschen Bundes.