Allerhöchster Erlaß, betreffend die Telegraphen-Direktionen in Carlsruhe und Straßburg i. E.
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(Nr. 769.) Auf Ihren Bericht vom 19. Dezember d. J. will Ich genehmigen, daß vom 1. Januar 1872 ab:
- 1) für den bisherigen badischen Telegraphenbezirk eine Telegraphen-Direktion mit dem Sitze in Carlsruhe errichtet wird und derselben zugleich die bisher zum Bezirke der Telegraphen-Direktion in Frankfurt a. M. gehörigen Telegraphenstationen in den Hohenzollernschen Landen zugewiesen werden,
- 2) für das Telegraphenwesen in Elsaß-Lothringen die provisorisch eingerichtete Telegraphen-Direktion in Straßburg i. E. definitiv in Wirksamkeit tritt.
- Berlin, den 21. Dezember 1871.
An den Reichskanzler.