Allerhöchster Erlaß, betreffend die Telegraphen-Direktionen in Carlsruhe und Straßburg i. E.

Gesetzestext
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Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Telegraphen-Direktionen in Carlsruhe und Straßburg i. E.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1872, Nr. 1, Seite 1
Fassung vom: 21. Dezember 1871
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 5. Januar 1872
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 769.) Auf Ihren Bericht vom 19. Dezember d. J. will Ich genehmigen, daß vom 1. Januar 1872 ab:

1) für den bisherigen badischen Telegraphenbezirk eine Telegraphen-Direktion mit dem Sitze in Carlsruhe errichtet wird und derselben zugleich die bisher zum Bezirke der Telegraphen-Direktion in Frankfurt a. M. gehörigen Telegraphenstationen in den Hohenzollernschen Landen zugewiesen werden,
2) für das Telegraphenwesen in Elsaß-Lothringen die provisorisch eingerichtete Telegraphen-Direktion in Straßburg i. E. definitiv in Wirksamkeit tritt.
Berlin, den 21. Dezember 1871.
 Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.

An den Reichskanzler.