Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung des Reichsamts für die Verwaltung der Reichseisenbahnen

Gesetzestext
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Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung des Reichsamts für die Verwaltung der Reichseisenbahnen.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1879, Nr. 24, Seite 193
Fassung vom: 27. Mai 1878
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 14. Juli 1879
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(Nr. 1316.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung des Reichsamts für die Verwaltung der Reichseisenbahnen. Vom 27. Mai 1878.

Auf den Bericht vom 24. d. M. und J. will Ich nach Ihrem Antrage genehmigen, daß die Verwaltung der Reichseisenbahnen von einem besonderen Reichsamte als einer dem Reichskanzler unmittelbar unterstellten Centralbehörde geleitet werde.

Berlin, den 27. Mai 1878.
 Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.

An den Reichskanzler.