Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung des Reichs-Kolonialamts

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung des Reichs-Kolonialamts.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1907, Nr. 22, Seite 239
Fassung vom: 17. Mai 1907
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 31. Mai 1907
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[239]


(Nr. 3333.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung des Reichs-Kolonialamts. Vom 17. Mai 1907.

Ich bestimme hiermit, daß die bisher mit dem Auswärtigen Amte verbundene Kolonialabteilung nebst dem Oberkommando der Schutztruppen fortan eine besondere, dem Reichskanzler unmittelbar unterstellte Zentralbehörde unter der Benennung „Reichs-Kolonialamt“ zu bilden hat.

Wiesbaden, den 17. Mai 1907.
 Wilhelm.

  Fürst von Bülow.

An den Reichskanzler.