Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung einer Ober-Postdirektion in Bremen

Gesetzestext
fertig
Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung einer Ober-Postdirektion in Bremen.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1873, Nr. 33, Seite 378
Fassung vom: 4. Dezember 1873
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 18. Dezember 1873
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[378]


(Nr. 977.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung einer Ober-Postdirektion in Bremen. Vom 4. Dezember 1873.

Auf Ihren Bericht vom 27. November d. J. genehmige Ich, daß in Bremen vom 1. Januar 1874 ab eine Ober-Postdirektion eingerichtet wird, und daß derselben, außer dem Verwaltungsbezirke des jetzigen Ober-Postamts in Bremen, die Verwaltungsgeschäfte für die Postanstalten in den links der Weser belegenen Theile der Landdrostei Hannover, in der Herzoglich braunschweigischen Enklave Thedinghausen und in dem jetzt zum Verwaltungsbezirke der Ober-Postdirektion in Hannover gehörigen Theile der Landdrostei Stade zugewiesen werden.

Berlin, den 4. Dezember 1873.
 Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.

An den Reichskanzler.