Allerhöchster Erlaß, betreffend die Bezeichnung des Hauptzollamts in Hamburg
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(Nr. 1535.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Bezeichnung des Hauptzollamts in Hamburg. Vom 12. März 1884.
Auf Ihren Bericht vom 6. dieses Monats bestimme Ich, daß die dem zollvereinsländischen Hauptzollamt zu Hamburg ohne Meine besondere Genehmigung beigelegte Bezeichnung „Kaiserlich“ von demselben in Zukunft nicht mehr zu führen ist.
- Berlin, den 12. März 1884.
An den Reichskanzler.