Allerhöchster Erlaß, betreffend die Bezeichnung des Hauptzollamts in Hamburg

Gesetzestext
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Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Bezeichnung des Hauptzollamts in Hamburg.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1884, Nr. 10, Seite 24
Fassung vom: 12. März 1884
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 16. April 1884
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(Nr. 1535.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Bezeichnung des Hauptzollamts in Hamburg. Vom 12. März 1884.

Auf Ihren Bericht vom 6. dieses Monats bestimme Ich, daß die dem zollvereinsländischen Hauptzollamt zu Hamburg ohne Meine besondere Genehmigung beigelegte Bezeichnung „Kaiserlich“ von demselben in Zukunft nicht mehr zu führen ist.

Berlin, den 12. März 1884.
 Wilhelm.

  von Boetticher.

An den Reichskanzler.