Allerhöchster Erlaß, betreffend die Betheiligung Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen an den Regierungsgeschäften
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(Nr. 1779.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Betheiligung Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen an den Regierungsgeschäften. Vom 21. März 1888.
Es ist Mein Wunsch, daß Euere Kaiserliche und Königliche Hoheit Sich mit den Staatsgeschäften durch unmittelbare Betheiligung an denselben vertraut machen. Zu diesem Zwecke beauftrage Ich Euere Kaiserliche und Königliche Hoheit mit der Bearbeitung und Erledigung derjenigen zu Meiner Entscheidung gelangenden Regierungsgeschäfte, welche Ich Euerer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit zuweisen werde, und sind die dazu erforderlichen Unterschriften in Meiner Vertretung von Euerer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit zu vollziehen, ohne daß es für die einzelnen Fälle einer jedesmaligen besonderen Ordre zur Ermächtigung bedarf.
- Charlottenburg, den 21. März 1888.
An des Kronprinzen Kaiserliche und Königliche Hoheit.