Allerhöchster Erlaß, betreffend die Bestimmung derjenigen militärischen Dienstauszeichnungen, welche zum Bezuge der Ehrenzulage berechtigen
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(Nr. 1273.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Bestimmung derjenigen militärischen Dienstauszeichnungen, welche außer dem preußischen Militär-Ehrenzeichen zweiter Klasse neben dem Besitze des Eisernen Kreuzes zweiter Klasse zum Bezuge der Ehrenzulage nach Maßgabe des Gesetzes vom 2. Juni 1878 (Reichs-Gesetzbl. S. 99) berechtigen. Vom 19. November 1878.
Auf Grund des §. 2 des Gesetzes vom 2. Juni 1878, betreffend die Gewährung einer Ehrenzulage an die Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870/71, bestimme Ich:
- In Bezug auf die Berechtigung zum Empfange der Ehrenzulage werden dem preußischen Militär-Ehrenzeichen zweiter Klasse die nachstehenden militärischen Dienstauszeichnungen gleichgeachtet:
- a) Auszeichnungen, welche in einem der seit 1866 mit Preußen verbundenen Landestheile vor der Vereinigung verliehen worden sind:
- 1. das im vormaligen Königreich Hannover verliehene Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Kriegerverdienst“, insofern dasselbe für Tapferkeit im Kriege verliehen worden ist;
- 2. das im vormaligen Kurfürstenthum Hessen verliehene Militär-Verdienstkreuz (von Silber).
- b) Auszeichnungen, welche in einem der Bundesstaaten außer Preußen vor dem Kriege 1870/71 verliehen worden sind:
- 3. das Königlich bayerische Militär-Verdienstkreuz;
- 4. die Königlich bayerische silberne und goldene Militär-Verdienstmedaille;
- 5. die Königlich sächsische silberne und goldene Militär-Verdienstmedaille des Militär-St. Heinrichsordens;
- 6. die Königlich württembergische silberne Militär-Verdienstmedaille;
- 7. die Großherzoglich badische Verdienstmedaille am Bande der militärischen Carl-Friedrich-Verdienstmedaille; [362]
- 8. das Großherzoglich hessische silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen;
- 9. die Großherzoglich hessische goldene Verdienstmedaille des Ludewigsordens mit der Inschrift: „Für Tapferkeit“;
- 10. das mit dem Großherzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienstorden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig verbundene Allgemeine Ehrenzeichen mit gekreuzten Schwertern;
- 11. das mit dem Herzoglich braunschweigischen Orden Heinrichs des Löwen gestiftete Verdienstkreuz erster und zweiter Klasse, insofern dasselbe für Tapferkeit im Kriege verliehen ist;
- 12. die dem Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausorden affiliirten Ehrenzeichen:
- das Verdienstkreuz,
- die Verdienstmedaille in Silber und
- die Verdienstmedaille in Gold,
- insofern dieselben für Tapferkeit im Kriege verliehen sind.
- a) Auszeichnungen, welche in einem der seit 1866 mit Preußen verbundenen Landestheile vor der Vereinigung verliehen worden sind:
- Potsdam, den 19. November 1878.