Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 6.500.000 Thalern. Vom 30. September 1870

Gesetzestext
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Titel: Allerhöchster Erlaß vom 30. September 1870., betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 6.500.000 Thalern.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1870, Nr. 39, Seite 523
Fassung vom: 30. September 1870
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 8. Oktober 1870
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Anmerkungen:
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(Nr. 571.) Allerhöchster Erlaß vom 30. September 1870., betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 6.500.000 Thalern.

Auf Ihren Bericht vom 24. September d. J. genehmige Ich, daß in Gemäßheit des Gesetzes vom 9. November 1867., betreffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum Zwecke der Erweiterung der Bundes-Kriegsmarine und der Herstellung der Küstenvertheidigung (Bundesgesetzbl. vom Jahre 1867. S. 157. ff.), und des Gesetzes vom 20. Mai v. J. wegen Abänderung des vorbezeichneten Gesetzes (Bundesgesetzbl. vom Jahre 1869. S. 137.) verzinsliche Schatzanweisungen im Gesammtbetrage von sechs Millionen fünfmalhundert Tausend Thalern und zwar in Abschnitten von je Einhundert Thalern, Eintausend Thalern und zehntausend Thalern ausgegeben werden. Zugleich ermächtige Ich Sie, den Zinssatz dieser Schatzanweisungen und die Dauer ihrer Umlaufszeit, welche den Zeitraum eines Jahres nicht überschreiten darf, den Verhältnissen entsprechend nach Ihrem Ermessen zu bestimmen und zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Ich überlasse Ihnen, die Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden mit näherer Anweisung zu versehen und diesen Meinen Erlaß durch das Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.

Hauptquartier Ferrières, den 30. September 1870.
 Wilhelm.

 Gr. v. Bismarck-Schönhausen.

An den Kanzler des Norddeutschen Bundes.