Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufhebung der Ober-Postdirektion in Stralsund
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(Nr. 118.) Allerhöchster Erlaß vom 10. Juni 1868., betreffend die Aufhebung der Ober-Postdirektion in Stralsund und die Vereinigung des Geschäftskreises derselben mit demjenigen der Ober-Postdirektion in Stettin.
Auf Ihren Bericht vom 5. Juni cr. will Ich genehmigen, daß vom 1. Juli cr. ab die Ober-Postdirektion in Stralsund aufgehoben und der Geschäftskreis derselben mit demjenigen der Ober-Postdirektion in Stettin vereinigt werde.
- Berlin, den 10. Juni 1868.
An den Kanzler des Norddeutschen Bundes.