Allerhöchster Erlaß, betreffend das Rangverhältniß der Posträthe und Ober-Posträthe

Gesetzestext
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Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend das Rangverhältniß der Posträthe und Ober-Posträthe.
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Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1871, Nr. 22, S. 103
Fassung vom: 1. April 1871
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 2. Juni 1871
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(Nr. 643.) Allerhöchster Erlaß vom 1. April 1871., betreffend das Rangverhältniß der Posträthe und Ober-Posträthe.

Auf Ihren Bericht vom 26. März d. J. will Ich den Posträthen den Rang der Räthe vierter Klasse beilegen. Gleichzeitig bestimme Ich, dass die Ober-Posträthe auch künftig der vierten Rathsklasse angehören, jedoch vor den Posträthen rangiren sollen.

Berlin, den 1. April 1871.
 Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.

An den Reichskanzler.