Allerhöchste Ordre, betreffend die Errichtung einiger Ober-Postdirektionen

Gesetzestext
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Titel: Allerhöchste Ordre, betreffend die Errichtung einiger Ober-Postdirektionen etc.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1871, Nr. 51, Seite 472
Fassung vom: 22. November 1871
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 29. Dezember 1871
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(Nr. 761.) Auf Ihren Bericht vom 14. November d. J. will Ich genehmigen, daß vom 1. Januar 1872. ab:

1) für den bisherigen badischen Postbezirk zwei Ober-Postdirektionen mit dem Sitze in Carlsruhe und Constanz errichtet, und der Ober-Postdirektion in Carlsruhe zugleich die Postanstalten in dem Großherzoglich Hessischen Kreise Wimpfen, der Ober-Postdirektion in Constanz zugleich die bisher zum Bezirke der Ober-Postdirektion in Frankfurt am Main gehörigen Postanstalten in den hohenzollernschen Landen zugewiesen werden;
2) unter Aufhebung der Ober-Postdirektion in Marienwerder die Postverwaltungsgeschäfte für den Regierungsbezirk Marienwerder der Ober-Postdirektion in Danzig übertragen werden, und
3) eine Ober-Postdirektion in Dresden errichtet wird, an welche die bisher von der Ober-Postdirektion in Leipzig wahrgenommenen Postverwaltungsgeschäfte für die Kreisdirektionsbezirke Dresden und Bautzen übergehen.
Berlin, den 22. November 1871.
 Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.

An den Reichskanzler.