Allerhöchste Ordre, betreffend die Errichtung einiger Ober-Postdirektionen
[472]
(Nr. 761.) Auf Ihren Bericht vom 14. November d. J. will Ich genehmigen, daß vom 1. Januar 1872. ab:
- 1) für den bisherigen badischen Postbezirk zwei Ober-Postdirektionen mit dem Sitze in Carlsruhe und Constanz errichtet, und der Ober-Postdirektion in Carlsruhe zugleich die Postanstalten in dem Großherzoglich Hessischen Kreise Wimpfen, der Ober-Postdirektion in Constanz zugleich die bisher zum Bezirke der Ober-Postdirektion in Frankfurt am Main gehörigen Postanstalten in den hohenzollernschen Landen zugewiesen werden;
- 2) unter Aufhebung der Ober-Postdirektion in Marienwerder die Postverwaltungsgeschäfte für den Regierungsbezirk Marienwerder der Ober-Postdirektion in Danzig übertragen werden, und
- 3) eine Ober-Postdirektion in Dresden errichtet wird, an welche die bisher von der Ober-Postdirektion in Leipzig wahrgenommenen Postverwaltungsgeschäfte für die Kreisdirektionsbezirke Dresden und Bautzen übergehen.
- Berlin, den 22. November 1871.
An den Reichskanzler.