Abkommen zum deutsch-amerikanischen Kulturaustausch

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Abkommen zum deutsch-amerikanischen Kulturaustausch
Abkürzung:
Art: Notenwechsel
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie: Vereinbarung kultureller Zusammenarbeit
Fundstelle: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung 1953, Nr. 69, (Tag der Ausgabe 14. April 1953), S. 590
Fassung vom: 9. April 1953
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 14. April 1953
Inkrafttreten: 9. April 1953
Anmerkungen: siehe auch [1] und [2]
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Quelle: Commons
siehe auch Kulturabkommen
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[590]

Notenwechsel Bearbeiten

Deutsch-amerikanischer Kulturaustausch
Der Notenwechsel zwischen John Foster Dulles und dem Bundeskanzler

Der in Washington veröffentlichte Notenwechsel zwischen Außenminister John Foster Dulles und Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer über den deutsch-amerikanischen Kulturaustausch hat, wie USIS berichtet, folgenden Wortlaut:


Die amerikanische Note Bearbeiten

Seiner Exzellenz
dem Kanzler der Bundesrepublik Deutschland
Herrn Dr. Konrad Adenauer


     Exzellenz!

Ich habe die Ehre, auf die Besprechungen zurückzukommen, die kürzlich zwischen Vertretern unserer beiden Regierungen über die kulturellen Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden haben. Ich entnehme diesen Besprechungen, daß es in der Absicht der beiden Regierungen liegt:

1. Die kulturelle Zusammenarbeit zwischen dem amerikanischen Volke und dem deutschen Volk zu fördern und das gegenseitige Verständnis zwischen den Völkern der beiden Länder für ihr geistiges, künstlerisches, wissenschaftliches und soziales Wirken zu pflegen;
2. In der Erkenntnis , daß das Verständnis zwischen den beiden Völkern durch besseres Wissen um Geschichte, Kultur, kulturelle Institutionen, Literatur und andere Leistungen auf kulturellem Gebiet des anderen Volkes wesentlich gefördert wird, sich die Verbreitung eines derartigen Wissens im eigenen Staatsgebiet angelegen sein zu lassen;
3. Solchen Staatsangehörigen des anderen Landes, deren Wirken im Zusammenhang mit diesem Abkommen steht, alle erdenklichen Unterstützungen in bezug auf Einreise, Wohnung und Ausreise ; – wie dies mit den jeweiligen staatlichen Gesetzen vereinbar ist – zukommen zu lassen;
4. Den Austausch von bedeutenden Persönlichkeiten, Professoren, Spezialisten, Lehrern, Studenten, Schülern und anderen Berufen zwischen den Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik zu fördern und zu erleichtern;
5. Im Sinne einer Erleichterung eines Austausches derartiger Personen, der Errichtung von Stipendien und der Gewährung von Reisezuschüssen und anderer Formen von Unterstützungen auf akademischem und kulturellem Sektor im eigenen Lande wohlwollend gegenüberzustehen. Auch wird die Regierung jedes der beiden Länder dem anderen Lande auf entsprechende Anfrage Auskunft über alle bestehenden Studienmöglichkeiten, Lehrgänge und anderen Gelegenheiten erteilen, die für die Bürger des anderen Landes von Interesse sein konnten;
6. Es sich angelegen sein zu lassen – wenn immer es wünschenswert erscheint –, Ausschüsse, die sich aus Vertretern der beiden Länder zusammensetzen, zur Förderung der diesem Abkommen zugrunde liegenden Ziele zu gründen und den geeigneten Behörden Empfehlungen in dieser Hinsicht zu geben.

Die Durchführung der von den beiden Regierungen mit diesem Abkommen übernommenen Verpflichtungen wird in Übereinstimmung mit den politischen und juristischen Gegebenheiten des jeweiligen Landes und entsprechend den Verfahrensweisen und Gepflogenheiten erfolgen, die bei den Regierungsbehörden und Dienststellen des jeweiligen Staates üblich sind.

Dieses Übereinkommen soll sich auch auf das Gebiet von Berlin beziehen, sobald die Regierung der Bundesrepublik Deutschland eine entsprechende zustimmende Erklärung an die Regierung der Vereinigten Staaten abgegeben hat.

Ich habe die Ehre, Eurer Exzellenz den Vorschlag zu unterbreiten, daß, falls die Übereinkommen die Billigung der deutschen Bundesrepublik finden, die vorliegende Note und Ihre Antwortnote als verbindlich für diese Übereinkommen gelten mögen und mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft treten.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichneten und aufrichtigen Hochachtung

(gez.) John Foster Dulles     


Die deutsche Note Bearbeiten

Seiner Exzellenz
dem Außenminister der Vereinigten Staaten


     Herr Außenminister!

Ich habe die Ehre, Eurer Exzellenz mitteilen zu können, daß ich die mir von Eurer Exzellenz übersandte Note betreffend die kulturellen Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und der deutschen Bundesrepublik erhalten habe. Ich entnehme ihr, daß es in der Absicht der beiden Regierungen liegt: (An dieser Stelle wiederholt die Antwortnote des Bundeskanzlers wörtlich die Punkte 1 bis 6 des Schreibens des amerikanischen Außenministers.)

Ich habe die Ehre, Eure Exzellenz davon in Kenntnis zu setzen, daß der Inhalt dieser Note die Billigung der deutschen Bundesrepublik findet. Jene Note und diese vorliegende Antwortnote gelten demgemäß als eine Bestätigung der Übereinkommen, die mit dem heutigen Datum in Kraft treten.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den. Ausdruck meiner ausgezeichneten und aufrichtigen Hochachtung

(gez.) Konrad Adenauer