Zedler:Zeit von sieben Monaten

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Zeit von sieben Tagen

Band: 61 (1749), Spalte: 892. (Scan)

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Zeit von sieben Monaten, Lat. Tempus septem mensium, oder Septimestre, wird in denen Rechten schon zu einer völligen und rechtmäßigen Geburt vor hinlänglich geachtet, wie bereits in dem Artickel: Zeit der Geburt, gezeiget worden, und ausser dem auch unter andern Lauterbach de Variet. Temp. c. 3. art. 6. §. 2. n. 7. und Berger in Oecon. Jur. Lib. I, tit. 2. §. 2. p. 38. in fin. noch weiter ausführen.