Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Reichs-Posten

Band: 31 (1742), Spalte: 161. (Scan)

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Literatur
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Reichs-Post-Amt, Lat. Supremus rei veredariae in imperio praefetus, ist eine hohe Charge im Römischen Reiche, welche der Fürst von Thurn und Taßis oder Taxis unter dem Titel eines General-Erb-Postmeisters des Heil. Röm. Reichs besitzet, von dem alle Kayserl. Post-Meister dependiren, und erstrecket sich solches über die Kayserlichen Erblande, über das Churfürstenthum Mayntz, ingleichen die Reichs-Städte und anderer geringen Reichs-Stände Territoria; die mächtigern Reichs-Stände aber, als Chur-Sachsen, Chur-Brandenburg, Lüneburg, Hessen und andere haben ihre besondere General- Ober- und Landes-Postmeister. Der Erb-Lands-Postmeister in den Kayserlichen Erblanden ist der Graf von Paar. Siehe Reichs-Post-Wesen.