Zedler:Observantz (gerichtliche)

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
korrigiert
<<<Vorheriger

Observantz (aussergerichtliche)

Nächster>>>

Observantz (Kirchen-)

Band: 25 (1740), Spalte: 276. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|25|Observantz (gerichtliche)|276|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Observantz (gerichtliche)|Observantz (gerichtliche)|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1740)}}


Observantz (gerichtliche) Lat. Observantia judicialis, ist eigentlich nichts anders, als der sonst so genannte Gerichts-Brauch oder Stylus Curiae, wovon an seinem Orte. Sonst aber bedeutet es auch mit unter das Herkommen, oder vielmehr eine bey diesem oder jenem Rechts-Collegio angenommnene gewisse Meynung, Lat. Receptam Sententiam, oder auch Observantiam Collegiorum Juridicorum.) Siehe Observantz.