Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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NORWEGIA

Band: 24 (1740), Spalte: 1352–1356. (Scan)

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Norwegen, lat. Norvegia, ein Königreich auf der Nordwestlichen Küste von Europa, dem Könige von Dännemarck zugehörig, ward von den Einwohnern Norryck, und zusammengezogen Noreck, das ist Nord-Reich, wie auch Normannien oder Nordmannien, genennet, als ob man gleichsam sagen wolte, Nordweg, weil es der äusserste Weg gegen Norden ist, und wurde vormahls vor ein westlich Stück von Scandinavia gehalten. In der Länge erstreckt es sich von dem Eingange der Ost-See an bis fast an Nord-Cap, die Breite aber ist nicht an allen Orten gleich, und mag ohngefehr 350 Meilen in die Länge austragen. Gegen Morgen hat es das Königreich Schweden, gegen Abend das Deutsche Meer, gegen Mittag den Sund, und gegen Mitternacht Lappland. Gegen Osten zu ist ein langes Gebürge, allezeit mit Schnee bedecket, so das Gebürge Sevo oder Savo genennet wird, [1353] welches Norwegen von Schweden unterscheidet. Es wird in 6 Provintzen eingetheilet, welche sind Aggerhus, Bergenhus, Stavanger, Drontheim, Wardhus und Bahus. Diese letztere ist seit 1660 dem Könige in Schweden beständig geblieben. Die Hauptstadt dieses Königreichs ist Drontheim, lat. Nidrosia, die übrigen Städte sind Bergen, Opslo, Wardhus, Christiania, Friedrichsstadt und Bahus. Das Land ist gebürgicht und unfruchtbar wegen der vielen Felsen, Sand-Oerter und Wälder, so man in grosser Menge darinnen antrifft, wie auch wegen der hefftigen Kälte; doch hat es auch sonsten von der gütigen Natur seine Gaben, wie man denn sonderlich dase1bst vortreflichen Magnet und Silber-Bergwercke antrifft, welche einige Jahre daher ins Aufnehmen gebracht worden. An der Nordlichen Küste liegen viel Insuln, worunter die vornehmsten sind Maghero, Suro, Stagen, Trommes, Hitteren, Loforren, etc. Nahe bey dieser letzten Insul ist ein Strudel, der Maelstrom genannt, von 12 Meilen, welcher die daraufkommende Schiffe verschlinget. Zu diesem Königreiche gehören noch verschiedene Insuln, als da sind Ißland, Grönland, Spitzbergen, Hetland oder Schetland, und die Insul Ferro. Unerachtet nun dieses Land selbst wohl dem Nord-Pole sehr nahe gelegen ist; so ist gleichwohl die Kälte in demselbigen so strenge nicht, daß man es nicht biß an die äussersten Gräntzen bewohnen könnte. Wie denn auch die See dieser Gegend selten gefrieret. Jedoch wissen sich die Einwohner gegen eine ziemliche Kälte auch schon mit des Landes Peltzwerck zur Gnüge zu verwahren. Ubrigens ist von dieses Landes Fruchtbarkeit, so viel die Land-Früchte betrifft, eben nicht viel Rühmens zu machen, massen es so viel Getreide, als zur Unterhaltung aller Einwohner erklecklich ist, niemahls aufbringen mögen. Daher die gütige Natur solchen Mangel mit einem gar reichlichen Fisch-Fange ersetzet hat. So ist nicht weniger das steinigte Gebürge, womit das Land durchgehends angefüllet ist, mit verschiedenen wilden Thieren wohl versehen, unter denen aber die grossen Bären am schrecklichsten seyn, als gegen welche andere Bären der Grimmigkeit und Grösse nach nicht zu vergleichen. Sonst aber fället das zahme Vieh, insonderheit aber Pferde und Kühe daselbst über die massen klein. Im übrigen ist hierbey zu mercken, daß zwischen Ißland und Norwegen von denen Holländern jährlich der bekannte Wallfisch-Fang gehalten wird. Die Einwohner in Norwegen sind von einigen beschuldiget worden, daß sie zur Zauberey geneigt wären, sind aber sonst ein ehrlich und offenhertzig Volck, und haben einerley Religion mit den Dänen, nemlich die Lutherische. Der gröste Handel, den sie treiben, bestehet in Thran, gedörrten Fischen und Holtz, sonderlich Tannen-Holtz, und grossen Eichen, woraus die schönsten Mastbäume gemacht werden; desgleichen in Theer und Pech. Im Jahr 1646 wurde nahe bey Opslo ein Gold-Bergwerck entdecket, aber bald erschöpffet. Norwegen hat von sehr alten Zeiten her feine eigne Könige gehabt, bis gegen [1354] Ausgang des 14 Jahrhunderts, da Haquin VI, König in Norwegen, welcher sich mit Margarethen, Königs in Dännemarck Woldemars III Tochter 1344 vermählt hatte, ohne Erben starb; worauf beyde Königreiche Dännemarck und Norwegen, nebst Schweden obgedachte Margarethe beherrschte, bis 1412, da Erich, Hertzog von Pommern, Ingeburgens, der gedachten Margarethen von Dännemarck Schwester Sohn, folgte. Dessen Nachfolger war Christoph. Da dieser starb, wurde 1448 Christiernus, des Grafen von Oldenburg Theodorici Sohn, zum Könige von Dännemarck und Norwegen erwählet, bey dessen Familie die beyden Kronen Dännemarck und Norwegen vereinigt geblieben. Im Jahr 1717 und 18 that der König in Schweden Carl XII einen Anfall in dieses Königreich, und suchte seine kriegerische Waffen daselbst auszubreiten, muste aber den 11 Decembr. 1718 in der Belagerung von Friedrichshall durch einen unglücklichen Stück-Schuß sein Leben einbüssen. Die Einwohner dieses Landes und der benachbarten Nordischen Provintzen hatten sich vor Zeiten erschrecklich gemacht, nachdem sie einen grossen Theil von den Niederlanden, von Franckreich und Britannien überschwemmet hatten: die, so an den Küsten wöhnten, furchten sich dermassen vor ihnen, daß in allen ihren Litaneyen diese Worte stunden: A Furore Normannorum libera nos Domine d. i. von dem Grimm der Normänner, hilff uns lieber HErre GOtt. Sie bemeisterten sich der Provintz Neustrien in Franckreich, welche noch bis auf den heutigen Tag von ihnen die Normandie heisset. Nachgehends wurden sie auch Herren von Neapolis und Sicilien. Ihre eigene Historien setzen noch hinzu; daß sie Preussen und Carelien unter sich gebracht, und darinnen Colonien aufgerichtet haben. Tacitus bemercket, daß ihr Regiment absolut monarchisch gewesen, und daß es ihnen am besten gefallen, wenn sie durch Weiber regieret worden. Das Chriftenthum wurde hier zuerst durch Olaum, ihres Königs Trigonis Sohn, 995 gepflantzet, und hernach durch Heralden 1018 weiter ausgebreitet. Man sagt auch, daß sie Ißland mit Einwohnern besetzt haben, nachdem ihrer viel unter Herold Harfager, welcher die kleine Königreiche 868 in eines zusammen gebracht, hinweg gezogen. Die Succeßion der Könige in Norwegen ist diese:

Suipdag, oder Suibdager.
Uffo.
Aquin.
Gewart.
Coller.
Froger.
Hirwil.
Gothar.
Roller.
Hasmund I.
Helgo.
Hather.
Hasmund II.
Regnald.
Gunnar. [1355]
Hildeger.
Hasmund III.
Olon.
Omund.
Rusla.
Gotho.
Siward 801.
Fro.
Regner.
Biorn.
868 Harald, zugenamt Harfager, regieret bis 929
929 Ericus I. Blodöxe, d.i. Blutige Axt 936
937 Haquinus I. Adelstein 961
961 Haraldus Grafeldius 976
976 Haquinus malus 996
996 Oldus I. Tryggeson 1000
1000 Sueno furcatae barbae 1015
1015 Olaus II. Crassus & Sanctus 1030
1031 Sueno II. 1034
1034 Magnus Bonus 1048
1048 Heraldus Haarderaarde 1067
1067 Olaus III. Mansuetus 1069
1069 Magnus Kyre 1093
1093 Magnus Nudipes, oder Borford 1103
1103 Sivard I. oder Sigard 1131
1103 Ostenus I. 1123
1103 Olaus IV. 1117
1131 Magnus Coecus 1136
1131 Haraldus Gille 1137
1137 Ingo I. 1162
1137 Ostenus II. 1157
1137 Sivardus II. 1155
1162 Magnus V. 1178
1178 Suerus 1202
1202 Haquinus III. 1204
1205 Ingo II. Baarson 1217
1217 Haquinus IV. 1262
1262 Magnus VI. Lagebäter das ist, der Verbesserer der Gesetze 1281
1281 Ericus Pästhadere 1299
1299 Haquinus V. 1319
1319 Magnus Schmeeck 1344
1344 Haquinus VI. 1380
1380 Olaus V. 1387

Heut zu Tage wird das gantze Königreich durch einen Statthalter regieret, welcher auch die zu Norwegen gehörigen und oben genannten Insuln unter seiner Geriehtsbarkeit hat. Übrigens sind die Einwohner gesunde und starcke Leute, haben auch sehr gesunde Lufft, daß sie selten kranck werden, und wo sie auch kranck sind, dennoch nicht viel Artzney brauchen, sondern sich nach Gelegenheit an einem guten Schöps-Braten, oder dergleichen, bald wieder gesund essen. Doch kommen sie in ihren Sitten den Dänen nicht bey. Snorro Storla in chron. reg. Norwegor. Peter Claudius in vera descr. Norweg. Wolff in Norweg. illustr. Jan. Martin. in chron. Norweg. &c. Torfäi hist. Chr. Jacobi Norweg. Hermannidis Descript. Dan. & Norw. Zeilers Beschreibung der Königreiche Dännemarck und Norwegen. Ivarus Hertzholmius de Praecellentia Regni Daniae & Norwegiae. Hübners Genealogische Tabellen I. Th. p. 88. [1356] Siehe auch den Artickel Dännemarck, im VII Bande, p. 30.