Zedler:Neubau, Neugebäu, Neue Gebäude, Neu Werck

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Neubau, oder Hausberg

Band: 24 (1740), Spalte: 4–5. (Scan)

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Literatur
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Neubau, Neugebäu, Neue Gebäude, Neu Werck, Novum aedifcium, Novum Opus, ist, wenn jemand, es sey nun in Städten, Märckten, Festungen, Flecken, Dörffern, Häusern, Scheuern, Ställen, u. d. g. oder dagegen in Feldern, Aeckern, Wiesen, Wein- oder auch andern Gärten, u. s. w. etwas bauet, oder thut, dadurch die bisherige Gestalt eines Hauses oder Gutes verwandelt und verändert wird, als z. E. in Bauer- oder Land-Gütern mit Graben, Gruben oder Berge zu- oder abzuziehen; oder wenn jemand sonst einen so ungewöhnlichen Bau führet und anfängt, wovon seinem Anstosser oder Nachbar künfftighin, es sey nun über kurtz oder lang, einiger Schade zustossen könnte. l. 1. §. opus. ff. de Nov. Oper. Nunc. Reform. Worm. L. V. P. 4. tit. 2, f. 71. b. Jedoch wird dieses, wenn z. E. jemand [5] in seinem-Hause bloß einen oder auch mehrere Estriche schlagen, oder, dafern es bereits etwas alt und ziemlich abgenutzet worden, mit Balcken oder Pfeilern unterstützen lässet, damit es nicht gar über den Hauffen falle, kein neuer Bau genennet. l. 1. §. si quis aedificium. l. stipulat. §. opus. ff. de nov. op. nunc. Weil nun aber offtermahls ein Nachbar dem andern mit dergleichen Bauen entweder aus Geitz, oder aus Irrthum, oder auch wohl aus Verwegenheit, Unrecht zu thun sich unterstehet; so haben deshalber schon ehemahls die alten Römischen Stadt-Richter diesem Ubel durch ein besonders und öffentliches Edict zu begegnen gesucht, dergestalt, daß, wenn ein solches neues Gebäude oder neues Werck, es sey gleich mit, oder ohne Recht, aufgeführet wird, durch die in denen Rechten so genannte Nunciation oder Verkündigung solches verboten werde, bis entweder selbige gantz und gar abgethan, oder doch statt derselben gnugsame Versicherung, das Werck wiederum in den alten und vorigen Stand zu setzen, gegeben wird. l. 1. in pr. ff. de nov. op. nunc. Besiehe hiervon einen besondern Artickel.