Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Gnaden-Erweisung

Band: 11 (1735), Spalte: 4–5. (Scan)

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Gnaden-Cell oder Offen-Cell, Lat. Celia Gratiae, ein Jungfrauen-Closter Dominicaner-Ordens auf der Schwäbischen Alp-Gebürgen, 2. Meilen von Tübingen, und eine Meile von der Reichs-Stadt Reutlingen gelegen. Des Namens Ursprung soll folgender seyn: Als der Kayser Friedrich II. von dem Pabst [5] Gregorio IX. hart gedruckt wurde, und gar in Gefahr stunde Sicilien zu verliehren, beruffte er ein Kriegs-Heer zusammen, und wollte damit dem Pabst auf den Leib gehen.

Allein die Grafen von Hohenzollern, Lupfe, Gundelfingen und Niffe, wollten in solchem Zug, als der wieder die Kirche angesehen war, nicht willigen, daher der Kayser mit Gewalt auf sie ansetzen wollte; sie baten aber, der Kayser sollte es auf den unparteischen Ausspruch derer Stände des Reichs ankommen lassen, welchem sie sich gerne unterwerffen wollten.

Derohalben ruffte derselbe die Fürsten nach Rothweil zusammen, welche auf des Kaysers Angeben die Grafen zu dieser Straffe verdammten, daß sie auf ihrem Boden ein Closter vor 72. Jungfrauen der Mutter GOttes zu Ehren bauen sollten.

Hierzu erwählten nun die Grafen das Dorff Offenhausen, welches ohne das in bösem Ruffe, und ein Nest voller bösen Buben war, daher es auch den Namen bekommen, weil es allem verlauffenen Gesindel offen gestanden.

Weil aber dasselbe in der Grafschafft Lupf im Hegöw gelegen, so wurde derer Grafen von Lupf Bewilligung, besagtes Dorff auszureuten, hauptsächlich erfordert; daher auch die Stifftung des Closters von denen Geschicht-Schreibern denen Grafen von Lupf fast allein zugeschrieben wird.

Die Zeit, wenn es geschehen, setzt Crusius Schwäbisch. Chronic Th. III. B. II. c. 8. p. 787. in das Jahr 1250. Es war dieses Closter vor Alters sehr reich, wie denn die Flecken Bernloch, Mittelstätten, Klein-Engstigen, Groß-Engstigen, Holtzelfingen, Kolstetten, Oestetten, Zizelhausen, Gumadingen, Offenhausen, der grosse Zehnten zu Minsingen, dieselbe Voigten mit Forst-Jagd- und Fisch-Recht dem Closter zuständig gewesen. Weil in folgenden Zeiten die Closter-Zucht daselbst sehr in Abfall gerathen, so hatte an. 1478. Graf Eberhard von Würtemberg grosse Mühe, ehe er dieselbe wieder aufrichten konnte. Crusius I. c. Th. III B. VIII. c. 14. p. 109. Es ist aber das Closter nunmehro fast gäntzlich ruinirt und secularisiret. Nur dieses ist zu mercken, daß man dieses Closter Gnadencell nicht mit dem Reichs-freyen Closter Gutencell an der Rot, nicht weit von Mönchrot, Ochsenhausen und Memmingen gelegen, vermische, wie doch solchen Irrthum Limnaeus Tom. IV. addit. ad Lib. III. J. P. cap. 7. §. 13. Pfeffinger ad Vitriarium Lib. I. T. XV. §. 18. p. 1522. und Zeiller Itinerarii Germanici Cont. I. p. 18. begangen. Topogr. Sueuiae voce Gutencell. Crusius Schwäbisch. Chronic. Th. III. B. II. c. 8. p. 786. sqq. Besold. Monum. et Docum. Virg. sacr. p. 490. seq. Zeillers Reichs-Geogr. VII. p. 927.