Zedler:Franckfurt am Mayn

Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Franckfurt an der Oder

Band: 9 (1735), Spalte: 1717–1724. (Scan)

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Franckfurt am Mayn, lat. Franckfortia, Francfordia, Francofurtum oder Franckofurtum ad Moenum, eine freye wohlbefestigte Reichs-Stadt in der Wetterau an dem Fluße Mayn gelegen, welcher sie in 2. ungleiche Theile scheidet: wovon der kleinere welcher Anfangs aus einer anno 772. von denen Sachsen angelegten Schantze bestanden, Sachsenhausen genennet wird, und an dem grössern mit einer steinern Brücke angehänget ist.

Man findet diesen Namen auf vielerley Arten geschrieben als: Francanfort / Francanovord / Francfort / Francfurd / Francfurt / Franckenefurt / Franckanafurd / Franckeford / Franckefort / Franckeneford / Franckenefort / Franckenevorde / Franckenevort / Franckenevurt / Franckensford / Franckenforde / Franckenfordt / Franckenforden / Franckenfort / Franckenfurt / Franckenvorde / Franckenvort / Franckfort / Franckonefort / Franckfurth / Franckinford / Franckinfurt / Franckifordis / Franckvort / Franckinvort / Francnoford / Francoforde / Francofordi / Francofurt / Franconefurt / Franconofurt / Franconovort / Frangkenfort / Frankenevord / Frankenford / Frankenfort / Frankenvorde / Frankenwerde / Frankevort etc. etc.

Anfangs soll sie Teutoburgum, d. i. derer Teutschen Burg, geheissen haben, biß sie entweder von König Heleno in Sicambrien, oder von Helena, Kaysers Constantini M. Mutter, den Namen Helenopolis empfangen.

Andere meynen, sie sey Artaunus von dem dabey gelegenen Feldberg, so der alte Taunus seyn soll, genennet worden. Trithemius und Calvisius Chronol. p. 475. halten es vor das alte Helenopolis, welches Francus Marcomiri, Königs derer Sicambrer Sohn, wieder aufgebaut und nach seinen Namen Franckfurt genennt.[LA 1]

Andere suchen zu behaupten, daß sie ihren Namen daher bekommen, weil Carolus M. als ihn die Sachsen geschlagen, daselbst eine Furth vor seine [1718] Francken gefunden, gleichwie hingegen Sachsenhausen seinen Namen von derer Sachsen Lager, und grossen Niederlage, welche zu der lincken des Mayns geschehen, erhalten.[LA 2]

Doch läugnen sie nicht, daß Franckfurt bereits vorhero ein ansehnlicher Ort gewesen, und war es unter derer Fränckischen Kayser Regierung ein Villa Regia.[LA 3]

Gleichwie nun diese Stadt eine grosse Anzahl Einwohner in ihren Ring-Mauren begreifft, also hat sie auch ausserhalb derselben unterschiedliche Dorffschafften, die ihr unterthänig seyn müssen.

Unter denen geistlichen Gebäuden sind daselbst zu sehen,

der Dom zu St. Bartholomaeus, welcher von Pipino gestifftet, und von Carolo M. mit reichen Einkünften versehen worden. Den Chor fieng man anno 1315. an zu bauen, und weyhete ihn anno 1338. ein: das Dach aber wurde anno 1350 fertig;

Ferner das Stifft St. Leonhard;

unserer lieben Frauen Stifft;

das Teutsche Haus und Kirche, wovon das Haus anno 1221. und die Kirche anno 1309. gestifftet wurde;

Die Barfüsser Kirche, worinnen anno 1542. ein Gymnasium angelegt wurde;

Die St. Peters-Kirche, welche anno 1452. eine Haupt-Kirche wurde, nachdem sie Anfangs nur eine Bet-Capelle, gewesen, und anno 1417. von Johann Ockstätten und Jacob Humbrachten mit vielen Kosten aufgeführt worden;

Das weisse Frauen-Closter, so Hermann Weiß anno 1350. fundiret;

Das Carmeliter-Kloster, welches anno 1246. gestifftet wurde;

Das Prediger- oder Dominicaner-Closter, so anno 1238. seinen Anfang genommen;

Das Catharinen-Closter, so ehemahls ein verschlossenes Adeliches Nonnen-Closter gewesen, welches Wickhard Frosch anno 1345. anlegte, und mit reichen Einkünfften versahe, wie sich dann dessen jährliches Einkommen, auf 563. Malter Korn 37. Malter Weitzen, 4. Malter Erbsen, 1. Simmer Linsen und andere Gefälle, auch über 600. Gold-Gulden jährlich erstreckten. Er besetzte dasselbe anno 1349. mit 8. Jungfrauen, die anno 1355. Profess thaten; worauf nach der Zeit der Ort mit 30. Nonnen versehen worden. Die Adeliche Froschische Familie behielt das Jus Patronatus darüber, welches nach ihnen die von Holtzhausen erbten, ist aber diesem in 17. Seculo abhanden gekommen. Die erste Meisterin war Catharina von Wambach: Wenceslaus hat anno 1380. [1719] das Closter von denen Precibus primariis eximirt. Anno 1455. war Kuntze Schwartzenbergerin Meisterin, und Agnes Zingelin Priorissin.

Das Antonii-Closter;

wie auch die Heil. Geist-Kirche, oder das reiche Hospital, welche man anno 1280. erbaute;

Das Waisen-Haus, nebst andern Kirchen.

Unter denen weltlichen ist das Rath-Haus, drey Zeughäuser und die vortreffliche steinerne Brücke.

Sonst hat die Stadt grosse Freyheiten, deren sie aber von dem Kayser Carolo IV. nachdem sie seinen Aemulum am Kayserthum, Günthern von Schwartzburg, eingenommen, verlustig erkannt, und die Meße nach Mayntz verlegt worden. Doch hat sie ihre Privilegia um 20000. Marck Silbers von gedachtem Kayser wieder an sich gebracht.[LA 4]

Besonders hat die Stadt die Ehre, daß seit Arnulphi Regierung öffters willkührlich, und seit Carolo IV. ordentlich, vermöge der göldenen Bulle, welche sie gleichfalls in Verwahrung hat, auf dem gedachten Römer, die Römischen Kayser erwählet werden: welches noch anno 1711. in der Person Caroli IV.[1] geschehen.[LA 5]

Ja es behaupten unterschiedene, daß wenn die Chur-Fürsten wegen der Wahl nicht einig werden können, habe sich der eine vor die Stadt Franckfurt mit seiner Armée gelegt und anderthalb Monat gewartet, ob er ihn wegschlagen wolle, welcher nun den Sieg darvon getragen, dem habe man die Stadt geöffnet, und ihn als Kayser angenommen: wovon die Exempel Ludouici Bauari, Günthers von Schwartzburg und Ruperti angeführt werden.[LA 6]

Ehemals war auch die Kayserliche und Reichs-Cammer zu Franckfurt, und war es an dem, daß sie bey letzt entstandener Frantzösischen Unruhe auf das neue dahin sollte verlegt werden, wo nicht die Stadt selbst, damit verschont zu werden, gebeten.[LA 7]

Uber dieses kan der Kayser und das Reich weder sie noch ihre ihre Zugehörungen jemahls verpfänden, vermöge des Kayserlichen Privilegii von anno 1254. welches anno 1366. und 1417. confirmirt worden.[LA 8]

Anno 1322. erhielten sie das Recht; daß niemanden erlaubt in ihrem Bezirck auf 5. Meilen einen Festungs-Bau und [1720] dergleichen aufzurichten, oder auf die Bürger neue Zölle zu legen: da hingegen dem Rath frey stehet, Warten, Schlagthürme, Castelle und Schantzen aufzurichten.[LA 9]

Die Bürger und Beysassen können allein daselbst Güter kauffen, welches sonst niemand von Geistlichen und weltlichen, hohen und niedrigen Personen thun kan.

Wegen derer Messen sind sie seit anno 1225. in Kayserlichen und des Reichs sonderbaren Schutz, und wurde ihnen solcher anno 1376. von neuen bestättiget.[LA 10]

Auch sind sie in Ansehung der Begleitung, wie auch der Acht und Ober-Acht wohl privilegiret. Sie können auch, vermöge eines Privilegii, von anno 1291. nicht vor fremde Gerichte gezogen werden.[LA 11]

Der Rath, welcher gantz Lutherisch ist, hat das Privilegium de non adpellando, so sich Anfangs anno 1512. auf 60. Gold-Gölden erstreckte, und anno 1541. bestättigt, anno 1568. auf 200. und anno 1576. auf 300 Gold-Gölden erhöht wurde, überhaupt aber kan man gar nicht adpelliren in caussis liquidis et confessatis und in Sachen, die Leibes-Beschädigungen, Irrungen derer Gebäude und Servitutes betreffen.[LA 12]

Die Juden, welche eine besondere Gasse haben, genüssen eben diese Freyheit, welche sie anno 1349. vom Kayser mit 15200. Marck Silbers erkaufft, und haben, aus ihren eignem Mittel gewisse Beamte, welche von der Obrigkeit über sie gesetzt sind, und Baumeistere genennt werden.[LA 13]

Anno 1346. erhielte die Stadt das Recht kleine Müntze, anno 1428. überhaupt silberne, und anno 1555. goldene Müntze zu schlagen.[LA 14]

An.1329. erklärte sie der Kayser frey von allen [1721] Zöllen durch das ganze Reich, da sie hingegen vermöge des Priuilegii von anno 1377. den Zoll auf dem Mayn-Strom haben.[LA 15]

Das Pfeiffer-Gerichte allhier ist eine alte Ordnung, da nemlich die Städte Nürnberg, Worms und Bamberg, auf der Herbst-Messe von des Heiligen Reichs und Stadt-Gerichts-Schultheißen, ihre habende Handlungs- und Zoll-Gerechtigkeit mit Pfeiffern, Notarien und Zeugen abhohlen müssen. Davor gibt jede Stadt dem Schultheißen einen weißen höltzernen gedrehten Becher, voll Pfeffer-Körner, auf welchem ein weißes gedrehtes Stäblein, ein paar schlechte weiße lederne Handschuh, und eine alte Müntze Röder-Albus genannt. Ausserdem giebt die Stadt Worms, noch einen alten Filtz-Hut und zwey alte Gold-Gölden: doch wird der Filtz-Hut mit einem Gold-Gülden wieder ausgelöst. Die Stadt Nürnberg erhält die Pfeiffer, wovor sie jährlich von denen andern beyden etwas gewisses erhält.

Was die Regiments-Form anlangt, so sind die Burger in drey Ordnungen abgetheilt, davon die erste, aus denen Geschlechtern, im alten Limburg, die andre aus einigen alten Geschlechtern, Gelehrten, vornehmen Kauff-Leuten und so fort, welche in dem Frauenstern zusammen kommen, und endlich die dritte aus denen übrigen Bürgern, so aber bereits von anno 1616. sich wegen eines gefährlichen Aufstandes aller Ansprüche zum Regiment begeben müssen, besteht.

Was die Begebenbeiten, so sich allhier zugetragen, betrifft, so hat Pabst Zacharias anno 742. einen Synodum, und Pipinus anno 753. einen Reichs-Tag allhier gehalten.

Anno 794. war eine Zusammenkunfft von 300. Bischöffen aus Teutschland, Italien und Franckreich, wieder die irrigen Meynungen Elipandi und Felicis, deßgleichen wieder die Verehrung und Anbetung derer Bilder.[LA 16]

Anno 822. und 836. hielt der Kayser Ludouicus Pius, einen Reichs-Tag, und anno 838. gab er ihr die Stadt-Gerechtigkeit.[LA 17]

In denen damahligen Zeiten waren sehr viele Reichs-Täge als anno 836. 873. 877. 887. 890. 912. 942. 985. und 1002.

Anno 1006. schrieb Kayser Henricus II. ein Concilium aus nach Franckfurt, auf welchem der Grund zum Bißthume Bamberg gelegt worden.[LA 18]

Anno 1020. [1722] und 1069. waren Synodi von Geistlichen und anno 1079. 1109. 1142. 1146. 1193. 1208. 1219. 1220. 1224. 1225. 1227. und 1237. Reichs-Täge allhier.

Anno 1240. wurde fast die halbe Stadt in die Asche gelegt, als sich eines Judens Sohn zum christlichen Glauben bekehren wollte, und die Juden darüber so erbittert waren, daß sie selbst Feuer anlegten.

Anno 1246. oder in folgenden Jahre schlug Land-Graf Henrich in Thüringen und Heßen, welchen man wieder Fridericum II. zum Römischen Könige erwählt hatte, des letztern Sohn Conradum.[LA 19]

Anno 1257. sind die Burg-Grafen zu Franckfurt abgegangen, aber des Reichs-Schultheißen-Amt geblieben, und von König Richardo bestättiget worden. Diese Charge vergab der Kayser: nachdem aber Kayser Carolus solches an Graf Ulrichen von Hanau versetzt, verkauffte es dieser anno 1366. erblich und eigenthümlich mit Einwilligung des Kaysers an Siegfrieden von Marpurg, genannt zum Paradeiß, von welchen es der Rath zu Franckfurt anno 1376. an sich gekaufft, und solches noch biß ietzo vergiebt, und zwar gleich den andern Tag nach Beerdigung des verstorbenen Schultheißens.

Anno 1306. den 2. Febr. hat der aufgethaute Mayn die steinerne Brücke, mit einer so schnellen Gewaltsamkeit, mehren theils zu Grunde gerichtet, daß in die 500. Personen, so darauf gestanden, ertruncken.

Als anno 1314. Fridericus Austriacus und Ludouicus Bauarus wieder einander erwählt wurden, belagerte Fridericus Franckfurt, und legte sich vor Sachsenhausen, muste aber die Belagerung aufheben, weil ihm Petrus, Ertz-Bischoff zu Mayntz, den Proviant abgeschnitten.

Anno 1338. und 1344. hielt Kayser Ludouicus Bauarus allhier zwey Reichs-Täge, um welche Zeit man auch den Anfang machte, die Stadt um ein merkliches zu erweitern.

Anno 1346. war ein grosser Aufstand, welchen einige von der Flagellantischen Secte wieder die Juden erregten, weil sie nicht leiden wollten, daß dieselben den besten Theil der Stadt inne hatten.

Als anno 1349. Graf Günther von Schwartzburg wieder Carolum IV. zum Kayser erwählt wurde, legte er sich vor Franckfurt, und wurde von denen Bürgern bald eingelassen.[LA 20] Nach deßen Tode erkenneten sie Carolum IV. vor den Römischen Kayser, welcher sich auch anno 1335. allhier crönen ließ.

In diesem Seculo stand die Stadt mit in dem Bündniß derer Städte am Rhein.

Anno 1389. bekamen sie von denen Edelleuten zu Cronenburg Schläge zwischen Steinbach und Cronberg, [1723] indem ihrer 100. erschlagen und 600. gefangen wurden.

Anno 1401, 1417. 1426. und 1442. wurden Reichs-Täge hier gehalten.

Anno 1462. raumte man denen Juden, welche bißhero unter denen Christen gewohnt, eine besondre Gaße ein.

Anno 1482. war ein grosses Sterben.

Anno 1489. war ein Reichs-Tag, und anno 1495. hielt der Kayser in dem Weiß-Frauen-Bruder-Closter das erste Kayserliche Cammer-Gericht.

Anno 1498. mehrten sich die Juden sehr starck, weil man sie von Nürnberg verjagt hatte.

Anno 1535. trat die Stadt in den Schmalkaldischen Bund und hielten anno 1546. die Protestirenden einen Conuent daselbst, doch trat sie noch in demselben Jahre aus dem Schmalkaldischen Bunde, und wurde von denen 12000. Mann Kayserlichen Völckern, die in und um die Stadt einquartirt waren, sehr beschwert.

Anno 1552. wurde sie von Herzog Moritzen, Chur-Fürsten zu Sachsen, und Land-Graf Wilhelmen zu Heßen, Sachsenhausen aber durch Marg-Graf Albrechten von Brandenburg drey Wochen lang hart belagert.[LA 21]

Anno 1562. wurde ein Reichs-Tag hier gehalten.

Anno 1583. wurde die Stadt-Mauer bey der Catharinen Kirche biß an das Weiß-Frau-Closter abgebrochen und Häuser dahin gebaut.

Anno 1602. wurde das Rath-Hauß in die ietzige Form gebracht; Es wird der Römer genennt, weil das Hauß Hanß und Kuntzen zum Römer genannt, Köllner von Müntzenberg, zuständig gewesen. Die Juden dürffen die Seite des Römer-Bergs, worauf der Römer steht, ohne erhebliche Ursachen bey Straffe nicht betreten, ausser, wenn sie das gewöhnliche Gewürtze zum Neu-Jahrs-Geschencke bringen, da sie denn den Weg über den Römer-Berg in das Rath-Hauß ein- und wieder herausgehn. Es müssen nemlich die Juden nicht allein dem Rath, sondern auch denen Collegis am Gymnasio, ingleichen denen Teutschen Schulhaltern, Praefectis und Calefactoribus jährlich ein Neu-Jahrs-Geschencke bringen.[LA 22]

Anno 1612. entstand zwischen dem Rathe und der Burgerschafft eine Unruhe, welche drey Jahr gewährt.

Anno 1628. fieng man an die Stadt besser zu fortificiren, und anno 1631. den 17. Nouembr. zog der König in Schweden mit seiner Armée durch die Stadt.

Anno 1633. that eine gesprungene Pulver-Mühle der Stadt großen Schaden.

Anno 1634. wurde von denen Protestantischen Confoederirten allhier ein Conuent gehalten: weil aber die Stadt im folgenden Jahre zum Prager Frieden trat, fügte ihr der Schwedische Oberste Johann Vitzthum von Eckstät, so als Commendant in Sachsenhausen lag, [1724] grossen Schaden bey, biß der Kayserliche General von Gallas ihr mit 5000. Mann zu Hülffe kam, welche Sachsenhausen angegriffen, beschossen, und es zur Ubergabe genöthiget, wobey das Vitzthumische Regiment in Kayserliche Dienste zu treten genöthiget wurde.

Anno 1636. war eine grosse Hungers- und Sterbens-Noth, also, daß das gemeine Volck viel unnatürliche Speisen eßen muste.

Anno 1654. den 1. Octobr. fieng sich der Deputations-Tag an, welcher biß zu Kaysers Leopoldi Wahl anno 1658. dauerte.

Anno 1660. wurde ein Chur-Fürstlicher Reichs-Conuent wegen des Müntz-Wesens allhie gehalten.

Anno 1669. erbaute man das neue Pestilentz Hauß, und anno 1675. das Armen-Hauß, ingleichen brach man anno 1678, die Catharinen Kirche ab, welche anno 1680. biß auf den Crantz wieder aufgebaut worden.

Anno 1682. den 16. Januar, hat der Mayn durch seine Ergüsung, der Stadt grossen Schaden beygefügt.

Im folgenden Jahre trat die Stadt, unter gewissen Bedingungen, in die Rheinische und Fränckische Creiß-Alliance.

Anno 1711. den 14. Januar. kam in eines Rabbinens Hause Feuer aus, welches die gantze Juden-Gaße in die Asche legte.

Anno 1719. hat sie durch abermahligen Brand noch ein viel härterers erlitten, indem fast alles, was zwischen dem lieben Frauenberge und der Fahr-Gaßen lieget, die Thöngis-Gaße, und fast die halbe Schnur-Gaße, im Rauche aufgegangen. Das Jahr darauf ist abermahls ein gewisser Theil dieser Juden-Gaße von neuen abgebrannt.

Das Wapen dieser Stadt ist ein silberner Adler, mit göldener Crone und Klee-Stengeln, in rothen Felde.

Triers Einleitung zur Wapen-Kunst num. 110. Goldastus Constit. Tom. II. Reusner. de Vrb. Imp. pag. 65. Dilichius Chron. Hass. pag. 55. Bertius Rer. German. III. Dresser. de Vrbib. Fausts von Aschaffenburg, und Florians Franckfurt. Chron. Zeiller. Topogr. Hass. Franckenbergs Europ. Herold. Lersner Chron. von Franckfurt am Mayn. Gundlingiana. P. XVIII. pag. 205. seqq. J. A. Stockens kleine Franckf. Chron. Senckenberg Sel. Jur. et Hist. Schudts Franckfurt. Juden-Chron.


Literaturangaben der Vorlage

  1. Lucae Fürsten-Saal p. 734. 958.
  2. Otto Frising. de Gest. Frider. I. Lib. I. ad annum 1147. Engelhusius Chron. apud Leibniz script. Rerum Brunsvic. Tom. II. 1063. Roleuinck de Ant. Sax. ibid. Tom. III. p. 610. Ditmarus Chron. I. ibid. Tom. I. pag. 418. Senckenberg Select. Jur. & Histor. Tom. II. pag. 3. Estor. Decerpt. ex Geogr. Hass. apud Kuchenbecker Anal. Hass. Coll. II. pag. 258.
  3. Lucae I. c. pag. 246. Lehmanns Speyr-Chron. II. 10.
  4. Lehmann loc. cit. VII. 33.
  5. Aur. Bull I. 19. Nicolaus Burgundus Hist. Ludov. Bau. p. 15. Vitriarius Instit. Jur. Publ. I. 6. §. 4. ibique Pfeffinger. p. 809.
  6. Spangenbergs Manßfeld. Chron 288. p. 338.
  7. Datt de Pac. Publ. IV. I. §. 165. seqq.
  8. Lünigs Reichs-Arch. P. Spec. Cont. IV. P. I. Abs. 14. §. 7. pag. 559. §. 53. pag. 580. §. 100. pag. 610. Pfeffinger ad Vitriar. loc. cit. III. 7. pag. 620.
  9. Lünig. loc. cit. §. 20. pag. 563. Pfeffinger loc. cit. III. 4; pag. 494.
  10. Fritschius de Reip. Nundin. Jur. 4. 20. Lünig loc. cit. §. 5. pag. 557. §. 70. pag. 592. Pfeffinger loc. cit. III. 2. pag. 179. III. 4. pag. 560.
  11. Datt de Pac. Publ. I. 1. §. 35. seqq. Limneus Jur. Publ. VII. 16. §. 13. seqq. Knipschild de Jur. et Privil. Civit. Imp. III. 14. §. 26. 29. 34. 35. 40. Lünig loc. cit. §. 12. seqq. pag. 561. seqq. §. 42. pag. 574. §. 81. pag. 599. §. 119. p. 623. Pfeffinger loc. cit. I. 18. §. 6. pag. 813. III. 17. pag. 1163.
  12. Wehner Symphor. Gylmann. Tom. VI. c. 7. §. 12. pag. 167. 169. Cortreius Corp. Jur. Publ. Tom. IV. §. 31. pag. 231. Lünig loc. cit. §. 139. pag. 649. §. 142. pag. 655. §. 152. pag. 668. §. 156 p. 676. Limnaeus loc. cit. §. 42. pag. 257. Pfeffinger loc. cit. III. 17. pag. 1181. 1184. 1185. 1189.
  13. Nitzsch ad Capitul. Joseph. Art. 28. §. 40. pag. 503. Pfeffinger loc. cit. III. 17. pag. 1275. 1286. 1289.
  14. Limnaeus loc. cit. §. 33. pag. 245. §. 34. pag. 247. 249. Lünig loc. cit. 34. pag. 570. §. 106. pag. 614. Pfeffinger loc. cit. III. 4. pag 471. 473. 477.
  15. Lünig loc. cit. §. 22. pag. 564. §. 76. pag. 596. Pfeffinger loc. cit. III. 4. pag. 496, 515.
  16. Poeta Saxo h. a. apud Leibnitz. loc. cit. Tom. I. pag. 143. Chron. Hildesheim. ibid. pag. 744. Anal. Hildesheim. ibid. pag. 713. Annal. Eginh. Loisel. et Pith. ad annum 792. Lucae loc. cit. pag. 246. von Bünaus Teutsche Reichs-Hist. Th. II. B. II. pag. 482.
  17. Stumpffens Schweitz. Chron. II. 14. pag. 37.
  18. Ditmarus loc. cit. pag. 383. Vita Bervvardi 30. 37. apud Leibnitz. loc. cit. Tom. I. pag. 455. 458.
  19. Chron. S. Aegid. apud Leibnitz loc. cit. Tom. III. pag. 590.
  20. Spangenbergs Mansfeld. Chron. 288. pag. 338. Manlius Comment. Rer. Lusat. V. 18. §. 15. apud Hoffmann. Script. Rer. Lusat. Tom; I. pag. 283.
  21. Spangenberg loc. cit. 388. pag. 467.
  22. Schudts Juden-Chron. Th. II. pag. 32.

  1. Das muss Kaiser Karl VI. sein.