Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China über die Einrichtung des Deutsch-Chinesischen Dialogforums

Gesetzestext
fertig
Titel: Vereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China über die Einrichtung des Deutsch-Chinesischen Dialogforums
Abkürzung:
Art: Völkerrechtlicher Vertrag
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie: kulturelle Vereinbarung
Fundstelle: Bundesgesetzblatt (Deutschland), Jahrgang 2006, Teil II, Nr. 1 (Tag der Ausgabe 12. Januar 2006), Seite 5–7
Fassung vom: 28. September 2005
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 11. Oktober 2005
Inkrafttreten: 28. September 2005
Anmerkungen: Außer Kraft getreten mit Ablauf des 16. Mai 2010 durch die Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China über das Deutsch-Chinesische Dialogforum
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Quelle: Commons
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Bekanntmachung

Bekanntmachung der deutsch-chinesischen Vereinbarung über die Einrichtung des Deutsch-Chinesischen Dialogforums
Vom 11. Oktober 2005


Die in Berlin am 28. September 2005 unterzeichnete Vereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China über die Einrichtung des Deutsch-Chinesischen Dialogforums ist nach ihrem Artikel 6

am 28. September 2005

in Kraft getreten; sie wird nachstehend veröffentlicht.

Berlin, den 11. Oktober 2005
Auswärtiges Amt
Im Auftrag
Dr. Läufer


[6]

Vereinbarung

Vereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China über die Einrichtung des Deutsch-Chinesischen Dialogforums


Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland
und
das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China –

unter Bezugnahme auf die gemeinsame deutsch-chinesische Erklärung anlässlich des Besuches des Ministerpräsidenten des Staatsrates der Volksrepublik China, Wen Jiabao, vom 2.–5. Mai 2004, die feststellt, dass „beide Seiten sich darauf verständigten, die Einrichtung eines hochrangigen regierungsunabhängigen deutsch-chinesischen Dialogforums zu prüfen, das für beide Regierungen Vorschläge zur erweiterten Zusammenarbeit im politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereich erarbeiten soll“ –

haben Folgendes vereinbart:

Artikel 1

Das Deutsch-Chinesische Dialogforum (nachstehend als „Dialogforum“ bezeichnet) dient dem Ziel, ein regierungsunabhängiges Gremium zu schaffen, das durch repräsentative Mitglieder aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Forschung, Bildung, Kultur und Presse beratend an der Entwicklung der deutsch-chinesischen freundschaftlichen Beziehungen in allen Bereichen mitwirkt. Das Dialogforum soll Vorschläge zur Fortentwicklung der bilateralen Beziehungen erarbeiten, die schriftlich festgehalten werden. Die Treffen sollten nach Möglichkeit anlässlich oder im unmittelbaren Vorfeld von hochrangigen bilateralen Besuchen stattfinden, um dem Dialogforum oder den Vorsitzenden Gelegenheit zu geben, den Staatsoberhäuptern oder den Regierungschefs direkt vorzutragen. Ist dies nicht möglich, halten die beiden Vorsitzenden das Ergebnis in einem gemeinsamen Brief fest, der den Staatsoberhäuptern oder den Regierungschefs zugeleitet wird.

Artikel 2

(1) Die Regierungen der Vertragsparteien bestimmen jeweils einen Vorsitzenden und legen das Sekretariat fest, dass die Koordinierungsaufgaben übernimmt.
(2) Die Regierung der Volksrepublik China hat den stellvertretenden Vorsitzenden des Landeskomitees der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes, Herrn Xu Kuangdi, als ersten chinesischen Vorsitzenden des Dialogforums benannt. Das Institut für Auswärtige Angelegenheiten des Chinesischen Volkes übernimmt die Sekretariatsaufgaben.
(3) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat den Aufsichtsratsvorsitzenden der Siemens AG, Herrn Dr. Heinrich von Pierer, als ersten deutschen Vorsitzenden des Dialogforums benannt. Die Siemens AG übernimmt die Sekretariatsaufgaben.

Artikel 3

(1) Das Dialogforum umfasst insgesamt 40 Mitglieder, beide Seiten benennen jeweils 20 Mitglieder. Die Benennung der Mitglieder des Dialogforums erfolgt durch den jeweiligen Vorsitzenden in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China. Bei der Besetzung des Dialogforums sind die Bereiche Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Forschung, Bildung, Kultur und Presse nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Die Mitglieder sollten keine Regierungsfunktion innehaben und bei Wahl in solche Ämter aus dem Forum ausscheiden. Die Mitgliedschaft im Dialogforum ist auf 4 Jahre begrenzt. Eine Wiederbenennung ist nicht möglich.
(2) Um einen angemessenen Wechsel der Mitglieder des Dialogforums sicherzustellen, soll die Zahl der Mitglieder gestaffelt anwachsen. Im ersten Jahr benennen beide Seiten jeweils 12 Mitglieder, darunter 2 Mitglieder aus der Politik, 5 Mitglieder aus der Wirtschaft und 5 Mitglieder aus den Bereichen Gesellschaft, Forschung, Bildung, Kultur sowie Presse. In den darauf folgenden zwei Jahren benennen beide Seiten jeweils 4 Mitglieder im Jahr.
(3) Nach thematischen Schwerpunkten können die Vorsitzenden jeweils bis zu zwei weitere Persönlichkeiten ad hoc zur Teilnahme an einer Sitzung nach Artikel 4 einladen.
(4) Die jeweiligen Botschafter und Vertreter beider Außenministerien (auf der Ebene der Referatsleiter oder höher) nehmen zur fachlichen Begleitung an den Sitzungen nach Artikel 4 teil und zählen nicht als Mitglieder. Die Teilnahme der Vertreter von anderen Regierungsbehörden ist nur mit Zustimmung beider Vorsitzender und der Außenministerien möglich. [7]

Artikel 4

Das Dialogforum tritt einmal jährlich alternierend in Deutschland und China zusammen. Für seine Sitzungen hat das Dialogforum keinen festen Standort. Die gastgebende Seite entscheidet über den Durchführungsort und übernimmt die Kosten für Übernachtungen, Verpflegung und Transport während der Sitzung im gastgebenden Land. Weitere Kosten werden von den Sitzungsteilnehmern selbst übernommen.

Artikel 5

Die Vertragsparteien stimmen überein, dass die Gründungssitzung des Dialogforums im Zusammenhang mit dem Besuch des chinesischen Staatspräsidenten Hu Jintao im November 2005 in Berlin stattfinden soll. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sind die Mitglieder des Dialogforums zu benennen.

Artikel 6

Diese Vereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils weitere fünf Jahre, sofern sie nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Gültigkeitsdauer von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Eingang der Kündigung bei der anderen Vertragspartei.

Geschehen zu Berlin am 28. September 2005 in zwei Urschriften, jede in deutscher und chinesischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.


Für das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland
Klaus Scharioth


Für das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Volksrepublik China
Zhang Yesui