Textdaten
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Autor: August Lammers
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Titel: Trinker-Behandlung
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aus: Die Gartenlaube, Heft 47, S. 826–827
Herausgeber: Adolf Kröner
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Erscheinungsdatum: 1886
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung: Einrichtungen in Lintorf und auf Gut Soltow (Mecklenburg) zur Behandlung von Alkoholabhängigkeit
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Trinker-Behandlung.

Von A. Lammers.

Adolf Wilbrandt hat seinen berühmten und unglücklichen Landsmann, den uns Allen ans Herz gewachsenen vortrefflichen Fritz Reuter, wegen der krankhaften Trunksucht, die ihn von Zeit zu Zeit befiel, damit in Schutz genommen, daß er sie auf ihren Ursprung in einer höchst unschuldig erlittenen peinlichen Festungshaft zurückführte. Man darf glauben, daß es sich mit vielen Gewohnheitstrinkern ähnlich verhält. Nicht sowohl eine ganz maßlose Genußsucht, als seelische Leiden und übermächtige Versuchung hat sie dem Gifte wie Sklaven einem gefühllosen Despoten überliefert; dem Gifte, welches ihnen den klaren Sinn je länger desto mehr verhängnißvoll umnebelt, den Willen lähmt, alle edleren Empfindungen abstumpft und zuletzt völlig ertödtet. Der beständig erneuerte derbe oder gelinde Rausch nimmt dem Gehirn, möchte man sagen, mit der Zeit die Beseelung.

Auf diesen Standpunkt müssen wir uns stellen, wenn wir die Trinker gerecht und vernünftig beurtheilen – wenn wir die Trunksucht richtig behandeln wollen. Arzneien und rein körperliche Kuren schlagen gegen sie nicht an[1]; denn sie ist eben weit mehr eine geistige als eine körperliche Krankheit und steht auf der Stufe der allgemeinen Nerven- und der Geisteskrankheiten, nur daß sie sich von diesen doch hinlänglich unterscheidet, um eine Behandlung in besonderen Anstalten zu erheischen. Auch ist dieselbe nach der ärztlichen Seite hin verhältnißmäßig einfacher, so daß wir diese Heilstätten meistens unter anderer Leitung als derjenigen von Aerzten finden.

In Deutschland verdient vor Allem die Trinkerheilanstalt zu Lintorf bei Duisburg hervorgehoben zu werden. Sie wird von Pastor Hirsch geleitet und umfaßt eine billigere und eine theurere Abtheilung. Einigermaßen nach ihrem Muster hat ein norwegischer Theolog, Direktor Flood, zuerst auf einer Insel im Christiania-Fjord bei Moß, jetzt bei Tönsberg auf der andern Seite dieses schönen großen Meerbusens sein „Heimdal“ errichtet, eine Trinkerheilanstalt, die in letzter Zeit auch in Deutschland bekannt geworden ist.

Obwohl in Lintorf das Unternehmen hauptsächlich aus religiösen Beweggründen (in seiner älteren Abtheilung schon vor einem Menschenalter) begründet worden ist und unter der Leitung altgläubiger Pastoren steht, wird es doch nicht einseitig geleitet. In seinem neuesten Bericht warnt Pfarrer Hirsch davor, „daß man den Trunk zu ausschließlich von der sittlich-religiösen Seite ansehe und die Enthaltung eines Trinkers von geistigen Getränken geradezu als seine Bekehrung bezeichnet;“ er verwirft als in unsere Gewohnheiten nicht passend die förmlichen Enthaltsamkeitsgelübde und stellt sich ganz auf den Boden der heutigen deutschen Mäßigkeitsarbeit.

Zweierlei, sagt er, muß man zur Heilung von Trinkern erstreben: körperliche Entwöhnung vom Alkohol durch länger fortgesetzten Nichtgenuß, wodurch sie von ihrem verderblichen Hange soweit geheilt werden, daß sie Widerstand leisten können – und gleichzeitige sittliche Einwirkung, daß der erschlaffte Wille sich kräftige und auf die Niederhaltung des Triebes zum Alkoholtrinken richte. Beides müsse zu vollständiger und bleibender Genesung zusammenwirken.

„Daß die bloße körperliche Entwöhnung ohne den festen Vorsatz, der Leidenschaft zu widerstehen, nicht von der Trunksucht heilt, beweisen die zahlreichen, oft lange Zeit ihrer Freiheit beraubten Trinker, deren erster freier Gang ins Wirthshaus führt, um sich den lange entbehrten Genuß bis zur Bewußtlosigkeit zu verschaffen; und daß der feste gute Vorsatz des Trinkers ohne körperliche Entwöhnung nur in den seltensten Ausnahmefällen zur Genesung von dem Uebel führt, zeigen die gebrochenen Gelübde und kläglich endenden Kämpfe der Unglücklichen, die im ganz besonderen Sinne sich vorwerfen müssen: das Gute, das ich will, thue ich nicht, und das Böse, das ich hasse, thue ich!“

Beides erfordert Zeit. Die sittliche Hebung kann erst beginnen, wenn der Leidende durch anhaltende Entziehung des Giftes „wieder die Fähigkeit klaren und richtigen Denkens gewonnen hat und ohne Dusel sein Leben und Thun im nüchternen, wahren Lichte sieht“. Diese Klärung der Gedanken aber, die man mit dem Erwachen aus einem wüsten Traume vergleichen kann, tritt nach Pastor Hirsch meist erst nach zwei bis drei Monaten ein. Nur dann auch, wenn sie mit einigem sittlichen Ernste sich verbindet, macht sie den Entschluß möglich, in Geduld bis zur völligen Heilung auszuharren; bei der Mehrzahl äußert sich diese Klärung des Geistes in der Ungeduld, das angerichtete Unheil durch neue Thätigkeit wieder gut zu machen, wobei dann die Pfleglinge fest überzeugt sind, in das alte Elend nie wieder zurückzufallen. Fühlt der einstige Trunksüchtige sich doch jetzt kräftig und gesund, frei von den schlimmen Folgen seiner lange betriebenen Selbstvergiftung mit Alkohol, unter denen er früher seufzte; empfindet er doch gar keine besondere Lust mehr zu dem schlimmen Getränk. Kurz, er muß und will nun weg – die Anstalt hat an ihm ihren oder wenigstens seinen Zweck erfüllt. Kommen noch dringliche Anlässe hinzu, welche sein Wiedereintreten ins Geschäft oder in den Beruf fordern, oder wird es den Seinigen nicht ganz leicht, das Kostgeld zu bezahlen, so läßt er sich durch keine Vorstellungen halten und kehrt heim. Hier aber verfällt er meist wieder dem alten Jammer, über den er sich so glücklich erhaben glaubte, sei es, daß der Sorgenbrecher für den Augenblick wieder einmal sein stilles Amt verrichten soll, sei es, daß Bekannte oder thörichte Freunde die Standhaftigkeit des Geheilten mit allerhand Herausforderungen auf die Probe setzen.

In drei Ländern hochentwickelter und befestigter Volksfreiheit, den Vereinigten Staaten von Nordamerika, England und den Niederlanden, hat diese Wahrnehmung zu rechtlichen Einschränkungen der Selbstbestimmung erklärter Trinker geführt. Jenseit des Atlantischen Oceans kann ein Gewohnheitstrinker auf bestimmte Zeit zum Aufenthalt in einer Trinkerheilstätte verurtheilt werden, deren Umgegend von Schenken freigehalten wird, während es Schenkwirthen überhaupt bei strenger Strafe untersagt ist, solchen Leuten berauschende Getränke zu verabreichen. In England ist vom 1. Januar 1880 ab, zunächst probeweis auf zehn Jahre, die Bestimmung eingeführt, daß ein Gewohnheitstrinker in Gegenwart von zwei Zeugen sich vor einem Friedensrichter durch seine eigene Erklärung für bestimmte Zeit in eine Trinkerheilanstalt einsperren kann; und als Gewohnheitstrinker bezeichnet das Gesetz Jemand, der, ohne wegen Irrsinns entmündigt werden zu [827] können, doch in Folge gewohnheitsmäßigen maßlosen Trinkens berauschender Getränke zu Zeiten sich selbst oder Anderen gefährlich wird oder sich und seine Geschäfte nicht mehr zu leiten vermag. Das niederländische Trunkgesetz von 1881 unterwirft solche, die sich öffentlich betrunken zeigen, erst einer Geldbuße, im Wiederholungsfalle der Haft und schließlich dem Zwangsaufenthalt im Arbeitshaus. Da dieses jedoch zur Heilung von Trinkern wenig geeignet ist, hat man eine besondere Trinkerheilanstalt errichtet, aus welchem Grunde im Sommer 1884 der Präsident des Volksbundes gegen den Mißbrauch starker Getränke, Abgeordneter Goeman Borgesius, und ein Arzt die Anstalten in Lintorf näher in Augenschein nahmen. Der Erstere hat sich über sie später sehr günstig ausgesprochen.

Von den Lintorfer Anstalten ist die ältere, Männern der unbemittelten Stände gewidmete Abtheilung eine Schöpfung der Wohlthätigkeit und bedarf eines bedeutenden Zuschusses, welcher ihr durch die Mutteranstalt (die Diakonen-Bildungsanstalt zu Duisburg) gesichert ist. Die seit ungefähr sechs Jahren bestehende neue Anstalt verpflegt die Trunksüchtigen in zwei Klassen für 100 bis 150 Mark monatlich. Ein unverheiratheter älterer Arzt sorgt für die zu Beginn oft erwünschte fachmäßige Hilfe und leistet den Pfleglingen dann weitere wichtige Dienste durch seinen erfahrenen Umgang auf Spaziergängen oder im Hause. Die Hausordnung hält vor allem auf Ordnung und Reinlichkeit, diese äußeren Stützen sittlicher Kraft; die Einführung regelrechter Arbeit ist dagegen bis jetzt noch nicht geglückt. Ohne Beschäftigung ist zwar wohl Keiner, aber was Manche treiben, darf man kaum eine Beschäftigung nennen. Die Einen füllen ihre Zeit mit der geistigen Arbeit ihres Berufsfaches aus; Andere hobeln und schnitzen Holz; noch Andere arbeiten im Garten. Dazu kommen geeignete Spiele wie Billard, Kegeln, Krocket, auch gemeinsame Aufführungen und Musik, der sich namentlich ein „sehr netter“ Gesangverein hingiebt.

Die Pfleglinge, erzählt uns Pastor Hirsch, leben sorglos wie die Kinder; sie führen kein Geld, denn was sie bedürfen, wird ihnen von Anstalts wegen angeschafft, und der Besitz von Taschengeld könnte im Anfang leicht auf eine heimliche Jagd nach dem Lieblingsgetränk führen; ihre überreizten Nerven können sich in der gesunden freien Luft und ländlichen Stille wieder völlig beruhigen. Die Meisten kommen in die Anstalt nicht ohne Angst und Mißtrauen, als wäre sie ein halbes Gefängniß. Liegen aber die ersten Tage des Katers, wie der eben so fröhliche als pflichttreue Pastor Hirsch sich ungezwungen ausdrückt, hinter ihnen, dann fühlen sie sich angenehm enttäuscht, Alles so ganz anders und soviel besser zu finden, als sie gefürchtet hatten. Sie sind nun recht glücklich, von dem ewigen unseligen Rausch abgekommen zu sein und ohne das denselben hervorbringende Gift schlafen, essen und arbeiten zu können. Allmählich tritt dann ihr eigentliches Wesen hervor, welches die beständige Umnebelung des Hirns unterdrückt hatte. Entweder gewinnen dann die alten Eigenschaften der Genußsucht und des Leichtsinns die Oberhand oder ein ernstes Trachten nach gründlicher innerer Besserung.

Von großen Erfolgen kann in Lintorf noch keine Rede sein, aber doch von Erfolgen. Von den 125 bisher entlassenen Pfleglingen bezeichnet der letzte Bericht 30 als bleibend geheilt. Größtentheils gehören diese Geheilten zu denjenigen 55 Pfleglingen, welche länger als ein halbes Jahr in der Anstalt zugebracht haben, so daß ein Aufenthalt von dieser Dauer die Aussicht auf völlige Heilung schon wie eins gegen eins oder auf die Hälfte aller Fälle stellt. Als die richtige, zur Heilung nothwendige Zeit betrachtet Pastor Hirsch im Einvernehmen mit erfahrenen Fachärzten durchschnittlich ein Jahr oder mehr. So lange sind aber nur 21 Pfleglinge überhaupt geblieben; 35 länger als dreiviertel Jahr, 55 länger als ein halbes Jahr, aber 35 nicht einmal ein Vierteljahr! Man kann sie ja eben nicht wider ihren Willen festhalten, wenn sie sich einbilden genesen zu sein und, bloß auf ihre augenblickliche Selbstempfindung gestützt, nach Hause wollen. Man darf sich unter diesen Umständen nicht über die geringe Zahl wirklicher voller Heilungen neben den bloßen Besserungen wundern, sondern muß den Muth und die Geduld von Männern anerkennen, welche trotzdem in ihrer Hingebung an das Wohl und Heil unglücklicher Alkoholsklaven ausharren. Aber die allmähliche Erhebung der Nation gegen diesen ihren bösen inneren Feind wird auch ihre redliche Mühe mit reichlicherem Lohne krönen. Jeder Entlassene zeugt für die Anstalt stumm und laut; Aerzte freuen sich, wenigstens auf eine solche Trinkerheilstätte hinweisen zu können, und mit der Zeit schwindet wohl auch das Vorurtheil gegen sie.

Ein ganz eigenartiges Unternehmen zur Bekämpfung der Trunksucht ist von einem Hamburger Pfarrer, Pastor Ninck, ins Leben gerufen worden. Ihn erbarmte des Säufer-Elends, dessen in der üppigen Weltstadt soviel ist, und mehr wohl noch der unglücklichen Angehörigen, denen ein täglich betrunken heimkehrender, gewaltthätiger Vater das Heim zur Hölle macht. Er bestimmte mit seinem Freunde, Freiherrn D. von Oertzen, darum den Landrath von Plüskow-Kowalz, auf dem ihm gehörenden Gute Sophienhof bei Tessin eine Schar solcher Männer unter einem tüchtigen und zuverlässigen Hausvater landwirthschaftlich zu beschäftigen. Das Gut liegt zwölf Stunden von der Eisenbahn in großer Abgeschiedenheit. Eine Viertelstunde von diesem entfernt befindet sich ein dazugehörender Hof: auf diesem haust der Hausvater Nagel mit seinen Pflegebefohlenen, deren indessen niemals über ein Dutzend sind. Sie müssen freiwillig eintreten und sich verpflichten, wenigstens ein Jahr lang zu bleiben. Diese wichtige, ja entscheidende Bedingung, welche man nur zu gern in Lintorf ebenfalls stellen würde, wenn die Anstalt dann eines für ihre bedeutenden Kosten hinlänglichen Besuches sicher wäre, läßt sich in Sophienhof durchführen, weil das Gut nicht nothwendig eines Dutzends solcher Arbeitskräfte bedarf. Wie dies in der älteren Abtheilung der Lintorfer Anstalt, dem dortigen Männer-Asyl, der Fall ist, so läßt auch das Männer[-]Asyl des Pastors Ninck in Sophienhof sich für die Erhaltung der Hauseltern, für Kleidung der Pfleglinge, Arzt und Arznei, endlich auch zur Ermöglichuug unentgeltlicher Aufnahme eines oder mehrerer ganz armer Trunksüchtigen thunlichst von Jedem 150 Mark jährlich zahlen. Unterkunft und Kost liefert Herr von Plüskow umsonst, nützt aber dafür die Arbeitskraft des Hausvaters und seiner Schar, die von allen übrigen Tagelöhnern abgesondert den ganzen Tag in Feld und Scheune tüchtig schaffen müssen. Nichts Alkoholisches kommt natürlich über ihre Lippen. Das ruft zunächst eine sehr unbehagliche Stimmung hervor; man sieht die Neueingetretenen häufig nach ihrer Nase fassen, der nun nicht mehr so viel Blut vom Gehirn her zuströmt, und von deren Vorhandensein sie sich daher immer erst überzeugen müssen. Sollte hiervon die Redensart Onkel Bräsig’s stammen, der doch auch etwas von einem Gewohnheitstrinker war: „Daß du die Nase ins Gesicht behältst!“?

Das mecklenburgische Trinker-Asyl nennt sich ausdrücklich ein christliches, und dem entspricht die Hausordnung. Morgens und Abends findet eine gemeinsame Hausandacht statt, bestehend in Gesang, Gebet, Vorlesung und Betrachtung eines Schlußabschnittes. Sonntags wird der Gottesdienst in der evangelischen Kirche besucht. Nachmittags folgt bei leidlichem Wetter ein gemeinsamer Spaziergang, an welchem theilnehmen muß, wer überhaupt auszugehen wünscht; „der übrige Theil des Sonntags ist der stillen Sammlung, nützlicher Lektüre und passender Unterhaltung gewidmet“. Auch alle sonstigen Ausgänge hängen von der Erlaubniß des Hausvaters ab, und Besucher müssen sich ihm zunächst vorstellen. Maßgebend für das innere Leben der kleinen Anstalt erscheint noch § 12 der Hausregeln: „Der Hausvater … begegnet allen Hausgenossen mit Liebe und Vertrauen. Von und unter den Hausgenossen ist der Geist brüderlicher Liebe und Eintracht zu pflegen. Aller sündliche Verkehr und Zerstreuung nach außen sind ausgeschlossen; leichtfertige Unterhaltungen, insbesondere auch über vergangene Verirrungen, werden nicht geduldet.“

Soweit könnte Pastor Hirsch in Lintorf mit seinen Entwöhnungsgästen auf keinen Fall gehen. Er deutet umgekehrt an, was sich psychologisch ja auch vollkommen erklärt, daß die Vorerlebnisse übler und trauriger Art den Hauptinhalt ihrer Gespräche ausmachen. Aber in Sophienhof werden eben nur geistig weniger rege, einer strengen und einfachen Zucht leichter zu unterwerfende Sklaven des Gifttranks ihre Genesung suchen.

Ueber die Erfolge der Anstalt, die seit einigen Jahren besteht, theilte Herr von Oertzen auf der diesjährigen Versammlung des deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistigen Getränks im Juni zu Hamburg mit, daß man die Hälfte der entlassenen Trunksüchtigen als geheilt ansehen dürfe.



  1. Vergl. „Gartenlaube“ Jahrg. 1886, S. 554: „Die Geheimmittel gegen Trunksucht“.