Topographia Germaniae
Vorrede
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1643, S. I–VI.
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[I]
Vorrede.

Es ist Rhaetia zu Schwaben lange Zeit gerechnet worden. Ptolemaeus gibt lib. 2. cap. 12. dem Land Rhaetia eben die Gräntzen / so heutiges Tags das Bisthumb Chur hat dessen Anstösser seyn von Morgen die Bißthümber Augspurg vnnd Brixen, gegen Mittagwärts die Bißthümber Trient / vnnd Veron; vnd eben von Mittag die von Com / Clävener / Vingstgäwer / vnd Bellentzer / so wegen der Bequemlichkeit zum Bißthumb Com gerechnet werden: Vom Abend / in dem höchsten Gebürg / die Lepontische Vrer des Costnitzischen / vnd Viberi deß Sittischen Bißthumbs: Und dann so reychet es von Mitternacht / biß an BodenSee / auff beyden Seiten deß Rheins / vnd nach Gastern in Schweitz. Vnd dieses ist das rechte vhralte Rhätien gewesen / welches heutigs Tags vmb ein gutes kleiner ist / nämblich / als viel die drey Bünd vom Land innen haben; deren Gräntze stossen von Morgen an die Vinstgäwer vnd Inthaler / wo der Berg die Vinstermüntz / oder Vetmetza / liget / da auff der andern Seiten die Etsch entspringet: Vom Abend die Berge S. Barnaba / Crispalt / Vepca vnnd Marcha / ligen: Vom Mittag die drey Hauptpfarren / die drey Piever / oder Triumpilini genannt; am Cumersee (so Meyländisch / darbey etwan die Vestung Müß gestanden / die von Francisco II. Hertzogen zu Meyland / vnd den Grawbüntern / endlich geschlaifft worden ist) vnd andere Beywohner deß Comersee / das Saxenerthal zum Hertzogthumb Meyland / vnd die Bergomaßker / vnd Camuner / den Venedigern gehörig. Von Mitternacht die Bretigäwer / Walgäwer / und Estner / auff einer, vnd auf der andern die Reguscier / vnd Sarnganser. Daß also deß jetzigen Rhätien Länge ist von Mittag gegen Mitternacht / bey 15. Rhätischer Meilen vngefehr / wann man / nämlich / achttausend Schritt für eine zehlet; vnd die Breyte vom Morgen gegen Abend bey 13. Meilen. Vnd seyn heutigs Tags folgende Ort / so vor Zeiten zu Rhätia gerechnet worden / davon außgeschlossen; als gegen Mittag jenseit deß Gebürgs / die Tyroler zum theil / da die Vinstgäwer; die Abtey S. Marienbergs; die drey Piever; die Graffschafft Bellentz / mit den benachbarten Lepontiern. Disseits Gebürgs aber / gegen Mitternacht / Vrseren / Haldenstein / Pfävers / Sarnganser Graffschafft / Gastern / allda Windeck / vnd Schennis; das Durthal / da S. Johanns ist; die Graffschafft Werdenberg / Gambs / die Herrschafft HohenSaxen / vnd das Rhingäw: Auff der rechten Seiten aber deß Rheins Guttenberg / Vadutz / Schellenberg / Feldkirch / Sonnenberg / Pludentz / Walgäw / Blumeneck / Montfort / Nunburg / Hohen Embs / Bregentz / mit der vmbligenden Landschafft / biß an den BodenSee. Vnter dem Käyser Augusto seyn Tiberius vnd Drusus / wider die Vindelicier / vnd ihre Nachbarn / die Rhätier / geschickt worden / so jhnen obgesieget haben. Vnd wurden beyde der Rhätier / vnd Vindelicier / Landschafften forthin mit einem Namen Rhätia geheissen. Der Vberwundenen seyn viel auß dem Land anderswohin geführet worden / vnnd / wie Theils mutmassen / in Moesiam superiorem, daher daselbsten der Nam Rascia / vnd Rezen / entstanden. Vnd wurden hierauff in Rhätia newe Römische Einwohner / oder Ausschuß / oder Colonia, das ist / die erbawende Menge / eingeführt. Mitlerzeit seyn alle Rhätische Land / so wol die Newen / als die Alten / in zwo Römische Provintzen vntertheilet worden; [II] darauß Räthia die Erste / vnd Räthia die Andere / entstanden. Vnd hat der Röm. Landvogt / so vber die erste Rhätiam gesetzt war / seinen ordentlichen Hoff in den Schlössern Marsöil / vnd Spinöil / gehalten / wo jetzt der Bischoffliche Hoff zu Chur ist; der ander aber in Nider-Rhätien / zu Augspurg. Durch die Alemanner / vnd Schwaben seyn folgends den Rhätiern wider vil Oerter abgenommen worden. Vnd was von Attila vberblieben war / das verhergten die Allemannier vollends / an den Römischen Vestungen. Hiemit bekamen selbige Land den Alemannischen / vnd verloren den Helvetischen Namen vnd ist das gantze Helvetier Land den Römern benommen worden. Den Theil jenseit der Reuß hatten die Burgundier erobert / vnd ward jhnen nach das kleine Burgund genandt: Der ander Theil dißhalb der Reuß ward Alemannisch. Endlich wurden die Alemannier durch König Clodovaeum auß Franckreich gedemüthiget / die Dinstbarkeit eingeführet / vnd ein Hertzog zu Alemannien / vnd Schwaben gemacht / welche Herrschung vnter den Fränckischen Königen / diß vber die Zeit der Caroliner hinauß geblieben / da diese Landen / vnd Helvetisch-Alemannien / vnter die Teutsche Käyser kommen. Es seyn gleichwol / nach deß gedachten Clodovaei Sieg / in Anno 499. nicht alle Alemannier in die Dienstbarkeit gerathen. Dann jhrer etlich zu / vnd nach diser Zeit / vnter den Gothiern gewesen seyn. So meldet auch Procopius, daß noch bey Käysers Justiniani Regierung etliche Alemannier in freyem Standt gelebt haben. Die Schwaben seynd vom Gothischen König / Dieterich von Bern / vberwunden / zinßbar / vnd zu Vnterthanen gemacht worden / nämlich / die / so sich an der Alemannier statt / zwischen der Thonaw / vnd Alpgebürg / gesetzt hatten. Als aber die Gothen hernach mit den Orientalischen Käysern zu thun / haben sich die Schwaben widerumb auffgericht / welches aber nicht lang gewäret hat. Dann Dietbrecht der Ost-Fränckische König / sie angefallen / vnnd vnter das Fränckisch Joch gebracht / bey dem sie / als ein Glied deß Hertzogthumbs Schwaben / vnd Alemannien / verblieben sind / biß sie auß der Caroliner Gewalt / mit sampt dem Röm. Reich / an die Teutschen Käyser kommen / die jhnen im Namen deß Reichs Hertzogen geben / sie auch folgends erblich an das Hauß von Hohenstauffen gerathen lassen / wiewol sie nach vnd nach / viel Freyheiten erlangt haben. Zugleich aber / wie diese Hermundurische Schwaben die andere Rhätiam / zwischen dem Lech / vnd Bodensee / eyngenommen: Also haben die Boij / auß Böhmerland vertrieben / in vbriger Rhätien / von dem Lech / biß an den Inn / sich eyngesetzt / vnd nicht gefeyret / biß sie letztlich alles in Nider Rhätien / zwischen dem Lech / vnnd dem Inn / von der Thonaw dannen / biß an die Etsch hineyn / erobert haben: Wiewol Theils wollen / daß dieses zu deß Augusti Zeiten allbereyt geschehen / folgends aber sich der Gotthischen Herrschafft entschüttet. Es hat aber solche Gegend nach vnd nach / den Rhätischen Namen verlohren / vnnd ist darauff ein gute Weil / neben den andern / auch das Noricum geheissen worden / biß der Nam Bayern auffkommen.

Was aber das alte / oder Ober Rhätien anbetrifft / so ist es offenbar / daß sie vnter besagtem König Dietrichen / dem Herrscher Italierlands / verblieben. Dann / so lang er gelebt / seynd seine Gothen den Francken nie gewichen. Es war aber diß Rhätien vnter den Gothen durch einen Hertzog verwaltet: Vnd da die Gothen von dem Belisario bekriegt worden / kamen di Rhätier vnter König Dietbrechten zu Metz / vnd in Ost-Franckreich; vnd wurden sie die Rhätier / an das Herzogthumb Alemannien / vnd Schwaben / gehenckt / vnd wie andere Glieder desselben regiert: Also daß sie / nächst nach den Hertzogen / jren Landvogt / vnd nach demselbigen viel Grafen hatten; die damals nicht erbliche Herren jhrer Graffschafften; sondern allein deß Lands Richter waren / so lang es dem Fürsten gefiel; sampt andern Nidernstands fürgesetzten. Der höchste Gewalt stunde bey den Königen auß Franckreich. Vnter gemelten Fränckischen Landvögten war Victor der Erste / ein Graf von Chur / deme sein Sohn Vigilius / ein Graf zu Bregentz / vnd disem sein Sohn Zacco / vnd disem sein Sohn / Jactatus / etc. succedirt haben Das allgemeine Landgericht ward zu Ranckweyl / bey den Esthnern / gehalten: Die Geistlichen Sachen aber der Alpischen Rhätien / wurden durch den Bischoff von Chur / ohne einigen Eintrag deß Königs / verrichtet. Also nun kam alt Rhätien /

[T2]

[III] sampt einem Theil deß Rheinstroms: Item / mit dem Schwartzwald / dem Würtenbergerland / dem BodenSee; dem halben Theil Helvetierlands (nämlich / dem Turgäw / vnd Zürichgäw;) dem Schwabenland / vnd andern dergleichen Gelegenheiten / die denen in Franckreich gegen Auffgang ligen / vnter ein Hertzogthumb / so man das Alemannische nannte. Vnd waren vnter den Hertzogen / so die König in Franckreich daher gesetzt. 1. Leuthart / oder Leutharis. 2. Leutfried / oder Landfried. 3. Huntzelin / oder Vncelin / so Anno 590. zu einem Hertzog der Alemannier / Schwaben / vnnd Rhätier / verordnet worden ist. 4. Rath. 5. Sigisbert. 6. Contzo (wiewol Theils wollen / daß gedachter Sigisbert in Rhätien / vnnd Gonzo / oder Chunzo / zu Vberlingen / auff eine Zeit Hertzogen in Alemannien / vnd Schwaben / gewesen.) 7. Martinus / Pipins deß Dicken / Vetter. 8. Gottfried. 9. Arnold / oder Ernhold. 10. Luitfried / oder Landfried / deß besagten Gottfrieden Sohn. 11. Bertholdus / den Carolus Martellus zum Hertzogen gemacht: auff den deß besagten Luitfrieden (der beym gedachten Carolo wider zu Gnaden kommen) zween Söhne / Wattilo / oder Odilo / vnd Diebold / oder Dietwald / Hertzoge in Rhätien / vnd Schwaben worden seyn. Vnter König Pipino ist der Schwaben vnd Rhätier Hertzog Marsilius / vnd dessen Sohn Hildebrand / Keysers Caroli M. (der den Schwaben dise Freyheit geben / daß sie in den Kriegen den Vorzug haben solten / weiln in seinem deß Käysers Krieg / wider den Tassilon in Bayern / Gerold ein Graf von Augia / besagten Hertzog Hildebrands Sohn / im Jahr 787. sich vor andern Ritterlich gehalten hatte) Schwäher gewesen / dessen Söhn / vnd Befreunde folgends Rhätien / vnd Schwaben / regiert haben. In Außtheilung der Länder vnter besagtes Käysers Caroli Söhne in An. 806. kam Alemannien (darunter man damals das Elsaß / Sundgäw / Brißgäw / vnd was daselbst herumb ist / verstunde) von Schwaben hinweg / vnd ward / sampt Burgund / dem Carolo: Schwaben aber / sampt Rhätien / Turgäw / Klettgäw / vnd Hegäw / dem Pipino gegeben. Folgends bey Keysers Ludovici Pii Söhne Zeiten / kamen Rhätien vnnd Schwaben / vnter seinen Sohn Ludwigen / König in Germanien / vnnd bekame / nach dessen Todt / solche Länder sein jüngster Sohn / Carolus der Feißte; welcher / als er Käyser worden / das gantze Hertzogthumb Schwaben / vnd damit auch das Rhätisch Gebiet / zweyen vornehmen Grafen auß Burgund / Richario vnd Rudolpho verliehen / die es etliche Jahr versehen. Richardus verließ seinen Sohn Burckarden / welcher folgends vnter Keyser Arnolphen / an statt seines Vattern / auch vber das Fürstenthumb Schwaben gesetzt ward / vnd seyn Turgäw / Lintzgäw / vnd Churer Rieß / Glieder desselben gewesen. Vnter disem Hertzog Burckhardo herrschete in niderm Stand / im Nahmen deß Königs / vber das gantze Rhätische Gebiet / nit allein in Geistlichen / sondern auch in weltlichen Sachen / Tietolphus / Bischoff zu Chur; nach dem Beyspiel etlicher seiner Vorfahren / denen gleicher Befelch von dem Fränckischen Hauß auffgetragen worden: Nach jme Tietolpho aber seynd allein etliche Gemeinden / so zu dem Gottshauß Chur dieneten / den Bischoffen in weltlichen Sachen vnterthänig verblieben; die vbrigen Rhätischen Orth seyn durch Hertzogen / Grafen / Freyen / Adels-Personen / vnnd andere / verwaltet worden. Besagter Hertzog Burckhardt ist endlich erschlagen worden; an dessen Todt zween Brüder / Erchinger vnnd Bertold genandt / die meiste Schuld gehabt / die sich hernach deß Hertzogthumbs Schwaben angenommen / aber / weil sie An. 917. Hand an den Bischoff zu Costnitz gelegt / nach dem sie ein Zeitlang auf Hohendwiel im Hegäw / in Verhafftung gewesen / folgends / auff Keyser Conrads Befelch / bey dem Dorff Adingen enthauptet worden seyn. Vnd kam Schwaben damals an das Röm. Reich Teutscher Nation; vnd ward darauff von besagtem Keyser Conrado / mit Bewilligung der Fürsten deß Reichs / Burckarden dem Andern / einem Edlen / vnd sehr vermöglichen Schwaben / nämlich / einem gebornen Grafen von Buchhorn / Rheinthal / vnd obern Turgäw / verliehen. Dieser war der Erste / der solch Hertzogthumb vom Reich zu Lehen empfieng / vnd in Schwaben so vil / als deß Keysers Statthalter / seyn solte. Dieser Burckhard ist auch gewest ein Graf zu Veringen / vnd Helffenstein / deßgleichen Marggraf vber die March gegen Auffgang in Oesterreich. Ehe dann jm das Hertzogthumb Schwaben auffgetragen [IV] worden / hat er das Engadein / Churer Rhätien / Algäw / Hegäw / Thonawthal / Lautenthal / sampt den Schwäbischen Alpen / ingehalten. Er ist hernach in Italien ermordet worden; vnd hat Henricus I. der Käyser / das Schwäbische Hertzogthum / vnd die Reichsvogtey / Hermanno einem Landgrafen zu Hessen vnd Francken / Anno 929. zu Lehen verliehen / welchem deß vorigen Hertzog Burckhards Wittib vermählet ward. Er regierte auch vber einen Theil Rhätien / wiewol da vnderschiedliche Grafen / vnd Herren / vnd sonderlich einer / genannt Berchtoldus / so dem Bischoff Waldom von Chur verwandt / waren. Hertzog Hermann hatte nur eine Tochter / Itam genannt / die er Hertzog Lütolphen / Käysers Othonis I. Sohn / vermählet; der nach jhme Hertzog in Schwaben vnd Alemannien / vnd damit auch Graff vber einen Theil Rhätierlands / vnd also der Dritte / der diß Hertzogthumb vom Teutschen Reich zu Lehen empfangen. Er rebellirte hernach seinem Vatter / Käyser Otten / daher er / der Käyser / sein Lager bey dem Dorff Tüssen an der Iler wider jhn geschlagen / vnd die Verwaltung deß Hertzogthumb Schwaben vnnd Rhätien / Burckharden / einem Grafen von Helffenstein / befohlen / der hernach Anno 955. in der Schlacht wider die Vngarn bey Augspurg geblieben. Luitolphus, nach dem er beym Vatter wider zu Gnaden kommen / starb in Italien Anno 957. vnd succedirte jhm im Fürstenthumb Schwaben der vierdte Hertzog / Burckhardus der Dritte (so man die ersten Fränckischen Hertzogen auch darzu nimpt) Burckhards deß Andern Sohn / vnd besagten Hermanns StieffSohn / so Anno 973. gestorben. Deme im Alemannischen Hertzogthumb / als Statthalter deß Käysers in selbigen Landen / Otho / ein Sohn Luitolphs / vnnd Ithen / der Tochter Hertzog Hermanns / ein Enckel deß Käysers Othonis M. so Anno 982. in Italien gestorben. Ihme succedirte in der Regierung vber Schwaben / vnd einen Theil RhätierLands / Conradus des Sechste Alemannisch Hertzog; vnd deme auch in Schwaben / Rhätien / vnd Elsaß / Hermann der Ander / zun Zeiten Keysers Ottonis III. welcher sich hernach wider Keyser Henricum II. auffgelaint hat. Ihme succedirte sein Sohn Hermannus III. der Achte Hertzog / so junger / ohne Leibs-Erben / gestorben; dessen hinderlassen Fürstenthumb Keyser Henricus II. Graff Ernsten / dem Ersten / verliehen hat: Von dessen Herkommen man nichts gewisses hat. Etliche machen jhn zu einem Oesterreichischen Fürsten / deß vorigen Bambergischen Stammens. Sein Gemahlin war Gisela / deß gedachten Hermanni III. Schwester / mit der er zween Söhn erzeugt hat / Ernst / vnd Hermann / vnnd ward Anno 1015. auff der Jagdt mit einem Pfeil erschossen / vnd kam sein besagter Sohn Ernestus II. an die Verwaltung SchwabenLands / dessen Mutter Gisela Keyser Conraden den Andern heurathe / deme dieser Ernestus abtrünnig / endlich auf dem Schwartzwald erschlagen / vnd zu Costantz begraben ward. Sein Stieffvatter / besagter Conradus II. machte folgends / auff Vorbitt der Käyserin / gedachtes Ernesti Brudern / Hermann den Vierdten / zum Hertzogen in Schwaben / in der Zahl den Eylfften. Nach dessen Absterben solch Fürstenthumb gemelten Keysers Conradi Sohn Henricus von seinem Vatter bekam; welches er auch / ob er schon hernach Keyser worden / daß Anno 1045. behalten / da er dasselbe Othoni von Witlispach / Pfaltzgrafen / Keysers Othonis III. Schwester Sohn / geben hat; der aber Anno 1047. noch ledigs Stands / gestorben. Diesem Othoni II. hat / auff besagtes Keysers Henrici III. Verordnung / succedirt Otto III. Marggraff von Schweinfurt / Marggraff Heinrichs / vnd Gerbirgen Sohn / so der Vierzehende Hertzog gewesen. Sein Haußfraw war Petrissa / Herrn Othen von Amerthals / Tochter. Er starb Anno 1057. vnd ward zu Schweinfurt / im Land zu Francken / bey seinen Eltern / begraben. Vnd weil er keine Kinder verlassen / so hat die Keyserin Agnes / gemeldten Keysers Henrici III. Wittib / vnd jhres jungen Sohns / Henrici IV. Vormünderin / Graf Rudolphen von Rheinfelden / zum Hertzogen vber Alemannien / vnd Schwaben / gemacht / vnd jhme jhre Tochter vermählet. Er war der letzte / der dieses Fürstenthumb allein auf seine Person zu Lehen empfieng / vnnd darinn / wie auch andere vor jhm her / als ein Statthalter deß Keysers herrschete. Nach jhme ist es erblich worden. Dann / nach dem dieser Rudolph sich wider seinen Schwagern / Keyser Heinrichen / den Vierten / auffwicklen / vnd crönen lassen / [V] hat ihn der Keyser deß Hertzogthumbs Alemannien entsetzt / vnnd solches seinem getrewen Hauptmann / Friderichen von Hohenstauffen / einem vermöglichen Freyherrn / sampt seiner Tochter / geben. Es hat gleichwol dieser Fridericus / so lang besagter Rudolph gelebt / nie vollkommenlich / zu Besitzung deß Lands / gelangen mögen; und hat auch / nach seinem / deß Rudolphi Tod / allein den Theil Alemannier Lands behauptet / darin vor Zeiten die Schwaben sich nidergelassen: An die übrigen Landtschafften dieses Hertzogthumbs / als an den Schwartzwald / Neckergäw / Turgöw / Brißgäw / vnd was weiter möchte genamset werden / haben er / vnd seine Nachkommen / vergeblich gesetzt: Dann sölches alles Hertzog Bertholden dem Andern von Zäringen / vnd seinem Saamen blieben; welcher deß gedachten Königs Rudolphi Tochter Agnes zur Ehe hatte / dardurch er die Graffschaft Rheinfelden / vnd das Hertzogthum Alemannien bekam. Endlich / wurde zwischen ihnen / dem Friderico / vun Bertholdo / ein Vergleich getroffen / vnd kame / mit Schwaben / auch Rhätien an gemelten Friderichen von Hohenstauffen / den ersten Hertzogen / auß diesem Geschlecht / in Schwaben / bey deme / vnd seinen Nachkommen / das Land folgends / biß auffs Jahr 1268. erblich verbliebe; welche sich mehrertheils allein Hertzogen zu Schwaben haben schreiben lassen damit dann der Nam deß Alemannischen Hertzogthumbs / schier durchauß in Abgang kommen ist. Obgedachtem Hertzog Friderichen hat / in dem Hertzogthumb Schwaben / vnnd Rhätien gefolgt sein Sohn Friderich der Einäugige; wiewol auch etlich Rhätier dem Graf Rudolphen zu Bregentz vnd im Churer Rieß: Item / den Graffen von Werdenberg / vnd andern / zugehört haben. Besagtes Friderici Bruder war Keyser Conradus III. der gehabt Henricum; vnnd Fridericum; auß welchen Fridericus, Hertzog in Schwaben / seine Vettern aber / gedachtes Friderici deß Einäugigen Söhne / Conradus, Pfaltzgraf / vnd Fridericus Barbarossa, Keyser / worden seyn. Anno 1167. starb jetztgedachter Hertzog Friderich / deß Keysers Conradi III. Sohn Hertzog in Schwaben / Rhätien / und Francken / (so mehrtheils zu Rothenburg an der Tauber Hoff gehalten hat) an der Pest. Vnd die dieweil er keine Leibs Erben verlassen / so seyn alle seine Land dem besagten Keyser Fridericn Barbarossae, seinem Vettern / heimgefallen / welcher das Schwabenland auf einen Sohn Friderichen / so hernach in Syrien an der Pest gestorben / gerichtetz nach dessen Todt es auff einen andern seiner Söhn / Conrad genannt / kommen ist / welcher Conradus Anno 1196. in seiner Statt Durlach gestorben / vnd gab sein Bruder / Keyser Henricus IV. das Hertzogthumb Schwaben seinem Bruder Philippo / welcher / als er auch Keyser worden / dem Hertzog Berchtolden von Zäringen / die Verwaltung deß Hertzogthumbs vertraut / vnd ihme noch darzu 1100. Marck Silbers geben / damit er deß Röm. Reicht nicht begehrte. Nach Keysers Philippi Tod / war Fridericus Rogerius, König in Sicilien / gedachten Keysers Henrici VI. Sohn / diß Namens der Sechste Hertzog in Schwaben / so folgends auch Keyser worden. Dann obwoln etliche vermeynen / daß nach Hertzog Berchtolden zu Zäringen der Anno 1218. ohne Leibs Erbea / mit Tod / (nach dem er vber das Hertzogthumb Schwaben 20. Jahr geherrschet hatte) abgangen / solches wider erledigte Fürstenthumb / besagter Keyser Fridericus II. dem Reich einverleibt habe / wie es / vor Friderichen von Hohenstauffen / zun Zeiten Keysers Henrici IV. gewesen: So ist doch solches nichts. Dann / warumb solte Keyser Friderich / ein so weiser Fürst / der mit Kindern begabt / ein solch stattlich Erbgut / als das Hertzogthumb Schwaben war / seinem Stammen entzogen haben? Er hat vielmehr solches im Jahr 1223. seinem von Constantia / Königs Ferdinandi von Aragonien Tochter / erzeugter Sohn / Henrico / zu verwalten geben / vnd / als derselbige / wegen seines Abfalls vom Vatter / vber etlich Jahr / in ewige Gefängnuß kam / so ist sein Bruder Conrad an sein statt nicht allein Römisch König / sondern auch Hertzog vber das Schwabenland / worden. Vnd dieweil Wenceslaus der Einäugig / Böhmische König / wegen Kümgundem / seiner Gemahlin / so mit Keyser Friderichen geschwistert Kind gewesen / erbrechtliche Forderung / so viel dieser Fürstin für ihren Theil treffen mögen / an dem Hertzogthumb Schwaben gehabt; so ist er vom Käyser / im Jahr 1235. mit zehen tausent Marck Silbers / zu Augspurg / vmb all sein hier anhabende Ansprach / [VI] auß kaufft worden. Man achtet aber / dieweil die Rhätier ihme dem Keyser so trewlich beygestanden / daß es mit ihnen deßwegen so weit kommen / das sie folgends für freye Leut geachtet / vnd gehalten worden seyn. Der Rhätische Adel ward auch von vielen Reichsbeschwärden erlediget / vnd mit allerhand Privilegien begabet. Obgedachten Keyser Conrado IV. hat sein einiger Sohn / auch Conradus, vnd von den Welschen / wegen seiner Jugend / Conradinus genant / der letze Hertzog in Schwaben / Anno 1253. succedirt; welcher / als er sich Anno 1267. / nacher Italien rüstete / alles / was er in Teutschland gehabt / entweder gantz / vnd gar verkaufft / oder versetzt / vnd verpfändet hat. Vnd da ihme zu Neaples / den 26. Tag Octobr. Anno 1269. (welcher wider die meisten / so das vorgehende 68. Jahr setzen / zu mercken / das Haupt abgeschlagen worden / vnnd also er ohne Leibs-Erben dahin gangen / vnnd kein Fürst von Schwaben mehr übrig gewesen / so ward dises ledig Fürstenthumb in viel vnderschiedliche Theil zerzogen. Vnd ob gleich wol Graf Rudolph von Habspurg / als er hernach Römischer König ward / das Hertzogthumb Schwaben seinem Sohn Rudolphen verliehen; so ist doch solches nit mehr / wie zuvor / gantz gewesen. Dann viel / ja der mehrertheil seiner Glieder / durch Kauff / Versatzungen / vnd in mancherley ander Weg / zum Theil in die Freyheit / zum Theil vnter andere Herrschungen schon allbereyt gerathen waren. Was von Rhätischen Landen bißher dem Hertzogthumb Schwaben zugehört hat / ist diser Zeit vom selbigen auch ledig worden. Vnd stund die Behrrschung Rhätischer Landen / mehrertheils bey dem Bischoff von Chur / bey dem Abt zu Disentis / bey den Grafen zu Bregentz / Montfort / Werdenberg / Windeck / Sargans / Realt / Masox / Mätsch / Tyrol / Taufers / Cläven / etc. bey den Freyherrn von Aspermont / Retzüns / Bellmont / Vatz / Montalt / etc. bey etlichen vom Adel / vnd bey Gemeinden / die frey waren. Alle herrscheten für sich selbst / oder durch ire nachgesetzte Amptleut / erkanten mehrertheils den Keyser / vnd das Reich / für ihr Haupt / vnd Lehenherrn / vorbehalten / was ein jeder eygenthümblich besaß. Waren ferner weder dem Hertzogthum-Schwaben / noch andern / vnterworffen; wie hievon / den Orten in alt Rhätien; vnd denen im Schweitzerland / so etwan theils zu Schwaben gehört haben / in Topographia Helvetiae; vnd von den Elsassischen / Sund- vnd Brißgäwischen Orten in einem besondern Tractat / gehandelt wird. In diesem Gegenwärtigen aber die übrige fürnembste Rhätische / so der Zeit noch zum Schwabenland gerechnet werden; sampt den Schwäbischen Stätten / vnnd Orten / selbsten / derselben alten / vnd jetzigen Herren / vnd was etwan da denckwürdigs vnnd wunderliches vorgangen / eingebracht werden / etc.

[T3]