Topographia Germaniae
Burgaw (heute: Burgau)
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Burtenbach
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1643, S. 49–50.
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Burgaw.

Dieser Marcktflecken / so ein erhöhetes Schloß hat / ligt bey der Mündel / zwischen Augspurg vnd Vlm / vnd ist der Hauptorth der Marggraffschafft Burgaw / so vorhin eygene Marggrafen gehabt / nach deren Abgang Käyser Philippus den Grafen von Rockenstein dieselbe Marggrafschafft zu Lehen verliehen. Der letzte war Henricus / so An. 1282. oder 1283. gestorben / vnd im Kloster [50] Wettenhausen begraben worden / vnnd solches Ländlein / so 8. Meilen weit / vnd breyt / an das Hauß Oesterreich kommen / vnd noch der Zeit auff Inßbruck gehörig ist. Dann obwoln diese Marggraffschafft etlich mahl dem Bischthumb Augspurg / vnd dem Hauß Bäyern / versetzt worden / so hat sie doch An. 1492. Käyser Maximilianus, vnd da sie folgends beym Bischthumb Augspurg abermals 67. Jahr gewesen / Käyser Ferdinand Anno 1559. widerumb gelößt / vnnd wurde damaln Johann Philipp Schad von Mittel-Bibrach zum ersten Landvogt allda gesetzt. Das gemeldte Schloß allhie hat Käyser Ludovicus IV. Anno 1324. hart belägert / welches aber Burckhard Herlbach / mit 2. Söhnen / vnd 300. Reutern / so lang defendirt hat / biß Leopoldus vnd Albertus von Oesterreich den Belägerten zu Hülff kommen seyn. Anno 1371. bekriegten die Bäyrischen diesen Ort / er wurde aber von Cunraden Hertzogen von Teck / vnnd dem jungen Grafen von Würtenberg / wider eyngenommen / vnd erobert. Munsterus in Cosmogr. Gerhardus de Roo in histor. Austr. lib. 3. f. 94. W. D. Caesar in der Augspurgischen Chronick. part. 2. passim.

In dem sechsten Theil deß Theatri Europaei stehet / daß Anno 1648. die Reichs-Armeen / von Thonauwerd an / biß ans Gebürge / viel Flecken / vnd Dörfer / wie auch dieses Burgau / rein außgeplündert haben. Es wollen Theils / daß in der Marggraffschafft Burgau (so vorhin eigne Marggrafen gehabt / deren der letzte / Henricus genant / entweder An. 1283. 1290. oder 1295. gestorben / vnnd welches Ländlein jetzt dem Hauß Oesterreich / nacher Jnßpruck / gehörig ist.) ligen / die Stättlein / Marcktflecken / vnnd Schlösser / Burgau / Güntzburg / Ittingen / Knöringen / Ziemathausen / Zusmarhausen / Walleshausen / Gersthausen / Thierdorff / Vsterbach / Biberbach / Aurbach / Vischbach / Reisersburg / Wellenburg / Mattesies / Lamerdingen / Ahelfingen / Nörndorff / Zusuneck / Aterwang / Hiltowang / Seifersberg / Dünckelscherben / Oberndorff / Schinhen / Burtenbach / etc. vnnd die Clöster / Wettenhausen / Rockenburg / Vrsperg / Oettelstetten oder Edelstetten / Salmashofen / oder Salmanshofen / (so von der dritten Regul Sancti Francisci) Reitenbach / Schönfeld / Fultenbach / vnd Biblingen / oder Wiblingen. Es seyn aber nicht alle diese Orth dem höchstgedachten Hauß Oesterreich zuständig; sondern es haben viel jhre eigne Herren; seyn auch Theils derselben Stände deß Schwäbischen Craises. Vnd hat Carol. Stengel. was er im Comment. rer. Aug. f. 115. von dises Marggrafthumbs Gräntzen / auß Lazio, wie er berichtet / geschrieben / seiner Zugab / oder Mantissae, am Ende geändert / in dem er sagt: Quae fol. 115. de Marchionatus Burgoviensis limitib. transscribo, ea ex Lazio desumpsi, sine praejudicio limitum modernorum, ab antiqua descriptione longe mutatorum. Was besagtes Closter Schönfeld anbelangt / deß Cistertzer Ordens / so setzet desselben Aebbtissin gedachter Stengelius, in der besagten Mantissa, cap. 46. wie auch deß Closters Niderschönfeld / zwischen dem Lech / vnd der Thonau / am Wasser Ach / vnd nahend der Statt Rain in Bäyern gelegen / c. 47 davon in meiner Topographia Bavariae, zu lesen ist.