Topographia Saxoniae Inferioris:Razeburg

Topographia Germaniae
Razeburg (heute: Ratzeburg)
<<<Vorheriger
Plöne
Nächster>>>
Regenstein
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1653, S. 197–199.
Siehe auch:  Bistum Ratzeburg und  Schönberg (Mecklenburg)
Ratzeburg in Wikisource
Ratzeburg in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite
[197]
Razeburg.

Dieses ist eine alte Sächsische Statt / mit einem sehr schönen Schloß / 7. Meilen von Hamburg / vnd Lüneburg / 4. oder 3. von Lübeck / 2. von Schöneburg / vnd 1. Meil von Mülheim / gantz lustig auff einem Hügel / welchen die Häuser fast gantz einnehmen / gelegen: Vmb die Statt her / gehet ein See / so biß nach Lübeck sich erstrecket / vnd an etlichen Orten ein halbe / ins gemein aber ein viertel Meil in der braite hat. Ausserhalb deß See / seyn hohe Hügel / [198] vnd sehr lustige Wälder: Zur Nordseiten der Statt / stehet in der Insul der Dom / vnd der Domherren Häuser: Gegen Mittag aber / liget an der Statt / besagtes ansehenlich Fürstliches Schloß / auff welchem der Zeit Hertzog Augustus von Sachsen Lauenburg Hoff hält / dabey viel schöne Gebäw zu sehen; ist auch solches Schloß mit Dämme / Mauren / vnd Wällen / befestiget / vnd mit Wasser allenthalben vmbgeben: vnd kan man allein auff dieser Seiten / zu Wagen / oder Pferd / über die Brücken / (so 300. Schritt lang seyn solle) in die Statt kommen. Hat vorhin aigne Graven / deß Geschlechts der Graven von Badewide / gehabt / auß denen Graff Bernhard / bey Hertzog Heinrichen dem Löwen von Sachsen / fälschlich angeben worden / als hätt Er Ihn dem Keyser verrathen / vnd gefänglich zustellen wollen / wenn Er Ihn anders gen Razeburg / mit guten Worten / hätte bringen / vnd in einer Gasterey mit List fangen mügen: Vnd solches hat dem Graven / der Hertzog Heinrich selbst ins Gesicht fürgeworffen. Als nun der Graff sich darüber entsetzt / vnd in solchem Schrecken / sich nicht gnugsam verantworten kunte / ist Er vom Hertzogen gefänglich angenommen / vnd mit sich für Razeburg geführt worden; daselbst man Ihme / auß Befelch deß Graven / das Schloß auffgeben; hergegen der Graff alsobalden loß gelassen / jedoch gleichwol von Land vnd Leuten verjagt worden. Ist mit der Zeit an die Hertzogen von NiederSachsen Lauenburg / doch mit seiner Maß / kommen. Anno 1409. als Hertzog Erich zu Lauenburg der Statt Lübeck / ihr Stättlein Mollen eingenommen; die Lübecker aber solches wieder eroberten / zogen Sie nacher Razeburg / vnd liessen etliche vorher lauffen / die sich an dem See sehen liessen. Da die Burger zu Razeburg das sahen / lieffen Sie zu Ihnen herauß / vnd meyneten / Sie wolten Ihnen starck gnug seyn: Aber / da der grosse Hauffe der Lübeckischen andrengete / nahmen die Razeburger die Flucht über die Flutt: da aber ihrer zu viel auff die Brücke kamen / zubrach sie / vnd der meiste Hauff der Razeburger ersauffte. Es hat diese Statt folgends mehrere vnglückselige Zustände gehabt: vnter welchen auch dieser gewesen / daß Anno 1552. Graff Volrad von Manßfeld / von Hertzog Frantzen zu Sachsen / Lauenburg / (welcher den Domherren allhie / weil Sie Ihm sein Begehren / seinen Sohn Magnum zum Bischoffe zu nehmen / abgeschlagen / vngnädig war) geladen / der der gedachten Domherren Häuser / vnd den Dom / nicht allein an allen gülden / vnd silbern Gefässen; sondern auch an den Glocken / so Er auß den Thürnen genommen / geplündert; die Domherren / so nicht entflohen / ins Gefängnuß gelegt; vnd das Capitul / über das / vmb vier tausent JoachimsThaler gestrafft / damit Sie die übrigen deß Stiffts Dörffer / vom plündern / vnd brennen / befreyeten. Er hat auch deß Bischoffs Schloß / Stoff / eingenommen / vnd solches dem gedachten Hertzog Frantzen von Sachsen überlassen. Folgender Zeit / hat Hertzog Magnus von Sachsen / seinen Herrn Brudern / Hertzog Frantzen / deme sein Herr Vatter die Regierung übergeben / noch bey Lebszeiten deß Herrn Vattern / Anno 1574. mit Krieg angriffen: vnd weil Er / das erwehnte veste Schloß allhie zu Razeburg / nicht erobern / noch seinen Niederländischen Soldaten Bezahlung thun kunte; auch der Nieder-Sächsisch Craiß-Oberster / mit seinem Volck / wider Ihn / im Anzug war; so hat Er die Statt / vnd der Domherren Häuser / außplündern lassen; vnd ist sein Volck zerstrewet worden; Er aber hat sich nach Schweden begeben. Anno 1630. hat Hertzog Augustus / die Keyserischen / willig ins Schloß allhie eingenommen.

Was das Bistumb anbelangt / (das Anno 1521.auff 5. zu Roß / vnd 15. zu Fuß / belegt / aber hernach / auff etliche Jahr / moderirt / vnd von Mechelburg / cum onere, vertretten worden. Vnd haben Wehnerus, vnd Wurfbain, 60. aber die Nürnbergische Repartitio, vom Jahr 1650. nur 24. Gülden / den Monat) So hat solches erstlich der Ertzbischoff Albertus von Bremen / zun Zeiten Keyser Heinrichs deß [199] Vierten / angerichtet: vnd da folgents der Bischoffliche Sitz / durch stätigen Vberfall der Wenden / gantz abgethan worden; so hat obgedachter Hertzog Heinrich der Löw zu Sachsen / vmbs Jahr 1153. denselben wieder erhebt / vnd sonderlich nach Zerstörung der Statt Bardowick / stattlich gezieret. Es ist aber deß DomCapituls / vnd der Statt Razeburg (die auch ihr absonderliche Kirchen / zu S. Peter genant / hat) Bottmässigkeit vnterscheiden; wie solches / hin vnd wieder / auff den Aeckern / vnd Feldern / an den sehr grossen Steinen / zu sehen. Der offtangezogene Melchias Nehel / sagt / es seye die StifftsResidentz zu Stoff / dabey Schönenburg / (al. Schonberg / oder Calliorea, ein Stättlein.) Sihe Chytraeum lib. 2. Sax. p. 63. G. Braun / im 5. Theil seines Stättbuchs / (der / in dieser Statt Ratzeburg Abbildung / oben auff das Fürstlich NiederSächsische; auff beeden Seiten aber deß Stiffts / vnd dann der Statt Wappen setzet) vnd die Continuat. Itinerarii Germaniae p. 472. (daselbst der begangene Fähler / auß deme / was hieoben stehet / zu corrigiren ist;) von vielen vnterschiedlichen / vnd wunderlichen Veränderungen aber / vnd den Bischoffen dieses Razeburgischen Stiffts / Crantzium Wandalia, vnd Metropoli. Obgedachter Chytraeus schreibet / daß von dem gemelten Hertzog Heinrichen / der Euermodus, auß dem Dom-Capitul zu Magdeburg / zum ersten Bischoff / nach der erwehnten Zerstörung / wieder hieher / in deß Hertzogen von Sachsen Statt / beruffen worden / den der Ertzbischoff Hartwig zu Bremen / geweihet habe / vnd sey Er Anno 1178. gestorben. Sihe / was besagter Crantzius, von diesem B. Evermodo weitläuffig berichtet. Aubertus Miraeus, in Fastis Belgicis et Burgundicis, p. 674. gedenckt seiner mit diesen Worten: B. Evermodus, ex Intimis S. Norberti sociis, primùm Praepositus Monasterii S. Mariae Magdeburgensis, posteà Raseburgensis in Germania Episcopus, institutum Praemonstratense Raseburgum attulit. Ihme hat succedirt Isfridus, so / wegen seiner Wunderwerck / berühmt / vnd gestorben Anno 1204. Philippus, der Anno 1215. Henricus, 1228. Lambertus, auch in diesem Jahr: Godscalcus, so Anno 1230. gestorben / vnd / vnter welchem / die Lini der Razeburgischen Graven / mit Bernhardo, abgangen ist: Petrus, 1236. Ludolphus, der das Closter Rene gestifftet / vnd gestorben Anno 1250. etc. Der 26. Bischoff zu Razeburg / ist gewesen Johannes Parkentin, welcher / als mit Hertzog Johann zu Sachsen / Lauenburg / Strittigkeit entstanden / den Hertzog Magnum von Mechelnburg / zu einem Vogt / oder Beschützer seines Stiffts / genommen hat. Folgender Zeit / war wieder Streit zwischen Hertzog Magnussen zu Sachsen / dem Bischoff / vnd Dom-Capitul; davon gedachter Chytraeus lib. 7. p. 195. seq. zu lesen. Hertzog Christoff von Mecklenburg / so für den 30. Bischoff allhie gehalten wird / auch dieses Stifft 38. Jahr lang administrirt / vnd Anno 1592. gestorben ist / hat im Jahr 1566. am ersten / im Dom / die Meß abgeschafft / vnd reformirt. Vor wenig Jahren / ist der Junge Hertzog von Mecklenburg / Herr Gustavus Adolphus zum Bischoff postulirt worden; dessen Coadjutor Hertzog Friederich zu Braunschweig / vnd Lüneburg / gewesen. Wie es aber forthin mit solchem Bistumb / vermög deß General-Frieden-Schluß / gehalten werden solle; davon sihe oben den Eingang dieses Tractats / in Beschreibung deß Hertzogthumbs Mecklenburg.