Topographia Saxoniae Inferioris:Goßlar

Topographia Germaniae
Goßlar (heute: Goslar)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1653, S. 101–104.
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[T13]
[101]
Goßlar.

Von dieser wolbekandten Sächsischen Reichsstatt meldet die Braunschweigische Chronick / also: Käyser Heinrich der Finckeler hat fundirt Goßlar / welches von dem Wasser / daß da durchfleust / vnd die Gose genennt wird / den Namen hat. Der Rammelsberg aber bey Goßlar / ist hernach bey seines Sohns Käysers Otten Zeiten / erfunden / durch einen Jäger / der den Zunamen Ram gehabt / der am selbigen Orth Ertz funden / vnnd von demselbigen Jäger soll der Berg den Nahmen haben. Aber hernach am 94. Blat / berichtet eben diese Chronick also: An. 972. ist das Bergwerck zu Goßlar auffkommen / welches also zugangen: Es ist ein vornehmer Mann gewesen / Adelichs Gechlechts / deß Nahmen vnbewust / welcher zur Zeit Luste halben / vnd vielleicht im Hetzen vnnd Jagen / geritten / vnd vngefehr abgestiegen / seinen Klepper / welcher Rammel geheissen / an einen Baum gebunden / also etwas ferne in dem Walde davon gangen; da er aber wider herzu kommen / vnd weiter reiten wollen / hat er gesehen / daß das Roß vnter deß sehr gescharret / vnnd einen Bleygang entblösset / worauß offenbar worden / daß dieselbige Gegend metallreich were. Käyser [102] Friederich der Ander / hat hernach Anno 1235. den 21. Augusti / mit Bewilligung der ReichsStände / den Zehenden von diesem Goßlarischen Bergwerck / Hertzog Otten dem Ersten zu Braunschweig vnnd Lüneburg / vnnd seinen Nachkommen / eigenthumblich verehret vnnd abgetretten. Vnd so viel auß der besagten Chronick. Ferners schreibet Dresserus in seinem Stättbuch / am 278. Blat / Goßlar seye eine Statt am Hartzwald / vom Käyser Henrico I. am Fluß Gosa erbawet / so vorhin ein Dorff / (Theils sagen nur ein Mühle / oder Jägerhütten / oder doch schlechte Häußlein) gewesen / vnnd erst Anno 1201. befestigt; nach dem sie vom Käyser Othone IV. heimlich überfallen / vnnd eingenommen worden. Man hat sie lange Zeit ein Pfaltz-Statt genant / dieweil die Käyser offtmals ihren Hoff / vnnd Reichstäge / da zu halten pflegten; wie Arnisaeus libr. 2. de Jure Majestatis, cap. 4. nu. 15. p. 322. auß Pomario, berichtet. Vnnd legen andere die Sylben lär / oder lar / für ein Lager auß / daß Goßlar so viel als ein Lager / oder Wohnung / beym Fluß Gosa heisse. Gedachter Käyser Heinrich der Erste hat einen Königlichen Pallast allhie erbawet; vnd sich dieser Orth forthin allwegen in seiner Freyheit / als eine ReichsStatt / biß daher erhalten; daher sie auch vnder die jenige Stätte gezehlet wirdt / die von Anfang frey gewesen / vnd keinen andern Herren / als das Römische Reich / gehabt haben: Vnnd ist ihr / der Statt Goßlar / Monatlicher einfacher Reichs Anschlag / 30 zu Fuß / oder 120. fl. Wiewol in der Nürnbergischen An. 1650. gemachten Repartition, nur. 60. fl. stehen: Es seind die von Goßlar aller Zöll befreyet im gantzen Reich / ausser allein in dreyen Stätten; wie Limnaeus lib. 7. de Jure public. cap. 19. nu. 5. bezeuget. So wird diese Statt / in den Käyserlichen Privilegien / nobile membrum Imperij genant / deren Burger vor keine frembde Gericht geladen / sondern in dem Käyserlichen Pallast / oder Pfaltz allhie gesucht werden sollen; davon Joachimus Cluten in syl. rerum quotid. concl. 26. lit. L. 3. b. Meldung thut. Zwischen ihr / der Statt / vnd den Hertzogen zu Braunschweig / hat es zum öfftern Strittigkeiten gegeben / davon insonderheit Herr Hortleder / von Vrsachen deß Teutschen Kriegs / lib. 4. cap. 46. fol. 859. et seqq. der ersten edition zu lesen. Dann dieselbe etliche Gerechtigkeiten allhie gesucht; vnnd hat Hertzog Heinrich von Braunschweig die Statt Anno 1552. belagert / vnd ward ihr / durch den darauff erfolgten Vertrag / das Rammelßbergische Bergwerck / beneben ansehnlichen sich auff etliche Meil erstreckenden Höltzungen / abgetrungen / so über allen Vnkosten / jährlich in die 84. tausent Gülden ertragen; welches von Anno 1552. biß 1624 auff die sechtzigmal hundert / vnd acht vnnd viertzig tausent Gülden / belaufft. Es haben auch die Fürstlich Braunschweigische Ann. 1579. nächst vor den StattThoren / Vitriol- Wag- vnd Gießhauß / (worinn allerhand Metallen / vnnd anders / welches in der Goßlarischen Waag zuvor beschehen / abgewogen worden) auffgebawet / daran der Statt jährlich bey die 1633. Gülden abgangen / neben andern Sachen mehr so ihr entzogen / vnnd in Ihr Käyserl. Mayt. Ferdinandi II. Anno 1624. der Statt ertheilten litetis moratorijs, so gedachter Herr Limnaeus d. l. num. 6. setzet / eingebracht worden / dardurch dann diese Statt in grosse Armuth / vnd SchuldenLast gerathen ist. Sihe von ihr / (so 6. Meilen von Braunschweig / vnd 7. von Helmstatt / gelegen / bergicht / vnnd auff alte Manier gebawet / vnnd der Augspurgischen Confession zugethan ist; wiewol vmbs Jahr 1630. auch die Jesuiter ein Collegium allbereyt da hatten / vnnd ingleichem Nonnen / im Closter / Franckenberg genant / (dann es vnderschiedliche Kirchen allhie) waren auch Nicol. Reusnerum de Urbibus Imper. Caspar. Ens in deliciis apodem. per Germaniam pag. 246. vnd von dem gedachten Goßlarischen Bergwerck / Pet. Albinum, in seiner Meißnischen BergChronick / titul. 13. fol. 111. seqq. Sonderlich aber hat Johan. Angelius a VVerdenhagen, in Antegressu part. 4. de Rebuspub. Hanseat. fol. 474. [103] seqq. Sie weitläuffig beschrieben; darauß wir noch etwas wenigs hieher setzen wollen; nämblich / daß alle Häuser in dieser Statt mit Schiefferstein gedeckt seyn / welche Farb ein sehr lustiges Ansehen der Statt / wann man von der Ebne / vnnd dem Felde herzu raiset / machet; da sonsten von Mittag / insonderheit die hohe Berg / sie gleichsamb vmbzugeben scheinen. Man weiset noch in dem Königlichen Pallast das Thor / durch welches Käyser Friederich der Erste / das letzte mal gegen der Bergstrassen / da man nach Thüringen wandert / außgezogen ist / vnd stracks solches zuzumauren befohlen hat. Käyser Otto I. hat ihr viel gutes gethan / wie auch Henricus II. vnnd Connradus II. die Käyser / welche die Statt völlig in die Mauren zu bringen befohlen haben. Sonderlich aber hat Käyser Heinrich der Dritte / wegen deß Orths Lustbarkeit / sich allhie viel auffgehalten. Vnd irret daher Dresserus, in dem er hieoben gesagt / daß die Statt erst Anno 1201. befestigt worden seye. Dann / so dieses gewesen / hätte der von ihme angezogene Käyser Otto der Vierte / hinein (wiewol vergeblich) zukommen / nicht viel Lists brauchen dörffen / wider welchen die Statt dem Käyser Philippo angehangen ist; vnnd daher vom besagten Käyser Otten viel Vngemach / vnnd einen grossen Hunger / wegen seiner beyden nahendt der Statt liegenden Schlösser / Liechtenberg / vnnd Harlingberg / welches letztere Anno 1290.von Hertzog Henrichen / dem Wunderlichen / auff der benachbarten Begehren / in den Grund zerstöret worden) außstehen muste; biß Käyser / Philipps / durch die Seinige / das Schloß Lichtenberg Anno 1204. erobern ließ. Aber das folgende 1205. Jahr / erstiegen die Burger von Braunschweig / auff ihres Herrn deß Käyser Otten / Verordnung / die Statt Goßlar selbsten bey der Nacht; plünderten da acht Tag lang / auch die Kirchen / führten den Raub / vnd auch den grösten Theil der Burger mit sich hinweg / vnd steckten viel Häuser mit Fewer an. Es haben aber sich folgendts die Burger / als sie dem gedachten Käyser Otten / der ihre Gefangene wider loß geben / trewlich forthin angehangen / wegen deß stattlichen Silber- vnd Bleybergwercks allda / auch mit Braw- oder Siedung deß Biers / (daß man nach dem Wasser / welches durch die meiste Gassen der Statt fliesset / die Gose / oder Gause / nennet / vnnd welches gut ist / auch die Natur hat / daß es bey den Menschen / die solches viel trincken / keinen Stein wachsen laßt / vnnd daher demselben von einem / der nächste Orth / nach dem Gardlebischen Bier / gegeben wirdt) / nach vnnd nach fein wider erholet; wiewol der Käyserliche verwüste Pallast / sein völlige Ersetzung vnnd Ansehen / nicht wider bekommen; vnd daher auch noch der Zeit / das Käysers Hauß / von den Burgern ins gemein genennet wird. Folgends muste sich die Statt von den Edelleuthen auff Hartzburg viel erleiden / vnnd waren hierumb die Strassen wegen der Räuber / vnsicher; darwider sich aber die Statt tapffer erzeigte / ihre Freyheit beschützte / vnnd mit Hülff anderer / die Strassen sicher machte / vnd sich benebens / als eine Hanseatische BundsStatt / wegen ihrer Kauffmanschafft / verhielte. Vnder andern ihren Thaten / ist auch die Eroberung deß gedachten Schlosses Hartzburg; wiewol sie darüber / Anno 1485. bey dem Hertzog Heinrichen von Braunschweig in Vngelegenheit gerathen / der den Bürgern den 8. Julij / ihr Vieh hinweg treiben lassen; vnnd da die Bürger deßwegen ohne Ordnung hinauß gefallen / sie nit weit vom Closter Reiffenberg / in den Braunschweigischen Hinderhalt gerathen; da dann über 20. todt geblieben / vnd 450. gefangen worden sind. Vnnd wurde die Statt / wegen deß obgedachten Bergwercks auff dem Rammelsberg / immerzu angefochten / vnd ihr der Hertzog von Braunschweig sonderlich auffsetzig / als sie vmbs Jahr 1524. (oder wie Theils wollen 21. allbereit) die Religion geändert hatte / vnnd hernach / in den Schmalkaldischen Bunde auffgenommen ward. Vnnd hat Hertzog Heinrich der Jüngere nicht nachgelassen / biß die Statt Anno 1541. vom Cammergericht zu Speyer in die Acht ist erkläret worden; daher sich [104] der Churfürst zu Sachsen / vnnd der LandGraff auß Hessen ihrer angenommen / vnd den Krieg / wieder den besagten Hertzog glücklich geführet haben. Wie es aber hernach den Goßlarischen ergangen / davon ist oben Meldung geschehen. Anno 1625. vermeinte Hertzog Christian von Braunschweig / Bischoff zu Halberstatt / Goßlar heimblich zu überfallen / aber man hielte da gar gute Wacht: Gleichwol so eroberte die Statt / im Jahr 1631. Hertzog Wilhelm von Sachsen / Weymar / mit Gewalt für den König auß Schweden / (die Franckfurtische Relation sagt durch einen Kriegslist Anno 32.); da dann dieselbe viel Vngemachs außstehen muste. Als folgendts Hertzog Friederich Vlrich zu Braunschweig Anno 1634. gestorben / seynd die ChurSächsische Gesandten hieherkommen / mit Befelch / den Besitz deß etlich mal erwehnten Bergwercks einzunehmen / mit Anzeigung / daß von der Käyserlichen Mayestät ihrem Herrn / dem Herren Churfürsten zu Sachsen / deß verstorbnen Bergwercks Antheil allda / als ein Lehen / geschenckt worden: Darwider aber die Statt eine protestation einwenden lassen / mit Vermelden / daß der Rath allda niemants auff dem gedachten Rammelsberg / einige Aigenthumbs Gerechtigkeit / ausser deß Zehenden / gestünde. Vnd obwoln die Hertzogen von Braunschweig vnnd Lüneburg / ihnen de facto in solchem Besitz etwas zugeeignet; so hange doch die Rechtfertig- vnd Erkandtnuß darüber am Käyserlichen Hoff: Daher die von Goßlar auch / zur Zeit deß gedachten Hertzogen / alsobalden den völligen Besttz deß besagten Bergs / wider eingenommen hätten; wiewol sie von den Hertzogen zu Lüneburg / der Zellischen Lini / in solcher possession wider turbiret worden weren; welches dann die Statt gehöriger Orthen angebracht hätte. Hierauff haben die ChurSächsischen Gesandten dagegen protestirt. Endlich ist diese Statt der Schwedischen Besatzung erlediget worden / vnnd dieselbe wider völlig in Käyserliche Devotion kommen; in welcher sie auch / auff dem Craißtag zu Lüneburg Anno 39. gehalten / zuverbleiben / sich erklärt hat: Wiewol sie von den Schwedischen / so vmb das Ende deß gedachten Craißtages / armselig / vnd durch Hunger / halbtodter vber die Elb kommen waren / wider auff ein newes geängstiget worden ist. Vnnd dieses auß deß gedachten Herrn Werdenhagens angezogenem Buch. Was hernach allhie Anno 1642. in der FriedensTractation / zwischen Ihr Käys. M. etc. vnd dem Hochlöblichen Hauß Braunschweig vorgegangen; davon ist weitläuffig in dem 4. Theil deß Theatri Europaei; vnd was sich zun Zeiten Käyser Heinrichs deß Vierdten / in den Jahren 1062. vnnd 63. zwischen deß Bischoffs von Hildeßheim / vnnd deß Abbts von Fulda / Dienern / wegen deß Vorsitzes / allda in der Haubtkirchen / zugetragen / bey vnderschidlichen / vnnd darunder auch in der Braunschweigischen oberwehnten Chronick / pag. 115. seq. vnnd beym Petrejo de Monasteriis, pag. 23. zu lesen.