Topographia Palatinatus Rheni: Barleduc

Topographia Germaniae
Barleduc (heute: Bar-le-Duc)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1645, S. 7.
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Barleduc, Barrum, Barr.

Petrus Eisenberg sagt in seinem Reyßbüchlein / daß diese Stadt durchs Wasser Ornain[WS 1] in drey Theil abgesondert werde / davon das Schloß / und die Ober-Stadt auff dem Berg lige; die Unter aber seye mit gemeltem Wasser gar umbgeben; habe auch absonderliche Vorstädte. Sie wird zum Unterscheid der Städte Bar sur Seine, und Bar sur Aube, also genant; und ist die Hauptstadt im Land Barrois, welches sich biß nach Neufchastel erstreckt / etliche Städt begreifft / und von dem Hertzogen in Lothringen lange Zeit beherrschet worden / biß dem jetzigen Hertzog Carolo, unter dem Namen eines verwirckten Lehens / solches von der Cron Franckreich entzogen worden ist. Es werden schöne Wehrgefäß in der Stadt Barleduc gemacht. Franciscus de Rosieres, von hinnen bürtig / schreibet in der Vorrede deß sechsten tomi Stemmatum Lotharingiae, (in welchem er der vorigen alten / aber nunmehr längst abgestorbenen Hertzogen von Barr / Geschlecht Register setzet /) daß es ein vornehme Stadt / die älter / als man glauben könne / seye: Lige an den Gräntzen der Champagne, gegen Morgen / welche die Berg allenthalben umbgeben / und seye ihr Lager zum theil in den Thälern / zum theil hoch auf den Hügeln / und seye thalhängig erbauet. Werde / wie ein dreyfache Stadt / mit einer dreyfachen Mauer umbgeben / wiewol es nur eine / und mit einem Namen genante Stadt seye. Der auch ins fünfften Tomi Vorrede / und tomo 7. fol. 420. b. seqq. Was es für eine Beschaffenheit mit dem Frantzösischen Lehen allda habe / mit mehrerm zu lesen / auß welchem erscheinet / daß solche Stadt und Fürstenthumb mehr zum Römischen Reich / als Franckreich / gehörig seye; wie dann die Fürsten zu Barr / dieses Landes hohe Obrigkeit / vom Heiligen Römischen Reich / vor diesem / zu Lehen empfangen haben / sich der Reichs Regalien gebraucht / und gemüntzet / und Käyser Carl der Vierdte Graf Robertum zum ersten Hertzogen zu Barr / oder Barleduc, gemacht hat.

In dem sechsten Theil deß G. Braunen Städtbuchs / wird dieses Barroducum auch beschrieben / und gesagt / daß wie der Erstgeborne Sohn deß Hertzogen in Lothringen / so lang er lediges Standes bleibt / sich deß Tituls eines Marggrafen zu Pont à Mousson gebraucht; also / nach dem er sich verheuratet / der Hertzog zu Barr / oder Barleduc, genant werde.

Es wird die Stadt in die Ober / Undere / Neustadt / und das Schloß / getheilet / und seynd die Vorstädte auch groß. Die fürnehmste Kirchen allda seynd die Priorey / und die Pfarrkirch zu unser Frauen.

Es ist auch da die Rent-Cammer / dahin deß gantzen Hertzogthumbs Einkommen / und Zöll gebracht werden.

Es ligt dieses Barrisch Lande in Austrasien / seye gar fruchtbar / und mit vielen Gaben von der Natur gesegnet; und hat zu Gräntzen / auff einer Seiten die Champagne, auff der andern / das Hertzogthumb Lothringen / da es sich gegen Niderland ziehet; den Ardenner Wald / und das Lützenburger Land. Und dieses saget gemeltes Buch.

Obernanter Rosierius berichtet tom. 5. fol. 358. b. daß Hertzog Carl zu Lothringen / der Anno ein tausend sechs hundert und acht gestorben / einen hohen Rath / oder Parlament / im Land angestellt habe.

Das Haupt Schloß Barr haben Anno ein tausend sechs hundert und fünffzig / die Spanischen und Lothringischen einbekommen; ist aber noch in selbigem Jahr / den 25. December / von den Frantzosen wieder erobert worden. Welches mit der Stadt auch also zugangen / daß sie in Lothringische Hände gerathen / aber von den Königlichen Frantzösischen Anno ein tausend sechs hundert fünffzig und drey / abermals bekommen worden ist; nachdem das Jahr zuvor der Lothringische General de Fauge darvor sitzen blieben / als er 4. Tage zuvor sich verheuratet hatte.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Ornam