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Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242

gedeckten Fabeleien trug wesentlich dazu bei, dass noch im letzten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts in einzelnen Gegenden des Niederrheins eine Verfolgung angeblicher Zauberer ins Werk gesetzt wurde. In der damit beginnenden Zeit der niederrheinischen Hexenprozesse ist die Periode von 1490 bis zum Antritt der Regierung des Herzogs Wilhelm III. (V.) von Jülich-Berg (1539) die interessanteste, aber auch wegen der Seltenheit archivalischer Quellen die dunkelste. Von 1540 bis 1592 ruhten die Hexenverfolgungen am Niederrhein fast gänzlich; am Ende des 16. Jahrhunderts fanden aber die bekannten Hexenverbrennungen im Trierischen am Niederrhein zahlreiche Seitenstücke. Der Höhepunkt der Verfolgungen bei uns fällt in die erste Hälfte des 30jährigen Krieges. Nach 1636 sind nur noch vereinzelte[1] Hexenprozesse zu verzeichnen. Der letzte, für Gerresheim bei Düsseldorf nachweisbare Fall, gehört dem Jahre 1737 an; dann waren für immer die rohesten und ungerechtesten Prozesse, welche die Geschichte aufzuweisen hat, zu Grabe getragen.

Einigermassen genaue Angaben über die Zahl der am Niederrhein während des langen Zeitraums von 1490 bis zum Ende des dreissigjährigen Kriegs dem Hexenwahn zum Opfer gefallenen Unglücklichen, oder eine ziemlich lückenlose Zusammenstellung der von der geistigen Seuche in verhängnisvoller Weise befallenen Ortschaften werden bei der Dürftigkeit des archivalischen Materials voraussichtlich niemals gegeben werden können. Man braucht das kaum zu bedauern. Genaue statistische Tabellen mögen interessant und mitunter unerlässlich sein: im vorliegenden Falle liegt der Schwerpunkt in der Darstellung der geschichtlichen Entwicklung des Wahnwitzes und der einschlägigen Rechtsverhältnisse; die Statistik kann auf grosse Umrisse, deren Ausfüllung Sache ortsgeschichtlicher Studien bleibt, sich beschränken. Im nachstehenden gebe ich zunächst eine Uebersicht über die Quellen archivalischer und litterarischer Art, über theologische und katechetische Darstellungen, und über die von kirchlicher und staatlicher Seite inbetreff des Hexenwahns erlassenen Bestimmungen. An die Entwickelung der Rechtsverhältnisse schliessen sich Beiträge zur Geschichte der Hexenverfolgungen (Prozesse) am Niederrhein an.


  1. Eine Ausnahme liegt bei Siegburg und dem Ländchen Drachenfels vor.
Empfohlene Zitierweise:
Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242. Düsseldorf: Ed. Lintz, 1898, Seite 182. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zauberwesen_und_Hexenwahn_am_Niederrhein.djvu/49&oldid=- (Version vom 1.8.2018)