kommen wär ains andern feind wurd onrechtlich erfordrung vnd ansprach / die auch nach ordnung der rät nit an jn erfordert hett / oder solche recht nit mit kriegß ordnung gebraucht wurden / ain tail den andern prant vnd an frichten schaden thet / besonder am wein vnd getraid: Auch der für ainn offen straßrauber beruofft vnd vermärt wär / mit offnen oder haimlichen getaten / vnd dero stuck ains oder mer wölches das wär überfür durch sichselbs oder die seinen vnbewart seiner eern / der soll nach außweysung turniers inhalt in offnem turnier darumb gestrafft vnd geschlagen werden.
ALs nun die turnier rät die zway stuck auch gesetzt heten / schickten sy nach maister Philips Kai. Mai. secretari / dem überantwurten sy die acht artickel des turniers / das er sy wölt annemen vnd lesen / darzuo noch vier artickl setzen vnd ordnen wie jn die zierlich / eerlich vnd nottürfftig sein deüchten zuo bemelten triumph vnd ritterspil. Des er sich also gegen den räten willig zu tuon erbot / nam darauff wenig bedacht / fieng an zu setzen die letsten artickel wie Kai. Mai. das angesehen vnd befolhen het: vnd für den ersten seinn artickel satzt er / wölcher vom adel geborn vnd herkommen / dem reich wolt newung oder beschwärung machen vnd weyter aufsetzen dann vor gemaine lands übung recht vnd alt herkommen gewesen wär / es sey an fürstentuomen / herrschafften / stötten oder andern gebieten / zuo wasser oder land / on der oberkait als ains Röm. Kai. vergunst vnd wissen / in wölcher weiß das wär / dardurch der kauffman / strassen / auch andre anstossende land / sampt iren inwonern vnd hindersässen / beschödigt möchten werden an leib guot oder narung etc. der sol nach turniers freyhait in offnem turnier darumb gestrafft werden.
¶ Wölcher vom adel geborn vnd herkommen ist / für ainn eebrecher vnzweifelich erkant wirt / sey in aignem eelichen stand oder ausserhalb mit andern eeweibern oder gaistlichen personen / in solcher gestalt mit jnen zuo schaffen het: frawen oder junckfrawen mit worten oder wercken schendt vnd schmächt / der sol nach erkantnuß vnd turniers freyhait gestrafft vnd geschlagen werden.
Georg Rüxner: Von wann vnd vmb welcher vrsachen willen das loblich ritterspil des turniers erdacht. Augspurg, 1518, Seite 19. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wuersung_Turnierbuch_19.jpg&oldid=- (Version vom 20.8.2021)