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Christus spricht Matth. 18, 15–18: „Sündiget dein Bruder an dir, so gehe hin und strafe ihn zwischen dir und ihm alleine. Hört er dich, so hast du deinen Bruder gewonnen. Hört er dich nicht, so nimm noch einen oder zween zu dir, auf daß alle Sache bestehe auf zweier oder dreier Zeugen Munde. Hört er dich nicht, so sag es der Gemeinde. Hört er die Gemeinde nicht, so halt ihn als einen Heiden oder Zöllner. Wahrlich, ich sage euch: Was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein; und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel los sein.“

 Verschieden von dem Bann oder der Anwendung des Bindeschlüssels ist es, wenn Leute, die in Sünden leben, auf den Rat ihres Beichtvaters sich selbst vom Schlüsselamte ferne halten, um erst rechtschaffene Früchte der Buße zu bringen.
NB. An wem der Bann sein Werk gethan, d. i. Buße gewirkt hat, derselbe wird durch die Absolution erfreut. 2. Kor. 2, 18.


e. Der Bindeschlüssel ist in heiligen Schranken gewissenhaft zu brauchen. Lies: Tit. 3, 10. 11.  1. Tim. 5, 19-22.  2. Kor. 13, 1. 2 ff.  Jacobi 2, 1–10.
e. In solchen Schranken soll aber auch der Bindeschlüssel alles Ernstes gebraucht werden,
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Einfältiger Beichtunterricht für Christen evangelisch-lutherischen Bekenntnisses. Kommissionsverlag der Buchhandlung der Diakonissenanstalt, Neuendettelsau 1900, Seite 84. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Beichtunterricht_(4._Auflage).pdf/86&oldid=- (Version vom 17.7.2016)