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geschickt (S. den vor. Abschnitt), und sie habe davon 2 Löffel voll in den Branntweinkrug gethan, wie der Sockar dem Knecht befohlen. Für dieses „Gütterli“ habe er 3 Louisd’or die Loth gefordert und 8 Louisd’or erhalten. An einem Nachmittag, wenn sie nicht irre, habe ihr die Frau des Stockar einen Brief von letzteren gebracht, worin stand, Stockar sitze in Bourglibre im Arrest, weil er seine Waare nicht habe verzollen wollen, sie solle ihm Geld schicken, sonst komme er nicht weg. Darauf habe sie der Frau Stockar zu Handen ihres Mannes 130 oder 136 Fr. durch den Knecht überschickt. Stockar habe ihr nun melden lassen, er besitze wieder von der Waare, sie koste 12 Louisd’or, wenn man sie nicht wolle, so schicke er sie wieder fort nach Mülhausen. In einem angeblich von Mülhausen geschriebenen Brief habe gestanden: wenn sie das „Gütterli“ nicht nehme, so werde Alles nach Liestal verzeigt. Ein andermal habe er ihr gedroht, wenn bis Abends nicht 15 Dublonen da liegen, so berichte er Alles nach Liestal. Allein sie (die Müllerin) habe Betrug gewittert, und kein zweites „Gütterli“ annehmen wollen.

Stockar, aus seiner Verbannung wieder zurück nach Liesial berufen, leugnet alle diese Angaben und erzählt sein Verhältniß zu Busers auf folgende Weise: „Vorigen Herbst kam Busers Karrenknecht, der Hans, aus Auftrag der Müllerin zu mir und verlangte langsames Gift, d. h. Gift, welches langsam tödte. Er habe nämlichlich einen sehr reichen Verwandten überm Berg drüben, welcher keine Leibeserben habe und jährlich eine bedeutende Summe verschwende; um einen solchen verschwenderischen Menschen sei es nicht schade, wenn man ihn auf die Seite schaffe. Weil ich für Bandwürmer Mittel verabreichte, so mochte man glauben, daß ich mich

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Johann Ulrich Walser: Die Giftmörderin. J. U. Walser, Arlesheim 1840, Seite 13. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:WalserGiftm%C3%B6rderin.pdf/17&oldid=- (Version vom 30.7.2017)