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Ist nun, und zwar, wie ich denke, ganz folgerichtig, sobald hier überhaupt an Unbelehnte gedacht wird, für alle Schöffenbarfreien, auch wenn sie nicht rittermässig lebten, die Ritterbürtigkeit in Anspruch genommen,[1] so glaube ich ein besonderes Eingehen auf diesen Einwand hier unterlassen zu dürfen. Ist das richtig, was ich bisher auszuführen versuchte, so fallen damit nicht gerade alle für jene Ansicht vorgebrachten Gründe, aber doch der hauptsächlichste, der Schluss nämlich, dass, da Heerschild und Ritterbürtigkeit sich gegenseitig bedingen, alle Schöffenbarfreie desshalb auch ritterbürtig sein müssen, weil ihnen eben als Schöffenbaren ohne Rücksicht auf das Lehnsverhältniss der fünfte Heerschild zugesprochen wird. Sind aber die Ergebnisse meiner Erörterung an und für sich unhaltbar, so würde auch der Versuch einer Widerlegung dieses Einzelpunktes in so weit fruchtlos erscheinen müssen, als ich dabei zunächst wieder nur an jene Ergebnisse anzuknüpfen wüsste.

XV.

Scheint die bisherige Untersuchung zu ergeben, dass unter den Schöffenbaren des fünften Heerschildes des Sachsenspiegels nur die belehnten Schöffenbaren zu verstehen sind, können die neben ihnen genannten Mannen der freien Herren weder schöffenbar Freie, noch sonstige Freie sein, so ist wohl nur an die erste Klasse der Unfreien, an Ministerialen zu denken. Ein Heerschild der Ministerialen wird im Schwabenspiegel ausdrücklich anerkannt, und ihnen der sechste zugesprochen; könnten sie nach unserer Annahme schon im fünften Schilde des Sachsenspiegels stehen, so würde das in so weit nicht auffallen, als die freien Herren hier nur einen, dort zwei Schilde füllen; die beiderseitige Stellung würde sich in dieser Richtung entsprechen. Aber der Schwabenspiegel, später und an anderem Orte entstanden, wird für den früheren Zustand Sachsens nicht entscheiden können; und hier in den Mannen des fünften Schildes Dienstmannen zu

  1. Zeitschr. f. deutsch. R. 15,336.
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Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 173. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_177.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)