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nach dem Tode der Mutter nicht gehörig gepflegt, so peinigt die Todte die nachlässige Pflegerin.

46. Wenn Jemand sehr furchtsam ist, so muss er einem Todten an die grosse Zehe fassen. Hat er das gethan, so vergeht seine Furchtsamkeit.

47. Wenn ein ungetauftes Kind stirbt, man schneidet ihm die Finger ab und brennt dieselben an, so wird man nicht gesehen, wenn man stiehlt.

48. Wenn man etwas begehen will, was Niemand wissen oder erfahren soll, z. B. einen Diebstahl, so muss man sich von einem Gehenkten oder einem Gerichteten einen Finger zu verschaffen suchen. Hat man das gethan und man trägt den Finger bei sich, so bleibt jede That, welche man begeht, unentdeckt.

49. Wer von dem Strick eines Erhenkten ein Stück bei sich trägt, der kann dreist einen Diebstahl oder einen Mord begehen, denn ihm kann keine Polizei etwas anhaben.

50. Wenn man sich von dem Strick eines Erhenkten ein Stück verschafft hat, so kann man damit die Krankheiten der Pferde heilen.

51. Wenn man von einem Erschlagenen stets etwas bei sich trägt, so hat man Glück in Allem, was man unternimmt.

IX. Die Johanniskräuter.

1. Baldrian, Valeriana L., darf man nur am Tage vor Johannis pflücken.

2. Der Biber-, Fieber- oder Bitterklee, Koswik und Bobownik, Menyanthes trifoliata, ist gut gegen das Fieber.

3. Wenn man Brustschmerzen hat, so muss man mit Blutauge, Sedymlistnik, Comarum palustre, räuchern und den Rauch einsaugen.

4. Die Blutwurzel, Seléniza, Potentilla Tormentilla, in Branntwein gemischt, lindert Husten, Leib- und Halsschmerzen.

5. Dorand, Dorant oder Worant, Achillea ptarmica, schützt vor Verhexen.

6. Dorand mit Johanniskraut und Schreckkraut gemischt hilft gegen Schreck, Husten und Leibschmerz.

7. Ein Thee von Ehrenpreis, Rosras oder Żewesch bolózcżow, Veronica, ist gut gegen Brustbeklemmungen.