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Urtheil.

In peinlichen Verhörssachen entgegen, und wider den Mathias Klostermayr sogenannten baierischen Hiesel von Kissing des Landgerichts Friedberg in Baiern gebürtig wird auf desselben gerichtlich- und gütliche Bekenntniße, und hierüber eingekommene eidliche Erfahrungen nach gepflogenem genauen Rechtsbedacht, und der Sache reiferwogenen Umständen von der Hochfürstl. augsburgischen weltlichen Regierung alhier mit Urtheil zu Recht erkannt, daß dieser Erzbösewicht wegen seinen vielfältigen Wilddiebereyen, offentlichen Gewaltthaten, Landesfriedbrüchen, Raubereyen, und fürsetzlichen Todschlägen, den göttlichen, natürlichen, und menschlichen Gesetzen auf die vermessenste und ärgerlichste Weise zuwidergehandelt, und dahero das Leben verwirket habe; weßwegen derselbe zu seiner wohlverdienten Strafe, Anderen aber zum abscheuenden Beyspiel dem Scharfrichter zu Handen und Banden übergeben, zur Richtstatt geschleifet, daselbst mit dem Rad, durch Zerstossung seiner Glieder von obenherab, vom Leben zum Tod gerichtet, alsdann der Kopf von dem Körper abgesöndert, dieser aber in vier Stücke zerhauen, und auf den Landstraßen aufgehangen, der Kopf hingegen auf den Galgen gesteckt werden solle.

Von Rechtswegen
Also geurtheilt und vollzogen
in der Hochfürstl. Residenzstadt Dillingen
den 6ten Herbstmonat
                    1771.
Empfohlene Zitierweise:
unbekannt: Urgicht und Urtheil des in der Hochfürstlichen Residenzstadt Dillingen durch das Rad hingerichten Mathias Klostermayer oder Landverrufenen Erzbösewichts des Baierischen Hiesel.. Verlegts Johann Leonhard Brönner, hochfürstl. Bischöffl. akademischer Buchdrucker, Dillingen an der Donau 1771, Seite 12. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Urgicht_und_Urtheil.pdf/12&oldid=- (Version vom 13.12.2023)