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maaßten sich an, das Recht und den Vortheil in Spa Hazard-Spiele und Bälle zu geben, an gewisse Particuliers zu überlassen. Ueber die Rechtmäßigkeit einer solchen, ohne Zuziehung der Stände ertheilten Spiel-Octrol, entstand ein Proceß bei dem Reichs-Kammergericht. Diese Streitfrage erhielt ein höheres Interesse, als sie auf die allgemeinere zurückgebracht wurde: ob der Fürst über Gegenstände der Polizei allein Verfügungen erlassen könne, oder zu denselben, wie zu allen neuen Modifikationen der bestehenden Freiheit des Bürgers, der Einstimmung der Stände bedürfte?

Dieser wichtige, den klaren Buchstaben der Constitution und der ununterbrochensten Observanz nach, so leicht zu entscheidende[1] Streit ist bis itzt, nach einem Verlauf von 5 Jahren,


  1. Der Grund-Vertrag dieser Constitution la paix de Fexhe bestimmt deutlich, daß die Gesetzgebung ohne die mindeste Einschränkung oder Ausnahme bei dem Bischof und den Ständen beruhe, und in des Herrn Hoffmann (welcher Agent des Königs und auch der Lütticher Stände zu Wezlar ist) gründlichen Schrifft C. F. Hoffmann de ordinum provinciae Leodiensis jure in legislatoria potestate, cum principe concurrendi in negotio regiminis et iustitiae
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anonym: Ueber die Lütticher Revolution. In: Braunschweigisches Journal, 3. Band, S. 81–102. Verlag der Schulbuchhandlung, Braunschweig 1790, Seite 86. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ueber_die_L%C3%BCtticher_Revolution.pdf/6&oldid=- (Version vom 5.3.2017)