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zu bringen, so muß er die Kost, Kleidung u. s. w. bezahlen. Verurtheilt aber das Gericht einen dazu, so werden die Unkosten von der Stadt bestritten. – Jeder, der hier soll gebessert werden, wird in eine Art von Kerker eingeschlossen, woraus er, wenn er die bestimmte Arbeit nicht darinn verrichten kann, entlassen wird. – Ist aber hier Jemand zum Zuchthause verdammt, so ist es um seinen guten Namen geschehen. Diese falschen Begriffe sollte man dem Volke abzubringen suchen, denn sonst ist der ganze Zweck des Zuchthauses verfehlt.

Das Arbeitshaus ist nicht für Verbrecher, sondern um den Arbeitslosen von Ausschweifungen und der Noth zu retten. An diesem Orte wird ihm zu jeden Zeiten eine Beschäftigung bereit gehalten, womit er sich seinen Unterhalt erwerben kann.

Hier verdient auch noch als eine Hemmung des Müssigganges angemerket zu werden, daß man die Feiertage, so viel es von dem großen Priester zu erbitten war, verringerte, denn du weißt, daß die Katholiken sonst beständig einen Feiertag hatten, das sie bei uns nothwendiger Weise in schlechten Ruf setzet, denn daraus kann man schliessen, daß sie keinen wahren Begriff von der Verehrung Gottes haben; indem durch die Feiertage noch der Müssiggang begünstiget und mancherlei Verschwendung veranlaßt wird. Dies aber hat man hier sehr weislich abzuändern gesucht.

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Anonym (= J. N. Becker): Ueber Mainz. In Briefen an Freund R.. , Auf einer Rheininsel [= Frankfurt/Main] 1792, Seite 170. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ueber_Mainz_(1792).pdf/170&oldid=- (Version vom 22.11.2023)