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gegen die Staatsgewalt. Hier wird nicht befohlen; hier wird nicht gehorcht. Der Richter zu dem Zeugen: „Haben Sie mit dem Angeklagten etwas getrunken?“ Der Zeuge: „Ich ja, er nicht.“ Der Richter: „Er hat überhaupt nicht getrunken?“ Der Zeuge besinnt sich: „Doch, der Angeklagte hat zwei Glas Bier getrunken.“ Der Richter zum Angeklagten: „Also Sie haben auch getrunken!“ Falsch: Der Konsum von zwei Glas Bier hat nichts mit Trinken zu tun; der betreffende Richter würde sich mit Recht beleidigt fühlen, wenn ihm jemand sagte, er „tränke“ vor der Sitzung, und diese Behauptung mit dem Konsum von zwei Glas Bier begründen wollte.

Aus einer einzigen Sitzung: „Das ist also dieselbe Geschichte, die wir eben gehabt haben – wieder Widerstand gegen die Staatsgewalt!“ Der Angeklagte kann für die Reihenfolge der angesetzten Termine nichts, und es ist eine Willkür, ihn die vorige Sache entgelten zu lassen.

„Nach den jüngsten Vorkommnissen auf den Berliner Straßen sind wir Richter zu der Überzeugung gekommen, daß es unsre Pflicht ist, die Beamten besonders zu schützen; das sind wir den Beamten schuldig.“ Grober Unfug: Der Richter sieht die letzten politischen Vorkommnisse, die mit der kleinen Polizeiübertretung eben dieses Angeklagten überhaupt nichts zu tun haben, so an, wie es eben ein Leser der Täglichen Rundschau tut, und läßt den Angeklagten einen politischen Meinungskampf entgelten.

Dritter Wahnwitz: Anrechnung der natürlichen Begleitumstände eines Delikts als strafverschärfend. Beispiel: Ein Straßenhändler stiehlt seinem Freunde eine Summe von 42 Mark. „Als strafverschärfend kommt hinzu, daß der Angeklagte einen Mann bestohlen hat, der selber nicht in günstigen Vermögensumständen lebt und sich sein Brot sauer verdienen muß.“ Wahrscheinlich glaubt der Richter, daß sich Straßenhändler

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Kurt Tucholsky: Mit 5 PS. Berlin: Ernst Rowohlt, 1928, Seite 112. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Tucholsky_Mit_5_PS_112.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)