Seite:Topographia Circuli Burgundici (Merian) 205.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

ein Lehen von dem Hertzogthumb Geldern wäre / ist Lingen wiederumb in deß Käysers Hand gerathen / und also bey dem Burgundischen Haus verblieben. Gemeldte Stadt Lingen war Anno 1597. (als sie von den Staadischen belagert worden) sehr wol versehen / so wol mit starcken Bollwercken / und Wällen / als guter Besatzung / ohne daß / das Schloß 4. starcke Erden Rondelen hatte. St war die Stadt befestiget mit doppeln Gräben / und Wällen / 4. Bollwercken / und 3. Raveleinen. Und ward doch den 19. Novembris vom Graf Moritzen / durch Accord / eingenommen. Biß hieher der Autor deß ernannten Buchs. Was Herman Hamelman in der Oldenburgischen Chronic part. 3. cap. 10. von Veränderung der Herrschafft allhie / schreibet / kan man bey ihme lesen. Marggraf Ambrosius Spinola / und die Spanier / haben Anno 1605. diese 2. Meilen von Haselunen / und Meppen; von Rhene aber 4. Meilen / und nahend dem Fluß Embs / gelegene Vestung / wieder erobert / und Anno 1628. mehrers fortificirt. Vor kurtzen Jahren hat ein vornehmer vom Adel berichtet / daß sie / durch einen Tausch / an die General Staaden kommen wäre / wiewol des Königs in Franckreich Geographus, Nicolaus Sanson, in seinen Tabulis Geographicis, Linghen / so er eine Grafschafft nennet / noch im Jahr 1644. dem Haus Oesterreich gibet. Weilen aber man aus zweyen Schreiben / Anno 39. und 43. allhie zu Lingen datirt, austruckliche Nachricht hat / daß dieser Ort / sambt dem Ländlein herumb / der Zeit Neutral / und dem Printzen von Oranien gehörig seye / so ist weiter nicht zu zweiffeln / daß Lingen nicht unter die vereinigte Niederländische Ort gehören solte / und also gemeldter Sanson sich geirret habe. Es war im besagten 43. Jahr Vice-Trost allhie / Herr Sylvester Dinckelmann / ein verständiger / und vieler Sprachen erfahrner Mann. Wann aber solche Veränderung geschehen / wil sich nicht eigentlich finden lassen. In dem neuen Meterano stehet lib. 47. dieweil / nach Verlust der Stadt Wesel / die Stadt Lingen allein in dem Winckel übrig gewesen / so hätten die Spanischen diese Vestung Anno 1630. den Käyserischen / weil die Staaden mit denselben biß daher die Neutralität unterhalten / mit gewissen Conditionen überlieffert; daß also diese Vestung / im Anfang des Julii gemeldten Jahrs / in Käyserliche Hände gerathen seye. Und im 51. Buch wird daselbst fol. 238. b. gesagt / es hätte Anno 1633. Printz Friederich Heinrich von Oranien wiederumb einen neuen Trost zu Lingen eingesetzt / und da herumb wol in etlich tausend Bauren auffbieten lassen / die die Stadt / und das Castell / wiederumb musten fortificiren. Daraus erscheinet / daß zwischen den Jahren 1630. und 33. gemelte Veränderung vorgegangen / und dieser Ort in solcher Zeit / müste umb seine Bevestigung kommen seyn.


IV.

Von der Graffschafft Holland /

der Herrligkeit Utrecht / und der Graffschafft Seeland.

Weilen diese jetzternannte drey Landschafften / so ins gemein unter die 17. Niederländische Provintzen gezehlet werden / der Zeit unter die vereinigte Herrn General Staaten gehörig seyn / haben wir dieselbe / in dieser deß Niederlands Ort-Beschreibung / zusammen setzen wollen. Und zwar / was

I. Holland anbelangt / so nennen dasselbe etliche / vom Holtz / gleichsam Holtland. Andere führen den Namen von der Höle des Bodens her. Dem Marco Zuerio Boxhornio, cap. 1. Theatri Hollandiae, gefällt der jenigen Meynung / die Holl- und Seeland von den Nortmannen herbringen / die sich hieher begeben / und den Landen solchen Namen ertheilt. Wann aber diß geschehen / ist ungewiß: Allein hält er Zuerius darvor / daß die jetzige Holländer von ihnen herkommen / und daß zuvor die Inwohner / ehe die Dänen

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Circuli Burgundici. Matthaei Meriani Seel: Erben, Frankfurt am Mayn 1665, Seite 110. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Circuli_Burgundici_(Merian)_205.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)