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dem Stifft Speyer / von dem Reich / umb 32. tausend Gülden / Verpfändet worden. Ferners stehet in der gedachten Deduction, pag. 24. seq. es hätte zwar das Bischthumb Speyer annoch einen Hoff in Landau / und ein Probst zu Weissenburg / auch daselbst allerhand Freyheiten / Gefäll / Zehenden / Haupt-Recht / und Schultheissen Satz; aber es komme deß Bischofflichen Hoffs-Befreyung / guten Theils / ex speciali Pacto cum civitate, her / und seyen die Freyheiten / Gefälle / etc. deß Probsts / an ihn nicht Jure superioratis territorialis kommen. In der Anno 1650. gemachten / und gedruckten Designation Restituendorum tribus terminis, stehet: Landau / contr. Decanum deß Stiffts S. Mariae ad Scalas, die in der Kirchen daselbst geklagte Turbation und Enderung / betreffend.

Es hat der Johanniter Orden von Malta / bey Landau / zu Heimbach / ein Kloster / und Ritter-Hauß. Dergleichen hat Er auch zu Weissenburg am Rhein / zwischen der Stadt / und dem Dorff Altenstadt / zu den Aichen genandt / vor diesem gehabt; welches Weissenburgisch aber in Abgang gerathen; wie Hertzog lib. 10. cap. 4. berichtet.


Landscron.

Ein schöne Vestung / nahend Basel / und bey dem Wasser Birseck gelegen / so sonderbaren vom Adel gehörig ist / wird zu dem Sundgäu gezogen / oder gerechnet. Anno 1639. den 8. Januarii / haben solche Vestung die Weymarischen eingenommen.


Lanseren /

Ein Flecken im Sundgäu / sampt einem ruinirten Schloß / und Herrschafft / in etlich 30. Dörffern bestehend / ist durch Heyrat / an das Hauß Oesterreich kommen: jetzt besitzens / als ein Eigenthumb / die Herren Hervarten; wie ich Anno 1650. auß dem Sundgäu / berichtet worden bin. Werden / sonders zweiffels / vor diesem / der Cron Franckreich (als den jetzt vermög Frieden-Schlusses / das Sundgäu gehörig /) bey vorgewestem Teutschen Krieg viel Geldt hergeliehen haben. Dann das Lanser Ampt sich biß an den Rhein / und hinab / biß an die Land-Graffschafft im Obern-Elsaß / nämblich biß gen Ensißheim / ersteckt; wie Munsterus schreibet.


Lar / oder Lohr /

Ein Städtlein / zwischen Offenburg / und Kentzingen / in der Mordnau / und also noch auff Schwäbischem Boden gelegen / und deßwegen in Beschreibung deß Schwabenlands einzubringen were; sonderlich / weilen auch Baden theil daran gehabt hat; So aber an jetzo Nassau Sarbrüggen gantz; hergegen Molberg / Baden auch gantz gehörig seyn solle; als welche beyde Herrschafften / wie mich einer auß der Mordnau / oder Ortenau / vor kurtzer Zeit berichtet hat / sich deßwegen mit einander vergliechen haben sollen. Daher dann dieses Lohr / oder Lar / jetzt / mit seinem Herren / dem Graffen von Naussau / zu Sarbrüggen / zum Ober-Rheinischen Cräisse / und dem Theil unserer Topographiae Germaniae so von der Undern-Pfaltz / und umbliegenden Landschafften / handelt / zu referiren.

Im Jahr 1642. den 14. 24. Mertzen / seyn bei Lohr / an einem Dorff Dümlingen genandt / auff einer kleinen steinern Brücken / die beyde Herrn Generaln / Gustav Horn / und Johann de Werth / gegen einander außgewechselt worden.


Lauffenberg.

Es seyn allhie zwo Städt. Die grösser / mit sampt dem Schloß / ligt auff der lincken Seiten an einem Berg / darauff das Schloß; und das kleiner Städtlein auff der Rechten / gegen dem Schwartzwald; Jedoch werden diese beyde Städte / durch ein gar zierliche Brücke über den Rhein (so Anno 1541. neu gemacht / auch die steinine Joch gar künst- und zierlich gehenckt worden; die hiebevor nur höltzene Joch gehabt hat) zusammen geführet. Ist die erste Stadt der Rauracer und Baßler Bischthumbs / ob Basel gelegen / deren Innwohner sich zum guten Theil von dem Eisen ernehren / das man da schmältzet / das Ertz aber im Frickthal gräbet. Ist vor Zeiten ein besonderer Sitz der alten Graffen von Habspurg gewesen / die diß Lauffenberg / sampt Seckingen / und Glaris / von der Aebtißin zu Seckingen zu Lehen empfangen haben. Es hatte aber auch die Stadt ihren Raht / Gericht / und die Müntz-Freyheit. Nach dessen Absterben der Graffen von Habspurg ist sie / sampt zugehöriger Herrschafft / an das Hauß Oesterreich gefallen / und durch einen Oesterreichischen Land-Vogt regiert worden. Im nächsten Teutschen Krieg / ist Sie / mit den andern Wald-Städten / Rheinfelden / Sekingen / und Waldshut / zeitlich von den Schwedischen; aber Anno 1633. wider von den Spanischen / und Bäyerischen / erobert worden. Hernach bekam Sie Anno 38. Hertzog Bernhard von Sachsen / und blieb solche in Frantzösischen Händen; welche Cron aber dieselbe / sampt den obangedeuten andern Wald-Städten / dem Höchstgedachten Hauß Oesterreich / vermög General Frieden-Schlusses / restituirt hat. Hat vor Jahren auch allerley außgestanden; wie auch in diesem Teutschen Krieg. Hie ist der kleinere Lauffer / oder Wasserbruch / und Fall deß Rheins / der nicht so groß / als der bey Schaaffhausen. Es ist aber der Rhein an diesem Orth / zwischen den Felsen gleichsam eingeschlossen / also / daß gar nahe der gantze Rhein / zwischen zwey Jochen hindurch / und mit grossen Rauschen und Getöß / zwischen und über die Felsen hinlaufft / daher man oben die Schiff außzuladen / und solche an Säilern hindurch zulassen pfleget; wiewol sich bißweilen etliche verwegene Gesellen mit denselben hinunder wagen. Und von diesem Fall deß Rheins / und dem Berg Jura, so sich daselbst / biß in den Rhein erstreckt / soll auch dieser Stadt der Name kommen seyn. Stumpfius in der Schweitzer Chronick / Munsterus in der Cosmographia.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Alsatiae. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1647, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Topographia_Alsatiae_(Merian)_080.jpg&oldid=- (Version vom 7.9.2022)