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V.
Königstein.

SChlos obig Pirn vnd zwo Meilen dauon gelegen / darauff hat vor Alters ein altes zerfallenes Gemawer gestanden / vnnd lange Jahr wüste gelegen / auch gleublichen / solches vnd andere darbey liegende von den Böhmen / so stetige Kriege mit den Meißnern geführet / oder ja von den Hussiten Anno 1425. desolirt, biß daß zu den Zeiten Hertzog Georgen von Sachsen / vnnd durch jhn aus sonderer Andacht Anno 1505. ein Kloster daselbsten / Coelestiner Ordens angelegt / vnd aus dem Stifft Meissen / zum theil aus des Fürsten Rent-Cammer mit Einkommen versehen / so aber nicht lange Bestand gehabt / dann wie der Bischoff damals zu Meissen Johan von Salhausen / dauon judicirt, daß solches Kloster von den Bömischen Winden vnd der starcken Lufft / der Böhmischen Ketzer die Hussiten meynende / bald vmbgeworffen vnd zergehen werde / inmassen dann geschehen / dann die Mönche noch bey Hertzog Georgens Leben daraus entlauffen / vnd das Kloster wüste worden / auch also öde liegend verblieben / biß daß Churfürst Augustus die Gebewde zum theil wegen des hohen vnd von Natur festen Orts erhoben / vnnd endlichen noch bey seinem Leben zur Landeskron vnd Festung gewidmet / vnd zum theil mit allerhand Kriegesmunitionibus vnd Propugnaculis versehen lassen.

Diese Festung Churfürst Christian der Erste / nicht allein statlichen ausgeführt / besondern auch mit weitern vnd solchen Gebewden / Vowehren / Schies vnd Wachheusern / als auch Munition vnnd Prouiant also versehen / daß es zwar vnmenschlich scheinet dieselbe zu ersteigen / oder durch Menschen Gewalt vnd Kriegeslist zu gewinnen / hat nur einen einigen Zugang / vnd ist der Platz des Berges also geraumlichen / daß nicht allein die vielfaltigen Gebewde allerding jhre gute vnd bequeme Gelegenheiten haben / besondern auch noch ein vbriger Platz / so mit Holtz bestanden / zum theil zum Ackerbaw zugerichtet / vber das ein tieffer Wasserbrunn durch den Berg mit Stollen ausgeführt / so zwar je alles grosse Verwunderung gibt / Diese Gegend haben in vorzeiten ein sonder Herrngeschlecht die Clommen / so auff dem Schlos Wilen residirt, vnd Rathen / auch den gantzen obern Tractum vnter sich gehabt / besessen / hernacher aber erblos gestorben.

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Lorenz Peckenstein: Theatri Saxonici Ander Theil. Henning Grossen, Jena 1608, Seite 11. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Theatri_Saxonici_Ander_Theil_12.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)