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eingehängt war. Dieses Stück trägt sie auf ihrem lebensgroßen Bildnis von 1551 von Hans Krell, heute in der Sächsischen Gesandtschaft zu Berlin (W. B., Tafel 29). Hier ist das A erheblich kleiner als auf unseren beiden Kleinoden. Man kann daraus nur schließen, daß die Fürstin schon eine Vorliebe für eine solche Beziehung des Schmuckstücks zu ihrem Vornamen mitbrachte und daß also auch die beiden Dresdner Kleinode auf ihre eigenste Bestellung hin entstanden sind. Wenn man aus der Herstellung des Kleinods mit dem doppelten A doch nur an die Lieferung an ein fürstliches Ehepaar mit gleichen Anfangsbuchstaben des Vornamens schließen kann, dann muß daraus, daß das Stück zugleich mit dem des einfachen A in Dresden vorhanden war, geschlossen werden, daß beide für August und Anna hergestellt wurden. Die doppelte Ausführung des Kleinods mit einfachem A (ebenso die Wiederholung der später zu besprechenden Orpheusuhr) läßt erkennen, daß ihr Meister an eine nochmalige Verwertung bei einem andern Käufer hoffte. Neben August und Anna konnten für die beiden Kleinode zunächst noch als fürstliche Käufer Kurfürst und Herzog Albrecht V. von Bayern (r. 1550–79) und dessen Gemahlin Anna v. Österreich in Betracht gezogen werden. Doch befand sich schon 1565 in der Schatzkammer dort ein solcher mit Tafelsteinen von Demant, Rubin und Smaragd ausgefaßter goldner Buchstabe. (Schauß S. 9–10.) Das Doppelstück aus polnischem Besitz hat jedenfalls einen andern Käufer gefunden, ist aber am selben Ort, wie die beiden andern, entstanden zu Lebzeiten von Kurfürst August und Anna. Wenn wir bei diesen also wohl an einen dem Sächsischen Hof nahestehenden Verfertiger zu denken haben, dann liegt es am nächsten, an den Nürnberger Goldschmied Heinrich Hoffmann zu denken, der von 1555–63 in Dresden als Goldschmied der Kurfürstin tätig war. Das Gegenstück zu ihrem Bildnis von 1564, das des Kurfürsten August, trägt die Jahreszahl 1563 (W. B., Tafel 30). Für beide vom jüngeren Cranach gemalten Bildnisse waren die Vorbereitungen gleichzeitig getroffen und demnach alle Einzelheiten der Darstellung schon im Jahr 1563 festgelegt. Also war Kurfürstin Anna auch 1563 schon im Besitz des großen darauf abgebildeten Anhängers. Daß nicht einer der beiden Anhänger des Grünen Gewölbes abgebildet ist, das erscheint dadurch begründet, daß der größte der abgebildeten Anhänger, der als deren Variante zu erkennen ist, die prunkvollste Ausstattung mit den größten Edelsteinen aufwies. Die nahe Verwandtschaft, die alle drei Anhänger untereinander verbindet, von denen die beiden des Grünen Gewölbes