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gemacht, welches unter dreißig Lott Silbers haben wurde, Sollen die Gewergken die Kupffer außerhalb unserer Herschafft zuverkauffen macht haben,   So auch Gott die gnade wurde geben, das sich die Bergkleute in unserer Herschafft seßhafftig wurden niederlaßen unndt bawen, es sei zum Lauterberge[1] oder an einem andern gelegenen orte des Bergwercks, So wollen wir ihnen zur auffnehmung, mehrung unndt erhaltung gemeines nutzes unndt friedes, alle Erbe undt Burgerliche gerichte aus gnaden zugestalt haben, Undt das Sie unter sich Burgermeister, Richter undt Rath zuerwehlen macht haben, doch das Sie von uns Confirmirt unndt bestetiget werden,   Wir stellen auch dem Rath unndt Gerichten zu aus gnaden, alle Erbgerechtigkeit an Brawheuser, Fleischbencken, Saltzkasten, Badtstuben, Muhlen unndt Brettmuhlen, das Sie die zubawen unndt gemeinem nutz zu gutt, allezeit gebrauchen mugen.   Wir verordenen auch hiemit undt laßen zu alle Sonabendt einen freyen wochenmarckt, auch sonsten alle tage, ausgeschloßen den heiligen Sontagk, unndt sonsten alle hohe Festage, unndt Feyrtage, daselbß zu Lauterberge, oder wo eine freye Bergkstadt in unserer Herschafft erbawet wurde, zuhalten, das alle die jenigen, so dahin Kuchenspeiß, Brott, Butter, Keese, Fleisch, Rinder, Schweine, Schöpse, unndt alle andere notturfft, dem Bergwercke zufuhren, treiben, tragen unndt bringen, nichts ausgeschloßen, Soll auch alles geleits, zolls, Stedtgeldts, zugeben gefreyet sein.   So auch die Einwöhnere daselbß zu Lauterberge, oder in einer andern freyen Bergkstadt in unser Herschafft, die sich dahin niederlaßen, Ecker, Heuser, Gärtten,

Räumen, bawen unndt machen wurden, Soll ihnen jetzige bemelte freyheit

Anmerkungen (Wikisource)

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich Ulrich (Braunschweig-Wolfenbüttel): Andreasberger Freiheiten von 1613. Herzogtum Braunschweig-Lüneburg 1613, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Sankt_Andreasberger_Bergfreiheiten_von_1613_Seite_4.jpg&oldid=- (Version vom 6.4.2019)