Seite:Posse Band 5 0258.jpg

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Wir Franz der Zweyte,

von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, Erbkaiser von Oesterreich, König in Germanien, zu Hungarn, Böheim, Dalmazien, Croatien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Jerusalem; Erzherzog zu Oesterreich, etc. etc.

Bey der Niederlegung der kaiserlichen Reichs-Regierung betrachten Wir es als einen letzten Ausfluss Unserer Sorgfalt, und als eine unerlässliche Pflicht, den billigen und gerechten Wunsch hier öffentlich auszudrücken, dass für den Unterhalt des gesammten Personals der Kaiserlichen und Reichsdiener gehörig gesorget werde, welches bis jetzt theils zur Pflege der Justiz, theils zur Besorgung der diplomatischen und sonstigen Angelegenheiten zum Nutzen des ganzen Reichs und zum Dienst des Reichs-Oberhauptes verwendet worden ist.

Die Sorgfalt, welche sämmtliche Stände des Reichs für das Schicksal der durch das Reichs-Endschädigungs-Geschäft vom Jahre 1803, um ihre Dienst-Anstellung gekommenen Personen so ruhmwürdig getragen haben, lasset Uns erwarten, dass das nähmliche Gefühl deutscher Gerechtigkeit sich auch auf jene verbreiten werde, die sich zum Dienst des Ganzen bis jetzt haben gebrauchen lassen, die aus allen Theilen des deutschen Reichs gewählt und oft von einträglichen anderen Bedienstungen dazu berufen worden, die dabey auf eine lebenslängliche Versorgung rechneten, und welche ihnen bey der Treue, Redlichkeit und Geschicklichkeit, womit sie ihrem Berufe nachgekommen sind, nirgends entgangen seyn würde.

Wir haben aus diesen Gründen die Entschliessung gefasst, jenen kaiserlichen Dienern, welche bis jetzt aus Unserem eigenen Kammer-Aerario besoldet wurden, unter Vorbehalt ihrer angemessenen Anstellung und Gebrauchs zu Unseren erbländischen Diensten, die bis jetzt genossene Besoldung fort zu bezahlen: und dürfen daher mit desto grösserer Zuversicht hoffen, dass Kurfürsten, Fürsten und Stände, für das Schicksal des kaiserlichen Reichs-Kammer-Gerichtes, und der Kammer-Gerichts-Kanzley ausgiebig sorgen, und diese für das Ganze unbedeutende, sich mit jedem Jahre mindernde Last bereitwillig übernehmen werden.

In Ansehung der kaiserlichen geheimen Reichs-Hof-Kanzley, wird der vorhandene und für ihre Unterhaltung bestimmte eigene Fond zur gleichen gerechten Versorgung jener Individuen, welche bis jetzt daher ihre Besoldung genossen haben, verwendet werden, und bis zu einer eigenen Massnehmung denselben zur Beruhigung dienen.

Gegeben in Unserer Haupt- und Residenzstadt Wien, den 6. August, im eintausend achthundert und sechsten, Unserer Reiche des Römischen, und der Erblichen im fünfzehnten Jahre.

     Franz.
(LS)     
Johann Philipp Graf von Stadion.
Ad Mandatum Sacrae Caesareae
ac caes. regiae apost. Maj. proprium.
Hofrath von Hudelist.



Grosser Titel
Wir Franz der Erste,

von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König zu Jerusalem, Hungarn, Böheim, Dalmazien, Croatien, Slavonien, Galizien und Lodomerien; Erzherzog zu Oesterreich; Herzog zu Lothringen, zu Salzburg, zu Würzburg und in Franken, zu Steyer, Kärnthen und Krain; Grossherzog zu Krakau; Grossfürst zu Siebenbürgen; Markgraf in Mähren; Herzog zu Sandomir, Massovien, Lublin, Ober- und Nieder-Schlesien, zu Auschwitz und Zator, zu Teschen und zu Friaul; Fürst zu Berchtoldsgaden und Mergentheim; gefürsteter Graf zu Habsburg, Kyburg, Görz und Gradiska; Markgraf zu Ober- und Nieder-Lausnitz und in Istrien; Herr der Lande Vollhynien, Podlachien und Brzesz, zu Triest, zu Freudenthal und Eulenberg und auf der windischen Mark etc. etc. etc.


Mittlerer Titel
Wir Franz der Erste,

von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich; König zu Jerusalem, zu Hungarn, Böheim, Dalmazien, Croatien, Slavonien, Galizien und Lodomerien; Erzherzog zu Oesterreich; Herzog zu Lothringen, zu Salzburg, zu Würzburg und in Franken; Grossherzog zu Krakau; Grossfürst in Siebenbürgen; Herzogzu Steyer, Kärnthen und Krain, Ober- und Nieder-Schlesien; Fürst zu Berchtoldsgaden und Mergentheim; gefürsteter Graf zu Habsburg etc. etc.


Kleinerer Titel
Wir Franz der Erste,

von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich, König zu Hungarn, Böheim, Galizien und Lodomerien etc.; Erzherzog zu Österreich etc.


Lateinischer grosser Titel
NOS FRANCISCUS Ius

divina faventa dementia Austriae Imperator; Hierosolymae, Hungariae, Bohemiae, Dalmatiae, Croatiae, Slavoniae, Galiciae et Lodomeriae Rex; Archidux Austriae; Lotharingiae, Salisburgi, Wirceburgi et in Franconia Dux; Dux Styriae, Carinthiae et Carnioliae; Magnus Dux Cracoviae; Magnus Princeps Transilvaniae; Marchio Moraviae; Dux Sandomiriae, Massoviae, Lublini, superioris et inferioris Silesiae, Osveciniae et Zatoriae, Teschinae et Foro-Julii etc.; Princeps Berchtoldsgadenae et Mergenthemii; Comes Habsburgi, Kyburgi, Goritiae et Gradiscae; Marchio inferioris et superioris Lusatiae, nec non Istriae; Dominus Terrarum Vollhyniae, Podlachiae et Beresti, Tergesti, in Freudenthal, Eulenberg et Marchiae Slavonicae etc. etc.

Die allerhöchsten k. k. Titel und Wapenschilder sind dreyfach.

1. Der grosse Titel und das grosse Wapen (Majestäts-Siegel);

Empfohlene Zitierweise:
Otto Posse: Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige Band 5. Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1913, Seite 257. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Posse_Band_5_0258.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)