Seite:Palatinatus Rheni (Merian) 194.jpg

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ist. Siehe oben Lautereck. In einer geschriebenen Verzeichnus stehet also: Veldentz war anfangs eine Römische Landvogtey / folgends eine Fränckische Landschafft / die Carolus M. zu einer erbeigenen Herrschafft gemacht hat. An. 930. war Philips / Graf zu Veldentz / Käyser Heinrichs des Ersten Hoffmeister. Es seynd diese Grafen Lateinisch Validi-Antiani Comites genant worden. Der letzte unter ihnen ist Graf Friederich gewesen / dessen einige und Erb-Tochter Anna Pfaltzgraf Stephan / Käysers Ruperti Sohn / geheurathet / und damit diese Grafschafft an die Pfaltz Zweybrücken gebracht hat; wie oben bey Zweybrücken und Birckenfeld gesagt worden ist. Bey den General Reichs-Friedens Tractaten / ward Anno 1648. geschlossen / daß Herr Leopold Ludwig / Pfaltzgraf bey Rhein / in der Grafschafft Veldentz an der Mosel / so wol Geistlichem / als Weltlichem / entgegen / und wieder alles / das jenige / so bißhero verübet / in den jenigen Stand / darinn sein Herr Vatter (Pfaltzgraf Georg Gustav zu Veldentz und Lautereck /) Anno 1624. gewesen / restituirt werden solle. Wie dann auch hierauff Anno 1649. die deß Jahrs 1627. von Chur Trier / hieher gesetzte Geistliche wieder fort gewiesen / die Kirchen hochgedacht Ihro Fürstlichen Gnaden / Herrn Pfaltzgraf Leopold Ludwigen restituirt, und ferners die samptliche Unterthanen in der gantzen Grafschafft / deren Pflichten / so sie Chur-Trier im Jahr 28. leisten müssen / vom Rathhause allhie zu Veldentz offentlich erlassen / und an den hochermelten Herrn Pfaltzgrafen hinwieder verwiesen worden / wie es in dem 6. tomo Theatri Europaei stehet.


Vinstringen.

Ins gemein Vinstingen / und wie theils Tafeln haben / Lothringisch Fenestrange[WS 1] genant / ein Schloß / und / wie man berichtet / Städtlein dabey / im Westerreich / an der Saar / zwischen Saarwerden und Kauffmanns-Saarbrück gelegen. Münsterus und andere berichten / daß dieses Städtlein Nassauisch / aber nicht / wie er Münsterus will / zur Grafschafft Saarwerden / sondern zur Grafschafft Saarbrück entweder gehörig / oder eine absonderliche Herrschafft seye. Bey den General Friedens Tractaten ist A. 1648. geschlossen worden / daß der Hertzog von Croy, der allgemeinen Verzeihung auch geniessen / und geruhiglich besitzen solle / den Theil der Herrschafft Vinstingen / so jetzt seine Frau Mutter (eine gebohrne Hertzogin auß Pommern) wegen ihrer Morgengabe besitzet. Ob es nun zweyerley Vinstingen / oder eben dieses Vinstingen / oder Vinstringen / im Westerreich / unterschiedlichen Herren / als die Rheingrafen / die Hertzogen von Arscot oder Arschot, und Croy, und die Grafen von Nassau hat / davon ermangelt nur eingentlicher Bericht; wiewohl ich vor diesem gehört / daß hochgedachte Hn. Hertzog. von Croy Hr. Vatter / Güter in Loth. und selbiger Gegend gehabt hat.


Umstadt.

Von welchem Ort der in diesem Tractat offt angezogene weyland Heydelbergischer Prof. also schreibet: Umstadt / Otzberg / und Häringen / ligen nit weit von Franckfurt / in den Odenwald hinein. Und hat an Umstadt / und darüber ligendem Schloß Otzberg / vor Zeiten / bey Ruperto Seniore, Pfaltzgraf / Churfürsten / das Stifft Fulda sein Theil gehabt / und denselben Pfaltz verkaufft / doch ohne den Kirchensatz / und dem Closter Höchst. Nachmals / und noch vor dem Jahr 1504. ist die Stadt Umstadt / mit allen Zu- und Eingehörungen / mit Hanau in Gemeinschafft / der Pfaltz zugestanden; aber in besagtem 1504. Jahr / im Bäyerischen Krieg / ist solches alles vom Landgrafen in Hessen / so wol Pfältzisch als Hanauischen Theils eingenommen / und wol 16. Jahr vorenthalten worden; ohnangesehen / daß Pfaltz zuvor mit Hessen in sonderbarer Verbindnuß / und Verein / gestanden / daß keiner den andern überziehen solt / biß A. 1521. sie sich verglichen / daß sie Hanau sollen zu Frieden stellen / und Umstadt mit aller Ober- und Herrlichk. in Gemeinschafft inbehalten / und daß auch die Burgk Lehen zu Umstadt in

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Tenestrange
Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Palatinatus Rheni. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1645, Seite 194. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Palatinatus_Rheni_(Merian)_194.jpg&oldid=- (Version vom 29.9.2022)