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davon abzutretten / auch solche ihme / sampt deren / von Zeit an beschehener Kriegsbevestigung / auffgehobenen Nutzungen / und deren / so davon auffgehoben werden mögen / einzuraumen / und zu entrichten / schuldig / und darzu zu condemniren, und verdammen; von allen vorigen Forderungen aber / erwähnte Beklagten / wie nicht weniger Cläger / von angestellter intervention, zu absolviren, und erledigen seyn / als wir sie hiemit condemniren, und verdammen / auch respectivè absolviren, und erledigen; die Gerichtskosten derentwegen auffgelauffen / auß bewegenden Ursachen allerseits gegen einander compensirend, und vergleichend. Was nun auff dieses eröffnetes Urtheil erfolgt seye / und der Hertzog von Lothringen eigenmächtig mit offener Kriegs Gewalt die occupation vorgenommen; und nicht allein die adjudicirte Stück; sondern auch die andere dieser Grafschafft Saarwerden / und noch darzu die Vogtey / und Ampt Herbißheim / mit ihren Dorffschafften Herbißheim / S. Michael / Keeß Cassel / Oermingen / Sültzen / eingenommen; von dem Gräfflichen Hause Nassau Saarbrücken aber / wegen der besagten drey Bischofflich Metzischen Mann Lehen aberkanter particular Stück / das remedium revisorium ergriffen / und erlangt; auch ein Mandatum in Camera, wider hochgedachten Hertzogen zu Lothringen / außgewürckt worden; davon ist in angezogenem Bericht weitläufftig zu lesen; daselbsten auch am 27. und 28. Blat stehet; daß die vom Stifft Metz herrührende Lehen gleich seyen den feudis Lotharingicis, so feuda merè hereditaria, ad quosvis haeredes transitoria: Allein wolle Lothringen behaupten / daß es mit den Lehen / welche auff der andern Seiten der Saar / gegen Teutschland / ein andere Beschaffenheit habe / und daß dieselbe nicht Erb- sondern Mann Lehen seyen: Man habe aber ex parte Metz kein einiges Exempel fürbringen können / daß solche Gewohnheit in contradictorio erhalten worden seye; wie dann solches mit den vornehmen vom Stifft Metz herrührigen Lehen / Bußweiller / Ingweiller / Neuweiller / Ochsenstein / Geroltzeck / Maursmünster / etc. so / mit ihren pertinentien, von Geroltzeck / auff Ochsenstein / nachmalen auff Zweybrücken / und Liechtenberg / und endlich allesampt auff das Gräffliche Hauß Hanau Liechtenberg / successivè kommen / etc. zu erweisen.

Salm / und Langenstein / beyde Häuser / seyen Metzische Lehen / und allerdings gegen Teutschland / ohnfern von der Stadt Straßburg gelegen; sie seyen aber an das Hauß Lothringen selbsten / durch eine Tochter von Salm / gelangt. Also habe Nassau / mit der Erbtochter der Grafschafft Saarbrücken / zugleich auch Metzische vornehme Lehenstück / welche zu beyden Seiten der Saar gelegen / ohn einige Widerred erblich an sich gebracht: Und seyen die beyde erste von Saarwerden Lothringen zuerkante Stück auff einer / das letzte aber auff der andern Seiten der Saar gelegen.

Ferners wird pag. 34. seqq. auff die jenige documenta, so an Seiten Lothringen allein auff diese drey erwehnte Stück gerichtet / in Actis zu finden / geantwortet; welches wir denn / auß solchem Bericht / kurtz- und unvergreifflich / niemands zu Lieb / noch Leyd / sondern allein zu einer Nachricht / weilen viel von solcher Streittigkeit etwas / und doch kein gründliche Wissenschafft haben / nach dem es die Gelegenheit allhie geben / hieher setzen wollen.

Obwolen wir sonsten die unstreitige Lothringische Städte anderswohin versparen. Aber auff obgesetzte Stadt Saarwerden wieder zu kommen / so stehet in ersterwehntem Bericht / am 16. Blat / daß solcher Ort / sampt der Stadt Bockenheim / sich jetziger Zeit / neben fast allen Dorffschafften / mehrentheils Holtz- und Steinhauffen befinden.

Wie vor etlichen Jahren Herr Johann Philipp Streiff von Löwenstein sich diese Grafschafft fruchtbar zu machen bemühet / und solcher auch zu wegen gebrach hat; besihe Herman. Latherum de Censu lib. 3. cap. 5. pag. 508.

Anno 1636. nahm der General-Major Reinhold von Rosen (den Georgius Engelsüß part 2. Weymarischen Feldzugs / pag. 152. den tapffern beliebten Kriegsmann nennet) Saarwerden ein.

Empfohlene Zitierweise:
Matthäus Merian: Topographia Palatinatus Rheni. Frankfurter Kunstverein, Frankfurt am Mayn 1645, Seite 78. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Palatinatus_Rheni_(Merian)_165.jpg&oldid=- (Version vom 28.9.2022)