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hatte; besonders fühlbar waren sie in Beziehung auf den Personen-Verkehr. Gleichwohl hat Friedrichshafen an dem Aufschwunge des Handelsverkehrs auf dem Bodensee in den neuesten Zeiten nicht in dem Maße Antheil genommen, wie es unter andern Umständen, besonders dann hätte geschehen können, wenn der auf Rorschach beschränkte Verkehr der Dampfschifffahrt durch ein zweites Dampfboot auch auf andere Bodensee-Häfen hätte ausgedehnt werden können. Es wurde daher auch die Erbauung eines weitern Dampfboots als ein unabweisliches Bedürfniß erkannt, und den rastlosen Bemühungen der Königl. Regierung ist es endlich gelungen, die Schwierigkeiten, welche der Ausführung in dem Privilegium der Dampfschifffahrts-Gesellschaft im Wege standen, zu überwinden, und am Schlusse des Jahrs 1837 das Eingehen jener Gesellschaft auf die Herstellung eines zweiten Dampfboots unter folgenden Bestimmungen zu erwirken:

1) Es bildet sich eine neue Dampfschifffahrts-Gesellschaft für den Schifffahrtsbetrieb von Friedrichshafen, sowohl mit Dampf- als mit Segelschiffen, während der nächsten 20 Jahre mit einem Capital von 132.000 fl., welches sich in 264 Actien, je zu 500 fl., vertheilt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf 20 Jahre, vom 1. Dezember 1837 bis 1. Dezember 1857 festgesetzt.

2) Die bisherige Gesellschaft tritt mit ihren 132 Actien und ihrem Vermögen in die neue Gesellschaft ein.

3) Von denjenigen Inhabern alter Actien, welche der neuen Gesellschaft nicht beitreten wollen, übernimmt der Staat seine Actien gegen baare Bezahlung im Nennwerthe.

4) Der Staat übernimmt auch alle neuen Actien, welche keine Liebhaber finden sollten.

5) Zur Erleichterung der Anschaffung eines zweiten Dampfbootes gewährt der Staat überdieß auf Verlangen Vorschüsse bis zu 50.000 fl., gegen 21/2 Procent Verzinsung.

6) Von der Staatsregierung wird der Gesellschaft die Berechtigung zum Schifffahrtsbetrieb vorerst auf die volle Zeit ihres Bestandes eingeräumt; für die Dauer des ausschließlichen Privilegiums der alten Gesellschaft, also bis zum 1. Dezember 1844, verbindet sich die Staatsregierung überdieß, keine weitere Concession zu Betreibung der Schifffahrt auf dem Bodensee zu


Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Tettnang. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1838, Seite 161. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Tettnang_161.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)