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Seitingen, Durchhausen; Kl. Salem zu Mühlhausen, Weigheim, Fridingen, Mühlheim, Nendingen; Kl. Beuron zu Nendingen, Irrendorf, Fridingen, Kolbingen, Renquishausen; Kl. St. Blasien zu Nendingen und Weigheim; Kl. Alpirsbach zu Tuttlingen, Kl. Rottenmünster zu Thuningen, Weigheim, Gunningen, Hausen, Weilheim, Durchhausen, Schura, Seitingen, Trossingen; die Johanniterkommende Rottweil zu Hausen, Seitingen, Trossingen, Rietheim; die Johanniterkommende Villingen zu Mühlhausen und Thalheim; das Domkapitel Konstanz (zum Theil wegen Reichenau) zu Seitingen, Gunningen und Schura; das Kl. Allerheiligen in Schaffhausen zu Neuhausen, Nendingen, Stetten, Irrendorf und Rietheim; das Dominikanerinnenkloster St. Ursula in Rottweil zu Mühlhausen; die Armenfondspflege Rottweil zu Schura; die Kapellenkirche daselbst zu Trossingen; das Kl. Amtenhausen zu Weigheim, Wurmlingen, Thalheim, Seitingen, Oberflacht, Thuningen, Mühlhausen, Trossingen, Durchhausen, Tuttlingen; Kl. Heiligkreuzthal zu Fridingen; Kl. Stein am Rhein zu Rietheim; Kl. St. Klara in Villingen zu Mühlhausen; die dortige Elendspflege zu Thuningen, ebenso die Maria-Magdalenapfründe die Siechenpflege, der St. Erhardsaltar; Kl. St. Katharinenthal bei Dießenhofen ebenfalls in Thuningen.

Forst- und Jagdwesen betreffend ist Folgendes anzumerken. Das Landbuch von 1623 sagt: „Die Stadt Tuttlingen hat ihre sonderbare freie Pürsch, Neuhausen liegt in dem österreichischen Nellenburger Forst und die anderen Amtsorte in der Baar sind in der Fürstenbergischen Wildbahn. Die Herrschaft hat 2160 Jauchert eigenthümlicher Wälder: Schindelwald, ein schon, wohlerwachsenes Gehölz von Buchen in Neuhäuser Zwing und Bann 1000 J.; das Hardt in Tuttlinger Markung, wovon sich ein Stück in die Nendinger Markung erstreckt, ein wohlerwachsener Buchenwald, 500 J., der Leutenberg wohlerwachsen mit Tannen allernächst bei Tuttlingen 120 J., der Empferberg 60 J. und der Waldberg 8 J. bei Thalheim, der Herrenwald zu Thuningen 100 J., das Kaufholz bei Schwenningen (jetzt O.-A. Rottweil) 300 J.“

Tuttlingen besaß jedenfalls schon in sehr früher Zeit eine freie Pürsch, nach Erwerbung der Stadt durch Württemberg scheint dieses einen gewissen Einfluß auf dieselbe erlangt zu haben. Durch einen Urtheilsbrief von 1541 wird sie von H. Ulrich anerkannt. Der Brief enthält die Entscheidung über einen Streit, welchen Tuttlingen seiner freien Pürsch halber mit Hans am

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 222. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0222.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)