Die Holzpreise dieses Reviers waren in den
Jahren | 1820 | 1840 | 1860 | 1878 |
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pro 1 Kubik-Meter | pro 1 Fest-Meter | |||
a) Vom Nutzholz Eichen Nadelholz |
fl. kr. 10 – 7 – |
fl. kr. 12 – 9 – |
fl. kr. 16 – 10 – |
fl. kr. 14 47 8 3 |
b) Vom Brennholz pro 1 Klafter[ER 1] Buchen, Scheiter Nadelholz |
13 24 7 49 |
17 50 12 – |
17 30 19 – |
Raum-M. 7 54 3 42 |
Von den Holzerzeugnissen der Waldungen des Oberamtsbezirks wird das Brennholz zum größten Theil im Bezirk selbst verbraucht, doch wird auch ein ziemliches Quantum an Angehörige des angrenzenden bayerischen und badischen Gebietes abgesetzt. Das Eichennutzholz wird vielfach von Großhändlern aufgekauft, besonders starke fehlerfreie Stämme auf der Achse oder auf der Eisenbahn an den Main und Neckar verbracht und von da weiter als Schiffsbauholz etc. verführt. Auch das schwächere Eichenstammholz, worunter das zu Eisenbahnschwellen taugliche zu benennen ist, kann gut verwerthet werden.
In Staatswaldungen wird sämmtliches Holz nach Abzug des Bedarfs für eigene Zwecke (Besoldungen, Abgabe an Beamte etc.), im Aufstreich gegen sogleich baare Bezahlung versteigert; ebenso in den Gemeinde- und gutsherrlichen Waldungen, jedoch mit Borgfrist, wodurch zum Theil höhere Erlöse erzielt werden. In den Gemeindewaldungen werden nach Abzug des eigenen Bedarfs der Gemeinden noch sog. Bürgergaben vom Unter- oder Stangenholz und zum Theil vom Abholz des Ober- oder Stammholzes des Mittelwalds gereicht, und der Rest, namentlich das Stammholz, für die Gemeindekasse verwerthet. Bei einzelnen Gemeinden mit ganz geringem Waldbesitz wird der ganze Holzertrag zu
Errata
- ↑ S. 218 Tabelle b) vom Brennholz setze: pro 1 Klafter. Siehe Berichtigungen und Ergänzungen, Seite 835.
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 218. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0218.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)